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Maurermeister oder sonstige geeignete Bewerber, die in dem vorgenannten Bezirk ihren Wohnsitz haben, und beabsichtigen, sich um Ueber- traqunq der Stelle zu bewerben, wollen ihre Gesuche unter Anschluß von Zeugnissen über etwa bestandene Prüfungen und ihre seitherige Beschäftigung bis zum 1. März 1933 bei uns einreichen.
Gießen, den 7. Februar 1933.
Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt.
Betr.: Die Ausführung des Art. 20 des Volksschulgesetzes.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, uns bis spätestens zum 1. Mürz die Namen der Schüler und Schülerinnen mitzuteilen, auf die der Art. 20 des Volksschulgesetzes Anwendung finden soll.
Fehlberichte sind nicht zu erstatten.
Gießen, den 20. Februar 1933.
Hessisches Krsisschulamt. I.V.: Fischer.
Betr.: Beihilfe an die Volksbibliotheken des Kreises.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Für die Unterstützung der Volksbüchereien im Kreise stehen uns auch in diesem Jahre einige Mittel zur Verfügung.
Anträge auf Beihilfen können uns bis spätestens zum 1. März vorgelegt werden. Dabei empfehlen wir Ihnen anzugeben:
1. Wieviel Bände besitzt die Bücherei?
2. Welche Beiträge und Zuschüsse erhält sie?
3. Ist sie Mitglied der „Gesellschaft für Volksbildung" in Berlin?
Da die Mittel, die wir den Volksbüchereien zuwenden können, beschränkt sind und auch in den nächsten Jahren wohl nicht viel größer sein werden, empfiehlt es sich, an Stellen mit dem Ersuchen um Gewährung von Zuschüssen heranzutreten, denen öffentliche Aufgaben obliegen, oder von denen Verständnis für die Aufgaben und die Notlage unserer Volksbüchereien erwartet werden kann. (Bürgermeistereien, Kassen, Bildungs- vereine usw.)
Eine Mitteilung darüber, inwieweit Sie mit entsprechenden Anregungen Erfolg haben, ist erwünscht.
Gießen, den 18. Februar 1933.
Hessisches Krsisschulamt. 1.23.: Fischer.
Betr.: Kirchenvorstehertagung in Dauernheim am 27. Februar.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die Leitung der Südoberhessischen Dorfkirchenvereiniguug teilt uns mit, daß sie am 27. Februar, 10.30 Uhr, zu Dauernheim bei Nidda eine Kirchenvorstehertagung abhält.
Die Tagung beginnt mit einem Festgottesdienst, in dem Herr Oberkirchenrat D. Wagner predigen wird. Herr Prälat D. Diehl hat feine Teilnahme in Aussicht gestellt.
In den Verhandlungen wird Herr Lic. theol. Stroh über „Der Kirchenvorsteher als Seelsorger" sprechen.
Die Dorfkirchenvereinigung hat die Lehrer zu ihrer Tagung eingeladen.
Wir geben die Einladung hiermit weiter. Urlaub wird erteilt.
Gießen, den 20. Februar 1933.
Hessisches Krsisschulamt. I. 23.: Fische r.
Dienstnachrichten des kreisamtes.
Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen gestattet:
6. Geldlotterie zugunsten des Mainzer Domes, Ziehungstermin: 6. Juli 1933.
Ferner im Wege des Loseaustauschverkehrs:
Geldlotterie zur Instandsetzung der Wallfahrtskirche in Walldürn, Ziehungstermin: 28. April 1933.
Der Minister des Innern hat für das Gebiet des Volksstaates Hessen die Erlaubnis erteilt:
Der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vincenz v. Paul zur Sammlung von Lebensmitteln durch Haussammlung bis zum 31. Dezember 1933.
Für das Gebiet der Provinz Starkenburg:
Der Ortsgruppe Darmstadt der Reichsvereinigung ehemaliger Kriegsgefangener zur Sammlung von Geldspenden durch Haussammlung vom 15. Februar bis 15. Mai 1933.
Druck der Brühl'schen Unit^e
rfitSts-Buch» und Steindruckerei, A. Lange, Gießen.


