AmisverkülidigungsblaEd ffir die Provinz,awirettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen )Mi2 20. Rovemi-Ir "ate »»<6 h.
Die Pflege der Mutterwracke"im K - Gießen. — Unfälle an Bahnübergängen. — Mäuseplage. — gelischen Religionsunterricht^ @infüfmtimy^C“^)C,s®prsa-cr)üo — Empfehlenswerte Bücher für den cömt= schnnickindustrie ^Za^c^em^ ^ 9uaen& lrt b'e Luftfahrt. - Aufruf für die Lauschaer Christbaum-
Bekanntmachnng.
Betr.: Die Durchführung des Gesetzes über die Einziehung staats- und volksfeindlichen Vermögens.
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1938 in Verbindung mit dem Gesetz üder die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom u. Juli 1933 und der Hessischen Ausführungsverordnung hierzu vom 8. September 1933 wird hierdurch das Vermögen der nachgenannten Vereine und Organisationen zugunsten des Landes Hessen eingezogen:
1. Sozialdemokratische Partei Allendvrf (Lumda),
2.
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Beuern,
8.
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Burkhardsfelden,
4.
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Daubringen,
5.
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Garbenteich,
6.
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Großen-Buseck,
7.
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Harbach,
8.
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Hattenrod,
9.
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Heuchelheim,
10.
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Hungen,
11.
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Kesselbach,
12.
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Lauter,
18.
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Leihgestern,
14.
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Lollar,
15.
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Londorf,
16.
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Lumda,
17.
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Mainzlar,
18.
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Münster,
19.
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Oöenhausen,
20.
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Oppenrod,
21.
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Reinhardshain,
22.
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Reiskirchen,
23.
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Rödgen,
24.
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Rüddingshausen,
25.
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Saasen,
26.
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Stangenrod,
27.
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Staufenberg,
28.
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Trais-Horloff,
29.
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Treis an der Lumda,
30.
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Trohe,
31.
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Watzenborn-Steinberg,
32.
83. Reichsbanner Lich,
34. „ Lollar,
85. „ Hungen,
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Wieseck,
36.
„ Trais-Horloff,
87.
„ Obbornhofen,
88. Arbeiter-Turn- und Sportverein Allenöorf (Lahn),
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„ Annerod,
40.
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„ Alten-Buseck,
41.
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„ Beuern,
42.
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„ „Frischauf" Burkhards
felden,
43.
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„ „Vorwärts" Daubringen,
44.
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„ Großen-Buseck,
45.
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„ Großen-Linöen,
46.
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„ Grünberg,
47.
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„ Heuchelheim,
48.
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„ „Frei Heil" Hungen,
49.
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„ Klein-Linden,
50.
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„ Lang-Göns,
51.
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„ Lich,
52.
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„ Lindenstruth,
53.
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„ Lollar,
64.
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„ Londorf,
55.
56.
57.
68.
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„ „Sportvereinigung" Oöen
hausen,
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„ „Frei Heil" Oppenroö,
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„ Staufenberg,
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„ Treis a. ö. Löa.,
59.
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„ Watzenborn-Steinberg,
uu.
61. Schwimmverein „Neptun"
„ Wieseck,
Nieder-Bessingen,
O“. Arbeiter-Radfahrverein Trais-Horloff,
06.
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1926 „Frischauf" Großen-Linöen,
„Germania" Alten-Buseck, Bersrod, „Bruderkette" Beuern, „Liederblüte" Burkhardsfelden, „Sängerlust" Daubringen, „Liederblüte" Garbeuteich, „Eintracht" Großen-Buseck, „Einigkeit" Hungen, „Union" Londorf, „Vorwärts" Lollar, „Einigkeit" Lich, „Harmonie" Leihgestern, „Hoffnung" Mainzlar, „Einigkeit" Reiskirchen, „Konkordia 1907" Rüddingshausen, „Sängerkranz" Saasen, „Münnerchor" Staufenberg, „Hoffnung" Treis an der Lumda, „Eintracht" Trohe, „Harmonie" Watzenborn-Steinberg, „Sängerkranz" Wieseck.
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Jüeii Prionen, die Bestandteile des eingezogenen Vermögens vorgenannter Vereine und Organisationen im Besitz haben oder zu dieser Vermogensmasse etwas schulden, wird aufgegeben, an den bisherigen öcechtstrüger nichts mehr zu verabfolgen oder zu leisten.
An die Schuldner der früheren Rechtsträger ergeht die Aufforöe- rnng, innerhalb zweier Wochen die hiermit eingezogenen -Forderungen vorgenannter Organisationen an die Kreiskasse Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 3, zu zahlen.
Rechte an beweglichen Sachen (z. B. Pfandrechte, Nießbrauch» find nach 8 3, Satz 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 mit der Einübung erloschen. Gläubiger, die auf Grund solcher Rechte ein- gezogene bewegliche Sachen oder Urkunden über eingezogene Rechte im Besitz Haben, sind verpflichtet, sie unverzüglich an das Kreisamt Gießen abzuliefern.
Gemietete, gepachtete oder unter Eigentumsvorbehalt stehende Sachen unterliegen nach § 2 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 gründ- satzlich der Einziehung nicht, es sei denn, daß der Vermieter sVer- pachter oder Lieferant) mit der Hingabe der Sachen eine Föröe- rung marxistischer oder sonst die volks- oder staatsfeindlichen Be- strebungen beabsichtigt hat. Personen, die hierdurch Rechte geltend zu machen haben, werden aufgeforöert, diese innerhalb' eines Mmiat» bei dem Kreisamt Gießen zur Vermeidung der Ausschließung des Rechts anzumelöen.
64. Arbeiter-Gesangverein „Sängervereinigung" Allenöorf an der Lumda,
Gießen, den 15. November 1933.
Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Grein.
Bekanntmachung.
Betr.: Schneeverwehungen,- hier: Sperrung von Provinzialstraßen rm Krers Greben.
~ „Die nachverzeichneten Provinzialstraßen werden bei sehr starken Schneefallen und Schneeverwehungen für den öffentlichen Verkehr
1. Grüningen—Lang-Göns,
2. Lang-Göns—Nieöer-Kleen,
3. Trais-Münzenberg—Bellersheim.
„ äußerst möglich ist, werden die Strecken frei ge
halten. Wird redoch eine Sperrung erforderlich, so sind die ae- perrten Strecken am Anfang und Ende durch Tafeln, auf welchen auch die Umleitung angegeben ist, kenntlich gemacht.
Gießen, den 10. November 1933.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
Bekanntmachung.
Betr.: Unfälle an Bahnübergängen.
Die Tatsache, daß die neueste Statistik über Unfälle an bewachten und unbewachten Bahnübergängen bei Haupt- und Nebenbahnen wieder ganz unverhältnismäßig hohe Zahlen aufweist, und daß


