Ausgabe 
19.5.1933
 
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nefung bereits zehn Wochen und mehr zurücklag. Wir sehen uns daher veranlaßt, den § 6 Abs. 3 -erbesonderen Anweisung zur Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch -ie Schulen" (Reg.-Blatt vom 12. März 1929 Seite 28) dahingehend zu erweitern, - auch bei den Di.-Dauerausscheidern die Wiederzulassung zum Schulbesuch von dem Gutachten des zuständigen Kreisgesundheitsamts abhängig zu machen ist. In Epidemiezeiten ist die Auffindung und Ueberwachung von Bazillen­trägern und Dauerausscheidern von besonderer Bedeutung und die Frage ihrer Wiederzulassung zum Schulbesuch besonders sorgfältig zu prüfen.

Es sind auch Zweifel über die Behandlung der an Tuberkulose er­krankten Schulkinder aufgetreten. Sie sind selbstverständlich ebenso wie erkrankte Lehrer vom Schulbesuch fernzuhalten, solange es -sich um offene und ansteckende Tuberkulose handelt. Die Wiederzuiassung zum Schul­besuch der an Tuberkulose erkrankt gewesenen Kinder ist, wie in der obengenannten Anweisung bereits angeordnet ist, nur dann möglich, wenn nach dem Zeugnis des Schularztes, des Fürsorgearztes oder des beamteten Arztes keine Ansteckungsfühigkeit mehr besteht.

Gießen, den 13. Mai 1933.

Hessisches Kreisschulamt. 1.23.: Dr. Henß.

Betr.: Hessischer Heimatbund für Naturschutz.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Der Herr Minister für Kultus und Bildungswefen hat folgende Be­kanntmachung erlassen, die wir Ihnen in Abschrift zur Kenntnis und weiteren Veranlassung mitteilen.

Gießen, den 13. Mai 1933.

Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Dr. H e n ß.

Bekanntmachung.

Das Hessische Ministerium für Kultus und Bildungswesen wird alle Bereinigungen, die sich mit der Erforschung und dem Schutz und der

Pflege der heimischen Natur, ihrer Tier- und Pflanzenwelt befassen, sowie alle Einrichtungen, die sich hierauf beziehen (Zeitschriften, Bibliotheken Museen, Bildsammlungen usw.), zu einem umfassenden Heimatbunde sammenschließen."

Der Hessische Heimatbund soll den tief im deutschen Wesen begründe­ten Gedanken der Ehrfurcht vor der Natur und der Liebe zur Heimat die Tat umsetzen.

Ich ersuche alle obengenannten Vereinigungen sowie die Leiter der erwähnten Einrichtungen, mir baldigst ihre Anschriften und Statuten w melden sowie Näheres über den Umfang und die Art ihrer seitherigen heimatlichen 'Betätigung mitzuteilen.

Mit der Leitung der Vorarbeiten zur Bildung des Hessischen Heimat­bundes für Naturschutz habe ich Herrn Dr. Spilger in Darmstadt, Ahm- straße 41, beauftragt.

Diensknachrichken des kreisamkes.

Heinrich Andreas Becker von Londorf wurde zum kommissarischen Beigeordneten der Gemeinde Londorf bestellt und verpflichtet.

Ludwig Christian Fischer und Ludwig Zimmer, beide aus Lich, wur­den -zu Mitglieder des Wiesenvorstandes für die Gemeinde Lich bestellt und verpflichtet.

Okto Marsteller aus Grüningen wurde zum kommissarischen Beigeord­neten der Gemeinde Grüningen ernannt und verpflichtet.

Georg Krug II. von Lindenstruth wurde zum kommissarischen Bei­geordneten der Gemeinde Lindenstruth bestellt und verpflichtet.

Ludwig Wagner IV. von Lollar wurde zum kommissarischen Beigeord­neten der Gemeinde Lollar ernannt -und verpflichtet.

Der Minister des Innern hat für das Gebiet des -Volksstaates Hessen dem Verband evangelischer kirchlicher -Frauenvereine in Hessen, Alsbach, zu Zwecken der Müttererholungsfürsorge die Erlaubnis zur Haus- und Str-aßensammlung in der Zeit vo-m 14. Mai bis 28. Mai 1933 (Straßen- sammlung am 20. und 21. Mai 1933) erteilt.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch« und Steindruckerei, R. Lauge. Gießen.