— 3
Tönungen, vor- -rgegen bei ber irten, unroeiger,
5rot backen will lkontag oder an n Werktag ben infolge zu üben
des Anheizens
um Schein nur g non 4,— RM, ’ägt sodann bas
wichtige von bet ngsgrünbe, übet iinb dieser sofort 'halten hat, baß brachte Enischu!- i Rechtsnachteile dem Backmeister ;en, wenn dieser u genügen habe
'stimmt.
eben Nachmittag nmen. Wer zum nuß am nächsten n mehrere Orts- ebäck backen zu ier alsdann nur les Backloses an s zulässig.
eweils aus einer
rdeinem Grunde alsbald Anzeige Du in Kenntnis
ahr (1. April bis
(1. Oktober bis
heizt, 3 Stunden er Nachbäcker ist sortzufahren. Die Sommerhalbjahi
je nach den Be- 5 Tag und Nacht lleihensolge wird
t soll, soweit die I begonnen wer- ;eftellten Reihen- lassen werden.
en, Begräbnissen ungsmäßig einen g vom Backlosen 'übrigen Teiliieh-
Asche und ebenfo : Oeffnungen ain it der Nachbäcker ersäumt dies der selbst zu tragen.
us bei dem Back' abzuliefern. Dsi Zackstube zu reim- hliehen und den
anzeigt, kann für den Schaden selbst haftbar gemacht werden. Auch darf ber Raum über dem Backofen nicht zum Trocknen von Gegenständen benutzt werden.
§ 15.
Für jede Zuwiderhandlung oder Unterlassung hat der Schuldige an bie Gemeindekasse eine Buße von 3.— Mark zu zahlen, bis zu deren Entrichtung er von der Benutzung des Backhauses durch die Bürgermeisterei ^geschlossen werden kann.
§ 16.
Aenderungen der in vorstehender Backordnung festgelegten Geldbeträge unterliegen der Beschlußfassung des Gemeinderats und Genehmigung des Kreisamts.
§ 17.
Diese Backordnung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Gießen, den 6. März 1933.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
Sehr.: Pfingstfahrt des Vereins für das Deutschtum im Ausland in 1933 nach Klagenfurt.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Der Herr Minister für Kultus und Bildungswefen hat verfügt:
Der Landesverband Hessen des VDA. ist an mich mit der Bitte herangetreten, den diesjährigen Teilnehmern an der Pfingstfahrt des Gesamt- nereins nach Klagenfurt mit Rücksicht auf die weite Reise durch eine Verlängerung der Pfingstferien die Möglichkeit zu geben, sich nicht nur an ber vaterländischen Kundgebung zu beteiligen, die mit der Fahrt nach hem kerndeutschen Kärtnerlande verbunden ist, sondern auch die Gelegenheit zu benutzen, unter Führung der die Reise mitmachenden Lehrer durch anschließende Wanderungen im Gebiete des alten deutschen Kulturbodens Land und Leute unseres Brudervolkes kennenzulernen.
Da in diesem Jahr trotz der wesentlichen Verbilligung der Bahn- und ber Schiffahrt nur eine kleinere Zahl der in den hessischen Schulgruppen
vereinigten Mitglieder des VDA. die Fahrt antreten wird, genehmige ich, daß für alle diejenigen Schüler und Schülerinnen, die unter sachkundiger Führung von Lehrern und Lehrerinnen im Anschluß an die Psingst- tagung in Klagenfurt noch einige Tage in Oesterreich wandern wollen, eine Verlängerung ber Pfingstferien bis zu sechs Tagen von den Schulleitern auf Antrag gewährt werden kann. Es bleibt den einzelnen wandernden Gruppen überlassen, wie sie diese sechs Tage zu verteilen gedenken.
Gießen, den 25. Februar 1933.
Hessisches Kreisschulamt. 1.33.: Fischer.
Betr.: Geschäftsstunden bei dem Kreisschulamt.
An bie Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die Sprechstunde bei dem Kreisschulamt fällt Mittwoch, den 22. März, aus.
Gießen, den 13. März 1933.
Hessisches Kreisschulamt. I. 23.: Fischer.
Dienstnachrichken des kreisamles.
Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen die Erlaubnis erteilt:
Dem Landesausschuß für Arbeiterwohlfahrt und Jugendpflege in Hessen zur Sammlung von Geldspenden durch Haus- und Straßensammlung vom 16. bis 31. 3uli; Straßensammlung am 29. und 30. Juli 1933.
Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen gestattet:
3. Geldlotterie des Deutschen Ledermuseums, Offenbach a. M.; Ziehungstermin: 19. Juli 1933.
Ausspielung anläßlich des Lauterbacher Prämienmarktes 1933; Ziehungstermin: 8. Juni 1933.
ist zu vermeß t Wer von den 1 dem Backmeisttt
Druck bet Btühl'schen Universitäts-Buch« und Steinbrucketei, R. Lange, Gießen.


