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von 14 bis 19 Uhr und am 27. von 7.30 bis dl Uhr und von 14 bis 19 Uhr für alle Boote und Personen, die nicht an der Durchführung der in dieser Zeit stattfindenden Regatta des Vereins Rudersport Gießen 1913 und der Akademischen Ruderabteilung e. V. beteiligt sind, gesperrt.
Zuwiderhandlungen gegen diese polizeiliche Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 90 RM. bestraft.
Gießen, den 9. August 1933.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Umlagen und die Sondergebäudesteuer des Kreises Gießen für das Rj. 1933.
Der Kreistag hat folgende Steuersätze festgesetzt, die von dem Herrn Minister des Innern genehmigt wurden:
A. Für die in den Gemeindegemarkungen gelegenen Sleuerwerte.
Für die Stadt
Für die Land
1. Auf je 100 Mark Steuerwert der Gebäude
Gießen
gemeinden des Kreises
Rpf.
Rpf.
und Bauplätze \
2. Auf je 100 Mark Steuerwerk des land-
0,6
3,4
6,4
unb forftw. genutzten Grundbesitzes
1,2
3. a) auf je 100 Mark des Gewerbekapitals
0,4
2,7
b) auf je 100 Mark des Gewerbeertrags
4. auf 1 RM. des staatlichen Sondergebäude-
6
34
fteuerfolls 1932 (unter Senkung des vollen 3ahresbetrags für das Rj. 1931 um
20 v. H. von den Steuerwerten: a) bis 7000 Mark
2,3
9,15
b) über 7000 Mark
2
8
B. Jur die in den selbständigen Gemarkungen gelegenen Sleuerwerle und den gemarkungsselbständigen Grundbesitz.
Rpf.
1. auf je 100 Mark Steuerwerk der Gebäude und Bauplätze 14,805
2. auf je 100 Mark Steuerwerk des landw. und gärtnerisch
genutzten Grundbesitzes 31,725
3. auf je 100 Mark Steuerwert des Waldbesitzes 35,25
4. a) auf je 100 Mark des Gewerbekapitals 2,5
b) auf je 100 Mark des Gewerbeertrags 24
5. auf je 1 Mark des staatlichen Sondergebäudesteuersolls
1931 (unter Senkung des vollen Iahresbetrags für das
Rj. 1931 um 20 v. H.) von den Steuerwerten:
a) bis 7000 Mark 41,175
b) über 7000 Mark 35,95
Der Ausschlag und die Erhebung der Kreisumlagen erfolgt, wie bisfjer gemeinsam mit den Gemeindeumlagen. Die Umlagen werden in 6 Zielen, jeweils zum 25. der Monate Mai, 3uli, September, November 1933, Januar und März 1934 erhoben. Auf die Steuerschuld, die sich auf Grund der demnächst zur Zustellung kommenden Steuerbescheide ergibt, werden die für das Rj. 1933 geleisteten Vorauszahlungen auf Kreisumlagen ausgerechnet.
Bei verspäteter Zahlung der Kreisumlagen werden dieselben Zuschläge erhoben, wie sie der hessische Staat bei verspäteter Zahlung von Steuern unb Abgaben erhebt. j
Gießen, den 11. August 1933.,
Kreisamt Gießen. 3- 23.: Schmid t.
Betr.: Sprechstunden bei dem Kreisschulamt.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die Sprechstunden bei dem Kreisschulamt fallen Donnerstag, den 17. August, aus.
Gießen, den 14. August 1933.
Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Dr. Heust.
Dienstnachrichten des kreisamles.
Karl Heinrich Pitz von Lauker wurde als kommissarischer Bürgermeister für die Gemeinde Lauker bestellt und verpflichtet.
Wilhelm Görlach VII., Ellerstadt, wurde als Wiegemeister für die Gemeinde Ellerstadt verpflichtet.
Hermann Volk und Ludwig Wagner VI., beide aus AIkendorf (Lahn), wurden als Ehrenfeldfchützen für die Gemeinde Allendorf a. d. Lahn verpflichtet.
Die Landwirte: Heinrich Wootz IX., Karl Wagner IV., Heinrich Kloos IV., Otto Stephan, sämtlich aus Großen-Duseck, wurden als Feldgeschworene für die Gemeinde Grohen-Buseck verpflichtet.
Die Landwirte: Heinrich Wagenbach VI., Heinrich Seip L, Wilhelm Schmidt II., Christoph Wootz III., sämtlich aus Grosten-Buseck, wurden als Wiesenvorstandsmitglieder für die Gemeinde Grohen-Dufeck bestellt unb verpflichtet.
Druck der Brühl'schen Llniverf itäts - Buch- und Steindruckerei, A. Lange, Giehen.


