Ausgabe 
12.9.1933
 
Einzelbild herunterladen

3

s für Stuten, Sohlen inner- Stutenbesitzer nöe Juli des den zu stellen, m Zeitpunkte sind. Auf die ;e Errichtung sen, daß auch ersäumnis zu

86 RM. und auf 37 RNk.

ich Schluß der e Bentzer ö01t nicht in das ten. Der Rest- n Ablauf der nbesitzer nach- ute ein leben- es Dcckgclües ritt auch dann - nicht erreicht i anderen, in stbetrages des Besitzer durch wird, daß die Welt gebracht it erreicht hat. )cr Restbetrag' ute ein leben- rende Stuten- RM. Deckgeld -it 13 RM. ist 2. Teilbetrag tzern bis zum hessischen Stn- (Fohlengeldj ätestens Ende eine amtliche der der Orts­während der eworfen ober erreicht hat.

-nde nicht 6e= ätestens Ende »urtickzugeben. nommen, daß ldeckgeld wird ere Einreden

Bolkstum, teilen wir Ihnen zur Kenntnis und Bekanntgabe ar- alle Lehrkräfte und Schuler nut.

Gießen, den 8. September 1933.

Hess. Kreisschulamt. J.V.: Dr. Hentz.

Unter Hinweis auf die Ausführungen des Herrn Reichs­ministers des Innern, die Einführung des deutschen Grußes be­treffend, und in Anlehnung an das diesbezügliche Ausschreiben

Herrn Hessischen Ministerpräsidenten zu Nr. M. Pr 17154 vorn 17. Juli 1933 (Verfügung vom 25. 7. 1933, AVBl. Nr. 40 vom 28. 7. 1933) verfügen wir hiermit, daß Lehrer und Schüler den Unterricht mit dem Hitlergruß zu beginnen und zu beschließen haben,' er gilt auch allgemein im Verkehr innerhalb des Schul- gruuöstücks.

Personen, die sich als Lehrer in den Schulen betätigen, wie Geistliche, Kursleiter usw., sind ebenfalls zu diesem Gruß ver- pslichtet.

Außerhalb der Schule grüßen sich Lehrer und Schüler in gleicher Weise.

Bctr.: Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir sehen der Einsendung der Verzeichnisse der gewerblich tätigen Kinder bis spätestens zum 2l). September entgegen.

Fehlbericht nicht erforderlich.

Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten.

Gießen, den 7. September 1983.

Hess. Kreisschulamt. I. V.: Dr. Henß.

Bctr.: Geldsammlungen innerhalb der Dienstgebäude.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die nachstehende Verfügung des Herrn Ministerpräsidenten vom 31. August d. I. teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme mit.

Gießen, den 7. September 1933.

Hess. Kreisschulamt. I. V.: Dr. Hentz.

Zur Vermeidung von Betriebsstörungen und aus grundsätz- lichen Erwägungen beamtenpolitischer Natur verbiete ich im Ein-

vernchmen mit dem Herrn Reichsminister des Innern die Durch­führung von Gelösammlungen jeglicher Art bei den staatlichen Behörden. Ausnahmen hiervon können nicht zugelassen werden, auch nicht für Zwecke vaterländischer, wohltätiger oder gemein­nütziger Art.

Lediglich für die von dem Herrn Reichskanzler ins Leben ge­rufeneStiftung für die Opfer der Arbeit" und für die durch das Arbertsspendengesetz geschaffeneFreiwillige Spende zur Förde­rung der nationalen Arbeit" ordne ich im Hinblick auf die große nationalpolitische und nationalwirtschaftliche Bedeutung dieser beiden L-ttftungen an, daß das Verbot, wonach Gelösammlungen in den Räumen der Dienstgebüuöe nicht zugelassen sind, auf sie keine Anwendung findet.

Betr.: Religiöse Andachten an den Schulen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Das Hessische Staatsministerium, Ministerialabteilung für Bil- öungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum hat nachstehende Ver­fügung erlassen, die wir Ihnen zur Kenntnisnahme Mitteilen.

Bei zahlreichen Schulen besteht die Uebung, daß Schulfeiern und vaterländische Weihestunden mit einer religiösen Andacht ver­bunden werden.

Wir bestimmen hiermit, daß auf Anfordern des Schulleiters bei derartigen Veranstaltungen die im Schuldienst befindlichen Geistlichen beider christlichen Konfessionen der Anordnung des Schulleiters entsprechend mitzuwirken haben."

Gießen, den 5. September 1933.

Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt.

Dieustuachrichte« des Kreisamts.

Der Schlosser Eduard Fritz, Ober-Bessingen, wurde zum kom­missarischen Bürgermeister der Gemeinde Ober-Bessingen ernannt und verpflichtet.

Der Ludwig Kreiling, Mainzlar, wurde zum kommiffarische« Bürgermeister der Gemeinde Mainzlar ernannt und verpflichtet.

Der Steinrichter Ernst Keil, Burkhardsfelden, wurde zum kommiffarische« Bürgermeister der Gemeinde Burkhardsfelden er­nannt und verpflichtet.

Der Landwirt Johan» Christian Blei in Burkhardsfelden wurde als kommissarischer Beigeordneter der Gemeinde Burk­hardsfelden ernannt und verpflichtet.

Kreises.

ms, Mintstc- Volkstum

'einer Arbeit ntngen (Lan- d Schulungs- len zur Ver-

ii des Reichs- rn abgelchnt

s- und Orts- g seitens der t dabei nicht

Kreises.

ninisterimns, Kunst und

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. A. Lange, Gießen.