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entsprechende Haft tritt, bestraft, sofern nicht auf Grund anderer Vorschriften besondere Strafen verwirkt sind.
§ 3.
Vorstehende Polizeiverordnung tritt mit der Veröffentlichung im Amts- verkiindigungsblatt in Kraft.
Gießen, den 5. August 1933.
Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt.
Betr.: Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Verufs- beamtentums.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Unter Hinweis auf das Ausschreiben des Personalamts des Staatsministeriums vom IS. Juli 1933 empsehlen wir Ihnen, die Einsendung der Personalbogen an uns tunlichst zu beschleunigen und den gesetzten Termin nicht zu überschreiten.
Gießen, den 5. August 1933.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Henß.
Betr.: Schulbesuch der israelitischen Kinder am Samstag.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Das Hessische Staatsministerium, Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum, hat verfügt:
Im Nachgang zu unserem Ausschreiben — zu Nr. IV 22 009 — vom 5. Juli 1933 ordnen wir an, daß die israelitischen Schüler auf Antrag am Samstag für die Dauer des Gottesdienstes vom Schulunterricht zu be
urlauben sind. Ebenso können sie auf schriftliches Ersuchen der Erziehungsberechtigten vom Schreiben, Zeichnen und von Handarbeit entbunden werden.
Sie wollen den Lehrern hiervon Kenntnis geben.
Gießen, den 5. August 1933.
Hessisches Kreisschulamt. 1.23.: Dr. H e n h.
Betr.: Körperliche Erziehung.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen auf die Verfügung des Hessischen Staatsministeriums, Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum vom 13. Juli 1933 (abgedruckt in der „Darmstädter Zeitung" Nr. 181 vom 5. August 1933) hin und empfehlen ihre genaue Beachtung.
Gießen, den 8. August 1933.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. H e n ß.
Dienstnachrichken des kreisamkes.
Karl Euler von Wieseck wurde als kommissarischer Bürgermeister von Wieseck bestellt und verpflichtet.
Emil Hau von Geilshausen wurde zum kommissarischen Beigeordneten s für die Gemeinde Geilshausen bestellt und verpflichtet.
Karl Hofmann III. zu Rabertshausen wurde als Wiegemeister-Stellvertreter für die Gemeinde Rabertshausen verpflichtet.
Heinrich Wagner VII. zu Bollnbach, Heinrich Glatthaar und Friedrich Becker zu Saasen wurden als Ehrenfeldschützen für die Gemeinde Saasen | bestellt und verpflichtet.
Heinrich Rlengel II. von Hattenrod wurde als kommissarischer Bürgermeister für die Gemeinde Hattenrod bestellt und verpflichtet.
Druck der Drühl'schen 11niversitäts°Buch° und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.


