Ausgabe 
10.3.1933
 
Einzelbild herunterladen

2

Bekanntmachung.

Betr.: Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit, hier: Lahndurchstich.

ftür die Geradeleauna eines Teiles des Lahnbettes unterhalb des Wehres am Städtischen Elektrizitätswerk hat die Bürgermeisterei der Stadt Giehen auf Grund des Gesetzes, die Enteignung E Grundelgentum betreffend in der Fassung der Bekanntmachung vom 30 September 1899 sowie auf Grund der Verordnung über ein vereinfachtes Enteignungs- verfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit vom ^iovember 192,- Antrag auf Einleitung des Enteignungsverfahrens bezüglich der folgenden in der Gemarkung Gießen belegenen Grundstuae gestellt:

Flur XXXVIII

Nr. 346

Wiese auf

der Hohleiche 1526 qm

363

Acker

842

364

Wiese

736

365

ff ff

951

3655/io

I, >

,, 951

373

ff ff

555

ff ff

374

/, n

509

Der Plan, aus dem die Lage des zu enteignenden Geländes ersehem werden kann sowie der Antrag und die übrigen nach Artikel 23 des Ent­eignungsgesetzes erforderlichen Nachweisungen liegen m der Zeit vom 4. bis 17. März 1933 einschließlich aus Zimmer IS des Stadthauses, Gießen, Bergstraße 20, während der üblichen Geschastsstunden zu leder- manns'Einsicht offen. .

Zur Verhandlung über den Plan, die Entschädigung sowie W)W sussung über die Enteignung wird Tagfahrt vor der Lotalkommission aus

Mittwoch, den 22. März 1933, 8% Uhr vormittags,

im Sitzungssaal des Regierungsgebäudes, Landgraf-Philipp-Platz Nr. 3, anberaumt.

Die Beteiligten, insbesondere Eigentümer, Pächter oder sonstige an den zu enteignenden Parzellen Berechtigten werden hierdurch aufgesordert.

O Einwendungen gegen den Plan bei Meidung des Ausschlusses und

a) Anmrhme de? Mmvilligung in die beanspruchte Abtretung oder

Beschränkung,

b) Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung des Angebots,

c) Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Aus­schlusses mit solchen, ,

d) Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten (Artikel 19 des Enteignungsgesetzes) bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,

e) Anträge auf Einrichtung oder Unterhaltung von Anlagen, die für die benachbarten Grundstücke zur Sicherung gegen Nachteile und Gefahren notwendig sind oder notwendig werden, bei Meidung de- Ausschlusses mit solchen

in dem genannten Termin vorzubringen.

Zualeich werden die Eigentümer bzw. deren Rechtsnachfolger oder aefetzliche Vertreter aufgefordert, die Namen dritter Personen, die als dinglich Berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bei der Ent­eignung beteiligt sind, sofort nach Zustellung der Bekanntmachung dem Kreisamt Gießen mitzuteilen, widrigenfalls sie für deren Ansprüche gemäß Art. 27 I! des Enteignungsgesetzes verantwortlich werden.

Die Stadt Giehen als Unternehmerin wird zu dem Termin unter Meidung der Annahme der Verzichtleistung aus Fortsetzung des Ent­eignungsverfahrens und Belastung mit den bis dahin entstandenen Kosten geladen.

Einzelladungen der Beteiligten finden nicht statt. Beteiligte, die trotz dieser Ladung ohne Entschuldigung ausbleiben, werden mit etwaigen Ein­wendungen gegen die Notwendigkeit des beanspruchten Eigentums, sowie gegen Größe und Grenze desselben ausgeschlossen.

Gießen, den 1. März 1933.

Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüger.

Betr.: Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir sehen der Einsendung der Verzeichnisse der gewerblich tätigen Kinder bis spätestens zum 15. März entgegen.

Fehlbericht nicht erforderlich.

Giehen, den 4. März 1933.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fische r.

Betr.: Reichsherbergsverzeichnis 1933.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Das vom Reichsverband für deutsche Jugendherbergen in Hilchenbach herausqeqebene Reichsherbergsoerzeichnis für 1933 ist soeben erschienen. Das Buch kann durch die Ortsgruppen und Gaue sowie durch die Reichs­geschäftsstelle des Verbandes in Hilchenbach in Westfalen zum Preise von 0,90 RM. bezogen werden.

Gießen, den 4. März 1933.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.