Ausgabe 
9.6.1933
 
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Betr.: Feuerlöschwesen im Kreise Gießen; hier: Besichtigung der Feuer­löscheinrichtungen und Abhaltung von Hebungen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nach dem gemäß §8 der Dienstanweisung für die Kreisfeuerwehr­inspektoren vom 7. Mai 1921 von uns genehmigten Reiseplan werden die Besichtigungen und Hebungen der Feuerwehren im Jahre 1933 in den einzelnen Gemeinden des Kreises, wie in nachstehendem Verzeichnis an­gegeben, abgehalten. Die Stunde, zu der -die Besichtigung an dem betr. Tage stattfindet, wird Ihnen von -dem Kreisfeuerwehrinspektor noch mit­geteilt werden.

Wir empfehlen Ihnen, dafür Sorge zu tragen, daß die Bekannt­machung Ihrerseits rechtzeitig gemäß §10 der Kreisfeuerlöschordnung erfolgt.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, daß der Kreisfeuerwehrinspektor beauftragt ist, insbesondere auch die nach § 11 der Verordnung vom 11. Oktober 1890 und die gemäß §27 der Kreisfeuerlöschordnung (siehe auch unsere Bekanntmachung vom 20. Februar 1922 Amtsverkünü'.- gungsblatt Nr. 25) zu führenden Liften und Verzeichnis einzusehen und auf die Pflege un'd Behandlung des Schlauchmaterials zu achten.

Wegen etwaiger Entschuldigungen verweisen wir auf unsere Bekannt­machung vom 21. Mai 1922 (siehe Amtsverkündigungsblatt Nr. 69 vom 6. Juni 1922) und bemerken dazu noch, daß der Besuch von Festlichkeiten ohne besondere Genehmigung des Kreisamts nicht als Entschuldigung angesehen werden kann. Wir weisen hierbei darauf hin, daß nur in den dringendsten Fällen (familiäre oder geschäftlich unaufschiebbare Ange­legenheiten), eine Befreiung durch den Bürgermeister oder Kommandan­ten gemährt werden kann, damit die Mannschasten bei den Hebungen möglichst vollständig sind.

Gleichzeitig verweisen wir bezüglich der Verlegung von Besichtigungen auf die Ausführungen in unserem umgedruckten Ausschreiben an die Bürgermeistereien des Kreises vom 3. Juli 1930.

Es erscheint notwendig, daß die Bürgermeister der betreffenden Ge­meinden bzw. ihre Stellvertreter bei den Besichtigungen anwesend sind, damit etwaige Beanstandungen an Ort und Stelle besprochen werden können. , rl , . m .. ,

Wir weisen noch darauf hin, daß die in dem nachstehenden Reiseplan nicht benannten Gemeinden unangemeldete Besichtigungen der Feuer­löscheinrichtungen jederzeit zu erwarten haben.

Reiseplan

für die Besichtigung der Feuerlöscheinrichtungen und Abhaltung von Hebungen für das Jahr 1933.

Juni 10.: Allendorf/Lumda;

11.: Reiskirchen, Lindenstruth, Burkhardsfelden, Oppenrod;

18.: Londorf, Odenhausen, Geilshausen;

25.: Hattenrod, Ettingshausen, Oueckborn.

Juli 1.: Holzheim;

2.: Langsdorf, Bettenhausen, Obbornhofen;

3.: Lollar mit Buderus Werkfeuerwehr;

15.: Beuern;

16.: Ober-Bessingen, Münster, Nonnenroth;

17.; Grünberg;

3Q.: Röthges, Willingen, Trais-Horloff, Hungen mit der Kreismotorspritze Hebungs- und Vorführungsfahrt, Steinheim ohne Motorspritze;

August 13.: Rödgen, Trohe, Großen-Buseck, Climbach;

20.: Göbelnrod, Bellersheim, Lauter;

27.: Grüningeii.

September 2.: Klein-Linden;

3.: Dorf-Güll mit Hof-Gill, Eberstadt, Ober-Hörgern;

9.: Mainzlar;

16.: Annerod;

23.: Lang-Göns.

Oktober 15.: Lich.

Gießen, den 8. Juni 1933.

Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Grein.

Betr.: Fleischverkaufsordnung; hier: die Vorrätighaltung von Hackfleisch.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie die Gendarmeriestationen des Kreises.

Mit Rücksicht auf die Bedeutung, die dem Hackfleisch bei der Ent­stehung von Fleischvergiftungen zukommt, ist in die Fleischverkaufsordnung das Verbot ausgenommen worden, Hackfleisch während der wärmeren Jahreszeit auf Vorrat herzustellen und vorgeschrieben, daß solches Fleisch bei Bedarf stets frisch zu bereiten ist.

Wir weisen auf diese Vorschriften erneut hin und empfehlen, die Durchführung der Vorschrift streng zu überwachen. Besondere Aufmerk­samkeit ist den Pferdemetzgereien zuzuwenden.

Gießen, den 3. Juni 1933.

Kreisamt Gießen. J.V.: Schmidt.

Betr.: Ausführung der Polizeiverordnung über das Vertilgen der Blut­laus vom 19. November 1904.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

Wir erinnern die Rückständigen an die Erledigung unserer Ver­fügung vom 18.3. 1933 (AVBl. Nr. 11 vom 21. 3. 1933) mit Frist bis 20. d. M.

Gießen, den 8. Juni 1933.

Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Lauter; hier: Ausschlag der ungedeckten Kosten.

In der Zeit vom 13. Juni 1933 bis einschließlich 26. Juni 1933 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Lauter

der Kommissionsbeschluß vom 12. Mai 1933, Ziffer 1, nebst dazu gefertigten Kostenausschlag

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Osfenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Lauter schristlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Lauterbach, den 6. Juni 1933.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Ohly, Regierungsrat.

Betr.: Sprechstunden des Kreisschulamts.

An die. Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die Sprechstunden bei dem Kreisschulamt liegen nunmehr Donnerstag von 9 bis 12 und 15 und 17 Ahr.

Wir empfehlen Ihnen, sämtlichen Lehrkräften hiervon Kenntnis zu geben.

Wir weisen noch darauf hin, daß alle wegen Besuch bei dem Kreis­schulamt ausfallenden Stunden stets vor- ober nachgehalten werden müssen.

Gießen, den 9. Juni 1933.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Henh.

Dienstnachrichken des kreisamkes.

Wilhelm Launspach V. von Reiskirchen wurde zum kommissarischen Bürgermeister für die Gemeinde Reiskirchen bestellt und verpflichtet.

Ludwig Volk XXL und Ludwig Wagner IV., beide aus Allendors (Lahn), wurden als Feldgeschworene für die Gemeinde Alleudorf (Lahn) verpflichtet.

. Postschaffner Karl Größer zu Großen-Buseck wurde als Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr zu Großen-Buseck ver­pflichtet.

Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen gestattet: Die Ver­längerung der Vertriebszeit der Losbriefe der 11. Geldlotterie des Hes­sischen Landesvereins vom Roten Kreuz bis zum 30. November 1933.