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Amtsverkündigungsblatt
für die provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen
4 Erscheint Dienstag und Freitag. T. Jehruar Nur durch die Post zu beziehen.1933
Inhalts-Uebersicht- Ausführung der Landesfeuerlöschordnung. — Die Wahl der Kreistagsmitglieder. — Geschäftsstunden bei dem Kreisschulamt.— Eine Niobe-Gedenkmünze. — Dienstnachrichten.
sgetr.: Ausführung der Landesfeuerlöschordnung: hier: Aufstellen der Grundlisten.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Hinweis auf § 11 der Ausführungsverordnung zur Landes- feuerlöfchordnung vom 29. März 1890 empfehlen wir Ihnen, alsbald die Grundliste der Feuerwehr und das Verzeichnis der für die Zeit vom 1 April 1933 bis 31. März 1934 als feuerwehrpflichtig in Anspruch zu nehmenden Personen aufzustellen. Im übrigen verweisen wir auf unsere Verfügung vom 10. Februar 1927, Amtsverkündigungsblatt Nr. 11 von 1927 und empfehlen Ihnen, danach zu verfahren. Formular für die Mitteilung an die neuherangezogenen Mitglieder find bei der Buckdruckerei Kindt, Formular zur Aufstellung der Grundliste bei der Druckerei Albin Klein in Gießen zu haben.
Wir erwarten Ihren Bericht über die Erledigung bis zum l.Marz 1933.
Gießen, den 2. Februar 1933.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.
Bekanntmachung.
Vetr.: Wahl der Kreistagsmitglieder.
Die Kreiswahlkommission hat in ihrer Sitzung vom 17. Januar 1933 sestqestellt daß an Stelle des verstorbenen Kreistagsmitgliedes Paul Hornberger zu Gießen gemäß Art. 5 und 58 des Gesetzes über die Wahlen der Gemeinden und Gemeindeverbände vom 17. Oktober 1925 Wilhelm Müller II., Weißbindermeister zu Lang-Göns zu treten hat.
Gießen, den 30. Januar 1933.
Der Vorsitzende der Kreiswahlkommisfion.
3. V.: G r e i n.
Vetr.: Geschäftsstunden bei dem Kreisschulamt.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die Sprechstunde bei dem Kreisschulamt fällt Mittwoch, den 8. Februar, nachmittags aus
Gießen, den 30.3anuar 1933.
Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Fischer.
Eine Biobe-Gedenkmünze.
Wie uns durch die Hauptgeschäftsstelle der „Volksspende Niobe" mitgeteilt wird, hat die Preuß. Staatsmünze zur Ehrung der mit Der „Niobe" untergegangenen 69 jungen deutschen Seeleute nach einem Entwürfe von Prof. Oskar Glöckler eine besondere „Niobe-Gedenkmunze in
Fünfmarkstückgröße ausgeprägt, welche mit amtlicher Genehmigung zugunsten dieses vaterländischen Hilfswerkes dem öffentlichen Verkaufe übergeben worden ist.
Die Vorderseite dieses Gedenkstückes zeigt in feiner, fast filigran- mäßiger Reliefprägung das untergegangene Schulschiff „Niobe", während mit der rückseitigen Darstellung — ein Kreuz im Meer — den Opfern von Fehmarn ein symbolisches Denkmal gewidmet ist.
Das Gedenkstück, welches in feiner Ausführung als eine hervorragende Leistung deutscher Prägekunst gelten darf, soll neben der materiellen Förderung der mit der „Volksspende Niobe" verfolgten Bestrebungen dem deutschen Willen nach Wehrfreiheit sichtbaren Ausdruck verleihen und davon aller Welt Kunde geben, daß nach den Worten des Herrn Reichspräsidenten von Hindenburg das gemeinsame Gefühl der Zusammen gehörigkeit und Schicksalsverbundenheit in unserem deutschen Volke noch lebendig ist.
Möge dieses sinnvolle vaterländische Gedenkstück eine weitestgehende Verbreitung finden und so dazu beitragen, den Gedanken der deutschen Seegeltung in unserem Volke neu zu beleben und zu fördern.
Zu beziehen ist die Niobe-Gedenkmünze bei der offiziellen Auslieferungsstelle, dem Bankhause 3oh. Witzig & Co., München, sowie auch unmittelbar bei der „Volksspende Niobe", Berlin W 9.
Dienstnachrichken des kreisawtes
Das Sommerhalbjahr 1933 der Höheren Landesbauschule zu Darmstadt, Neckarstraße Nr. 3 (Höhere Technische Staatslehranstalt für Hoch- unb Tiefbau mit fünf aufsteigenden Klassen) beginnt am 15. Marz 1933 und schließt am Ende 3uli 1933. — Das Schulgeld beträgt pro Halbiahr 100 Mark. Da die Anmeldungen im 3nteresse der neu eintretenden «kubierenden frühzeitig erwünscht sind, werden solche schon jetzt entgegen« genommen. Prospekte sind durch das Sekretariat erhältlich.
Valentin hillgärtner zu Kesselbach ist als Mitglied des Wiesenvorstandes verpflichtet worden.
Landwirt Georg Schmelz von Kesselbach wurde als stellvertretender Wiegemeister für die Gemeinde Kesselbach verpflichtet.
Wilhelm Faulstich und Valentin Hillgärtner zu Kesselbach sind als Feldgeschworene für die Gemeinde Kesselbach verpflichtet worden.
Die Fleischbeschau in Londorf wird bis auf weiteres von dem Fleischbeschauer Schneider I. ausgeübt; als dessen Stellvertreter ist der Fleischbeschauer Becker zu Kesselbach ernannt worden, der auch vorläufig mit der Ausübung der Trichinenschau in Londorf beauftragt worden ist.
In Meder-Erlenbach und Groß-Karben (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Die angeordneten Sperrmahnahmen wurden mit Wirkung vom 1. Februar 1933 aufgehoben.
—---D^ck der BE'schen LlniverNtätHch. und SteindruckUi, R. Lange. Gießen


