Ausgabe 
5.5.1933
 
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bgden, sondern müssen an anderen sicheren Stellen, in deren Nähe weder Feuer noch Licht gebraucht wird,, aufbewahrt werden. Zuwiderhand- lungen werden mit 1 bis 10 fl. bestraft.

Artikel 170.

Feuerbrände und glühende Kohlen dürfen durch Scheunen Ställe Heu- lind Strohböden gar nicht, außerdem aber nicht frei und unbedeckt auf Schaufeln oder anderen flachen Gefäßen über die Straßen und Hos- rüume oder durch Behälter, wo sich leicht entzündliche Gegenstände be­finden getragen oder daselbst aufgestellt oder niedergelegt werden. Zu­widerhandelnde trifft eine Strafe von 35 kr. bis 5 fl.

Artikel 171.

Bei Vermeidung einer Strafe von 35 kr. bis 5 fl. darf niemand auf den Dachböden oder in Dachkammern der Kohlentöpfe zum Erwärmen sich bedienen. Diese Strafe wird nur erkannt auf Anzeige des Hauseigen­tümers oder der Hausbewohner.

Artikel 172.

Asche von Holz, Torf, Steinkohlen oder anderen Brennmaterialien darf nur, nachdem solche vollständig gelöscht ist, in feuersicheren Behältern und niemals aus den Böden oder überhaupt in den oberen Teilen des Hauses aufbewahrt werden. Zuwiderhandlungen werden mit 35 fr. bis 5 bestraft- Artikel 173.

Weder auf den Feuerherden, noch in Rauchfängen oder Kaminen, noch in oder auf den Oefen darf, bei Vermeidung einer Strafe von 3o kr. bis 5 fl., Holz in größerer Menge gedörrt werden.

Artikel 174.

Weder auf Ortsstrahen, noch in gefährlicher Rahe von Gebäuden, Stroh-, Heu- oder Futterhaufen oder sonstigen Niederlagen brennbarer Gegenstände darf ohne polizeiliche Erlaubnis Feuer °ngezundet^oder un­terhalten werden. Zuwiderhandlungen werden mit 1 bis 10 fl. bestraft.

Gießen, 3. Mai 1933.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.

Betr.: Zuteilung der Schüler für die Aufbauschulen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Der Herr Minister für Kultus und Bildungswesen hat die Zuteilung der Schüler für die Aufbauschulen von nun an folgendermaßen geregelt:

Der Aufbauschule Friedberg werden die Schüler aus Oberhessen und den Kreisen Bingen, Mainz und Offenbach zugewiesen, der Aufbauschule Bensheim diejenigen aus den übrigen Kreisen von Hessen.

Gießen, den 4. Mai 1933.

Hessisches Kreisschulamt. 3. 23.: Dr. H e n ß.

Betr.: Ausstattung der Schulräume mit Bildern.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Ausgehend von der Grundwahrheit, daß ein Molk sich selbst ehrt, wenn es seine Führer ehrt, hat der Herr Hess. Minister für Kultus und Bildungswesen angeordnet:

3n sämtlichen Lehrsälen sind möglichst an der Kopfseite in würdiger Größe und Einfassung die Bilder unseres allverehrten Reichspräsidenten von Hindenburg und unseres großen Volkskanzlers Adolf Hitler an­zubringen.

Bei dieser Gelegenheit wird aus die Bedeutung der beiden großen Männer für unser Volk und seine Zukunft hingewiesen. Der Händedruck der beiden Männer in der Potsdamer Garnisonkirche ist der symbolische Ausdruck für die Verbindung des Guten und Wertvollen aus der deut­schen Vergangenheit mit dem kraftvollen Wollen einer erneuerten jugend- frischen Nation.

Die Durchführung ist zu überwachen.

Gießen, den 4. Mai 1933.

Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Dr. Henß.

Betr.: Das Deutsche Turnfest 1933.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die Deutsche Turnerschaft veranstaltet vom 22. bis 30.3uh 1933 m Stuttgart das 15. Deutsche Turnfest. Lehrer können, sofern dienst! che Gründe nicht entgegenstehen, zur Teilnahme an dem Fest beurlaub werden. Der Urlaub ist auf den Erholungsurlaub anzurechnen.

Gießen, den 4. Mai 1933.

Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Dr. H e n ß.

Betr.: Verwendung derDeutschen Schrift" im Schreibunterricht.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Um derDeutschen Schrift" als völkischem Wahrzeichen und wert­vollem Volksgut wieder die verdiente Bedeutung zu gewahren, hat der Herr Minister für Kultus und Bildungswesen angeordnet:

1 . Der Schreilmntsrricht beginnt mit der Deutschen Schrift.

2 Deutsche Wörter werden auf allen Stufen won Lehrern und

' Schülern nur deutsch geschrieben. ,r

3 Zur Einübung der lateinischen «chnft dienen nur fremde Wörter (in höheren Schulen Fremdsprachen, in Volksschulen ausländische Namen von Orten, Flüssen und dgl.)

Gießen, den 4. Mai 1933.

Hessisches Kreisschulamt. 3- 23.: Dr. H e n ß.

Betr.: Behandlung des Stoffgebietes:Aufbruch der deutschen Nation von 1918 bis 1933" im Gefchichts-, Heimatkunde-, Anschauungs­und staatsbürgerlichen Unterricht.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen den Schulvorständen, die Lehrkräfte auf die genaue Beachtung und Durchführung der vom Hess. Minister für Kultus und Bildungswesen erlassenen Verfügung obigen Betreffs, abgedruckt m der Darmstädter Zeitung Nr. 101 vom Dienstag, den 2. Mai 1933, hinzu­weifen. , . ...

Die Verfügung (als Ausschnitt aus der Zeitung bzw. eine Abschrift derselben) ist in den Akten des Schulvorstands zu führen und jedem Lehrer zugänglich zu machen.

Gießen, 3. Mai 1933.

Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Dr. Henh.

Diensinachrichlen des kreisamles.

Der seitherige Beigeordnete der Gemeinde Villingen, Otto Zimmer HL, wurde als kommissarischer Bürgermeister der Gemeinde Villingen ver­pflichtet.

Der Minister des 3nnern hat die dem Landes-Ausschuß für Arbeiler- wohlfahrt und 3ugendpflege in Hessen zu Offenbach a. M. ertei le tze- nebmiqunq zur Sammlung von Geldspenden durch Haus- und «trahen- sammlung in der Zeit vom 16. bis 31.3uli 1933 zurückgezogen.

®xud der Brübl'-schen Aniversitäts.Buch. und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.