Ausgabe 
3.3.1933
 
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Antrag auf Einleitung des Enteignungsverfahrens bezüglich der folgenden in der Gemarkung Gießen belegenen Grundstücke gestellt:

Flur XXXVII

I Nr. 346

Wiese auf der Hohleiche 1526 qm

363

Acker 842

364

Wiese 736

365

951

3565/io

...... 951

373

555

,, ,,

374

........ 509

Der Plan, aus dem die Lage des zu enteignenden Geländes ersehen werden kann sowie der Antrag und die übrigen nach Artikel 23 des Ent- eiqnunasaefe'tzes erforderlichen Nachweisungen liegen in der Zelt vom 4. bis 17. März 1933 einschließlich auf Zimmer 15 des Stadthauses, Gießen, Bergstraße 20, während der üblichen Geschäftsstunden zu ,eder- manns'Einsicht offen.

Zur Verhandlung über den Plan, die Entschädigung sowie Beschluß­fassung über die Enteignung wird Tagfahrt vor der Lokalkommisston aus

Mittwoch, den 22. März 1933, 8% Uhr vormittags,

im Sitzungssaal des Regierungsgebäudes, Landgraf-Philipp-Platz Nr. 3, anberaumt.

Die Beteiligten, insbesondere Eigentümer, Pächter oder sonstige an den zu enteignenden Parzellen Berechtigten werden hierdurch aufgefordert:

a) Einwendungen gegen den Plan bei Meidung des Ausschlusses und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung oder Beschränkung,

b) Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung des Angebots,

c) Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Aus­schlusses mit solchen,

d) Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten (Artikel 19 des Enteignungsgefetzes) bei Meidung des Ausschlusses mit solchen,

e) Anträge auf Einrichtung oder Unterhaltung von Anlagen, die für die benachbarten Grundstücke zur Sicherung gegen Nachteile und Gefahren notwendig sind oder notwendig werden, bei Meidung des Ausschlusses mit solchen

in dem genannten Termin vorzubringen.

Zugleich werden die Eigentümer bzw. deren Rechtsnachfolger oder gesetzliche Vertreter ausgefordert, die Namen dritter Personen, die als dinglich Berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bei der Ent­eignung beteiligt sind, sofort nach Zustellung der Bekanntmachung dem Kreisamt Gießen mitzuteilen, widrigenfalls sie für deren Ansprüche gemäß Art. 2711 des Enteignungsgesetzes verantwortlich werden.

Die Stadt Gießen als Unternehmerin wird zu dem Termin unter Meidung der Annahme der Verzichtleistung aus Fortsetzung des Eni- eignungsverfahrens und Belastung mit den bis dahin entstandenen Kosten geladen.

Einzelladungen der Beteiligten finden nicht statt. Beteiligte, die trotz dieser Ladung ohne Entschuldigung ausbleiben, werden mit etwaigen Ein­wendungen gegen die Notwendigkeit des beanspruchten Eigentums, sowie gegen Größe und Grenze desselben ausgeschlossen.

Gießen, den 1. März 1933.

Hessisches Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Krüger.

Betr.: Pfingstfahrt des Vereins für das Deutschtum im Ausland in 1933 nach Klagenfurt.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Der Herr Minister für Kultus und Bildungswesen hat verfügt:

Der Landesverband Hessen des VDA. ist an mich mit der Bitte heran­getreten den diesjährigen Teilnehmern an der Pfingstfahrt des Gesamt- vereins nach Klagenfurt mit Rücksicht auf die weite Reife durch eine Ver­längerung der Pfingftferien die Möglichkeit zu geben, sich nicht nur an der vaterländischen Kundgebung zu beteiligen, die mit der Fahrt nach dem kerndeutschen Kärntnerlande verbunden ist, sondern auch die Gelegenheit zu benutzen, unter Führung der die Reise mitmachenden Lehrer durch anschließende Wanderungen im Gebiet des alten deutschen Kulturbodens Land und Leute unseres Brudervolkes kennenzulernen.

Da in diesem Jahre trotz der wesentlichen Verbilligung der Bahn- und der Schiffahrt nur eine kleinere Zahl der in den hessischen Schulgruppen vereinigten Mitglieder des VDA. die Fahrt antreten wird, genehmige ich, daß für alle diejenigen Schüler und Schülerinnen, die unter sachkundiger Führung von Lehrern und Lehrerinnen im Anschluß an die Pfingsttagung in Klagenfurt noch einige Tage in Oesterreich wandern wollen, eine Ver­längerung der Pfingstferien bis zu sechs Tagen von den Schulleitern auf Antrag gewährt werden kann. Es bleibt den einzelnen wandernden Gruppen überlassen, wie sie diese sechs Tage zu verteilen gedenken.

Gießen, den 25. Februar 1933.

Hessisches Kreisschulamt. 3. 33.: Fischer.

Diensinachrichten des kreisamle«.

Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen die Erlaubnis erteilt:

Dem Landesausschuh für Arbeiterwohlfahrt und Jugendpflege in Hessen zur Sammlung von Geldspenden durch Haus- und Straßensammlung in der Zeit vom 16. bis 31. Juli; Straßensammlung am 29. und 30. Juli 1933.

Druck der Brühl'schen Llniverlitäts.Buch. und Steindruckerei, 21. Lange, Dieben.