Amtsverkündigungsblatt

für die provinzial-irettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Jfr. 74 ©rlcbetnt Dienstag und gtettgg. 27. Oktober Rur durck bie Post zu beheben. 193^

Inhalts-A-bersicht: Die Ausstellung von Wandergewerbescheinen.^-z^werbelegitimationskarten. - Stenographielehrerprüfung. - Unterrichts-

Druck der Brühl'icken Univeriitäts.Buch, und Steindruckerei 7? Lange Gi eben

Bekanntmachung.

Betr.: Abhaltung der Stenographielehrerprüfung.

Die achte staakliche Prüfung für Skenographielehrer findet Montag, den 11. Januar 1932, und folgende Tage in Darmstadl statt. Meldungen sind mit den durch Punkt 5 der Prüfungsordnung vom 1. März 1930 <Reg.-Bl. Nr. 3) vorgeschriebenen Nachweisen und den Stempelmnrken im Betrage von 1,50 RM. bis 5. Dezember d. 3. bei dem Vorsitzenden des Prufungsamtes, Regierungsrat Schaible, Darmstadt, Landtag, einzureichen.

Gießen, den 24 Oktober 1931.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Kinkel. .

Betr.: Unterrichtsausfall am 31. Oktober 1931.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir weisen auf die Verfügung des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen vom 31. Januar 1930 Darmstädter Zeitung vom 1. Februar 1930, abgedruckt im Amtsverkündigungsblatt Nr. 78 vom '24. Oktober 1930, hin und empfehlen Ihnen, das weitere zu veranlassen.

Gießen, den 26. Oktober 1931.

____ Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Kinkel.

Betr.: Gewerbelegitimationskarten für Kj. 1932.

An das Polizeiamk Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wer nach § 44 der Gewerbeordnung Warenbestellungen aufsucht oder Waren ankauft, bedarf hierzu einer Legitimationskarte, welche nach 8 44a oer Gewerbeordnung für die Dauer des Kalenderjahres erteilt wird Sie wollen die Interessenten, welche ihren Geschäftsbetrieb im Jahre 1932 chrtzusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung auffordern, ihre Anträge auf Erteilung der Leqitima- tionskarte bei Ihnen so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächsten Wahres im Besitz der erforderlichen Legitimationskarten sein können. Die Anträge wollen rate uns unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars baldigst vorlegen.

' Äur Erstattung des Berichts ist die Bürgermeisterei des Riederlasfungs- orkes der Firma zuständig, in Gießen das Polizeiamt.

r.-rJxrne£P bestimmt worden, daß in die Legitimationskarten ein Licht- b"d des Inhabers einzukleben ist. Es sind nur unaufgezogene Lichtbilder zuzulassen, die eine Kopfgröße von mindestens 1,5 cm' haben, ähnlich gut erkennbar, lmabgestempett und in der Regel nicht älter als fünf Jahre sind. Auf der Rückseite des Bildes ist die Persönlichkeit sofort genau zu vermerken, damit Verwechslungen vermieden werden. Lichtbilder, die bereits m Legitimation starten oder dergleichen eingeklebt und abgestempelt waren und zur Wiederverwendung in der neuen Legitimationskarte Ihnen vor- gelegt werden, find unzulässig und daher von Ihnen zurückzugeben. Der Gewerbeschein der Firma oder des Gewerbetreibenden ist gleichfalls mit­einzusenden.

Dabei wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß allein die An­meldung des Gewerbes beim Finanzamt nicht genügt, um eine Legitima- tionskarte zu erhalten. Der Antragsteller muß auch tatsächlich ein stehendes öeroerbe mit einer gewerblichen Niederlassung betreiben. Ferner darf das Aufkäufen von Waren und das Aufsuchen von Bestellungen ohne vor- gängige Bestellung nur bei Kaufleuten oder solchen Personen erfolgen die die Waren produzieren, oder in dem Geschäftsbetriebe Waren der angebotenen Art Verwendung finden. Bei Entgegennahme der Anträge wollen Eie genau hierauf achten und die Antragsteller entsprechend belehren

Zur Berechnung des zu erhebenden Stempels ist in den Berichten von Ihnen noch anzugeben, ob das Geschäft des Antragstellers einen aroften witteren oder kleinen Umfang hat. '

Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen und im Interesse der raschen Erledigung der Anträge machen wir Ihnen die genaueste Beachtung der im Vorstehenden gegebenen Anweisungen zur Pflicht.

Gießen, den 19. Oktober 1931.

Kreisamt Gießen. L. V.: Dr. Braun.

, Arner machen wir Sie noch darauf aufmerksam, daß Sie nicht berechtigt sind, Bescheinigungen an die Gewerbetreibenden auszustellen, wonach wichen erlaubt ist, in den Gemeinden zu hausieren usw. (§ 59, yj. 14 (.).

Gießen, den 19. Oktober 1931.

Kreisamt Gießen. 9.93.: Dr. Braun

Betr.: Die Ausstellung von Wandergewerbescheinen für das Kj. 1932.

An das Poiizeiami Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Sie wollen die Wandergewerbetreibenden, die den Gewerbebetrieb im Umherziehen im Jahre 1932 fortzusetzen ober zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung auffordern, ihre Anträge auf Erteilung des Wandergewerbescheins bei Ihnen so zeitig zu stellen bäh sie zu Anfang nächsten Jahres im Besitze bes erforberlichen Wanber- geiverbescheins sein können.

Zu der nach ber Bekanntmachung bes Reichskanzlers, betreffend Aus- fuhrungsbestimmungen zur Gewerbeordnung, vom 4. März 1912 (Reichs­gesetzblatt S. 189) vorgeschriebenen und in die Wanbergewerbescheine ein» zuklebenben Photographie bemerken wir:

Die Photographie muß von Visitenkartenformat, unausgezogen, ähnlich, gut erkennbar sein, eine Kopfgröße von minbestens 1,5 cm haben unb barf uicht älter als fünf Jahre sein; sie ist zu erneuern, wenn in bem Aussehen des Gewerbetreibenden eine wesentliche Veränderung eingetreten ist.

Bei gemeinsamen Wanbergewerbescheinen genügt bi'e Photographie des Unternehmers, wenn ein Unternehmer nicht vorhanden ist, die eines Mitgliedes.

Auf den bei der Stellung der Anträge auf Erteilung von Wanber- gewerbefcheinen vorzulegenden Photographien wollen Sie sofort auf ber Rückseite bie Persönlichkeit vermerken, bamit Verwechslungen vermieben werben-.

Photographien, bie von uns bereits in Wanbergewerbescheine eingeklebt uud abgeftenipelt waren unb bie von ben Wanbergewerbetreibenben mieber abgeföft unb zur Wieberverwenbung in neue Wanbergewerbescheine Ihnen vorgelegt werben, sind unzulässig unb baher von Ihnen zurückzugeben.

Wir machen barauf aufmerksam, baß bie ausgefertigten Wanber- gewerbescheine von uns unmittelbar an die zustänbigen Finanzämter abgegeben unb von biefen, nach Verwenbung bes gesetzlichen Urkunben- stempels unb nach Regelung ber Wanbergewerbestenerfrage, an bie Wanbergewerbetreibenben ausgehänbigt werben.

Sie wollen die Wanbergewerbetreibenben bei Stellung der Anträge hierauf besonders Hinweisen. Die Wandergewerbescheine werden demnach nicht mehr am kreisamt mitgenommen, sondern müssen bei dem Finanzamt abgeholt werden; das persönliche Erscheinen der Antragsteller bei uns ist daher zwecklos.

®*e Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars baldigst vorlegen unb bie Photographie bes Wanbergewerde- '7°"' Nachfuchenben unb, wenn berfelbe im Umherziehen Druckschriften oder Bildwerke feilbieten will, ein Verzeichnis derselben mit eigenhändiger Aamensunterschrist in zwei Ausfertigungen bem Berichte beischließen. In dem Verzeichnis finb bie Druckschriften unb Bilbwerke einzeln aufzuführen.

. WUl ein Wcmbergewerbetreibenber anbere Personen von Ort zu Ort mit sich führen, so hat er bieselben ihrer Zahl nach bei ber Lanbkrankenkasse °es Ortes als Miiglieber anzurnelden, bei besten Polizeibehörbe er ben Echem beantragt.

Bei ber Anmelbung hat ber Arbeitgeber bie Beiträge für bie Zeit bis iUnJ* auf..&e5..aBanber0enertefci)eins oder mit Erlaubnis bes Staffen» Vorstandes für kürzere Zeit im voraus zu entrichten. Die hierüber aus» stellte Bescheinigung ist gleichfalls dem Antrag auf Erteilung des Wanbergewerbescheins beizuschließen.

Wandergewerbetreibenbe, bie in biesem Jahre ober früher bereits im öqiBe eines Wanbergewerbescheins waren, haben biefen bei Entgegen­nahme des neuen Wanbergewerbescheins zurückzugeben. Die Rückgabe'der ungültigen Wanbergewerbefcheine liegt im Interesse ber Wanbergewerde- »«oenben selbst, ba hierburch einer mißbräuchlichen Verwenbung biefer Wine oorgebengt wird. Die Wanbergewerbetreibenden sind bei Stellung oer Anträge noch hieraus besonders hinzuweisen.

Falls Wandergewerbescheine nur noch für das laufende 3ahr (bis Ende vezemoer 1931) ausgestellt werden sollen, ist dies in den Anträgen auf der «Iten Seife oben in der Rubrik besonders anzugeben.

hat der Antragsteller erst im laufenden Jahre feinen Wohnsitz in fhw* genommen, fo ist, sofern nach Lage der Sache die Mög-

rr""odräuchlicher Verwendung des Wandergewerbescheines nicht aus- »n V osten erscheint, durch Nachfrage bei der Polizeibehörde des früheren irh-nor 1 lestzustellen, ob dem Antragsteller bereits ein Wanderqewerbe- la)ein erteilt war.

,.. Beantwortung der gestellten Fragen ist von Ihnen fo eingehend

(h>m, teben'. ba^ Rückfragen und damit Verzögerungen in der Aus-

vermieden werden. Eine Beantwortung wieunbekannt" hat zu nn» l n' es ßnd vielmehr die erforderlichen Ermittelungen von 3hnen "orzunehmen.