Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion OSerheffen und für das Kreisamt Gießen
Nr. 65
2lur durch die Post zu beziehen.
4934
Erscheint Dienstag und Freitag. 25. September
Betr.: Zinsendienst für die Kommunaldarlehen: hier: die am 30 d M fällig werdenden Zinsen und Tilgungsraten.
An die Bürgermeistereien und die Herren Gemeinderechner der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen auf das Ihnen von der Landeskommunalbank-Girozentrale für Hessen zugegnngene Schreiben vom 24. v. M. hin und empfehlen den in Frage kommenden Gemeinden dringend, die demnächst füllig werdenden Zins- und Tilgungsraten rechtzeitig zu zahlen.
Gießen, den 13. September 1931.
Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Ritzel.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Rödgen.
In der Gemeinde Rödgen, wird aus Beschluß des Gemeinderats auf Grund von § 6 Abf. 1 Ziffer 2b des Ersten Teils Kapitel I, Artikel 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 (R.G.-Bl. I S. 517) die Gemeindebier- sieuer vom 1. Oktober 1931 ab bis zum Ende desjenigen Monats, in dem die rechtswirksame Beschlußfassung über die Realsteuersätze 1932 oder deren Festsetzung durch die Aufsichtsbehörde erfolgt, mit folgenden Sätzen erhoben:
Einfachbier 3.75 RM.
Schankbier 5.62 „
Bollbier 7.50 „
Starkbier 11.25 „
Gießen, den 24. September 1931.
Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Ritze l.
Bekanntmachung,
Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Klein-Linden.
In der Gemeinde Klein-Linden kommt vom 1. Oktober l. I. ab die Liecsteuer zur Erhebung.
Die von dem Herrn Minister des Innern lt. Verfügung vom 22. Sep- tember 1931 zu Nr. M. d. I. 40922 genehmigte Biersteuerordnunq liegt oom 28. September bis einschl. 30. September 1.3. jeweils von 10 bis 12 vormittags auf der Bürgermeisterei zu jedermanns Einsicht auf.
Klein-Linden, den 25. September 1931.
Hessische Bürgermeisterei Klein-Linden. Jung.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Albach.
3n der Gemeinde Albach kommt vom 1. Oktober l. 3. ab die Bierff euer zur Erhebung. 1
.Die von dem Herrn Minister des 3nnern lt. Verfügung vom 22. Sep-
^31 Zu Nr. M. d. 3. 40921 genehmigte Biersteuerordnung liegt ®ePt.e71^’er bis einschl. 30. September l. 3. jeweils von 10 bis
12 Uhr vormittags auf der Bürgermeisterei zu jedermanns Einsicht auf. Albach, den 25. September 1931.
Hessische Bürgermeisterei Albach. Lenz.
Betr.: Weltbund für Erneuerung der Erziehung.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen Sie auf die Verfügung des Herrn Ministers K. M. II 9820 8 September 1931 in Nr. 214 der „Darmstädter Zeitung" vom 15. September 1931 hin.
Gießen, den 17. September 1931.
Hessisches Kreisschulamt. 3. V.: Kinkel.
Betr.: Hessische Gemeindeordnung vom 10.3uli 1931 mit Nebengesetzen.
2üi die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
ri Zm Verlage Wolfgang Schröter, Verlagshaus Darmstadt, Wenck- straße 31, ist erschienen:
Hessische Gemeindeordnung vom 10.3uli 1931 mit Nebengesetzen herausgegeben und erläutert von Otto Sturmfels, M. d. L„ Rechtsanwalt und Notar in Darmstadt. Preis 2,50 RM
Die Ausgabe umfaßt außer der Gemeindeordnung selbst noch das Gesetz zur Sicherung der Haushaltsführung der Gemeinden, das Gesetz über dis Wahlen für Gemeinde und Gemeindeverbände, das Gesetz die Rechtsverhältnisse der Gemeindebeamten betreffend, und das Zweck- verbandsgesetz.
Die Schrift ist ein wertvolles Unterrichtsmittel für den Unterricht in Staatsbürgerkunde und kann den Berufsschulen zur Anschaffung wärmstens empfohlen werden.
Gießen, den 22. September 1931.
Hessisches Kreisschulamt. 3. V.: Kinkel.
Dienstnachrichken des kreisamke».
Richard Rudel, Bäcker und Landwirt von Steinheim, ist zum Beigeordneten der Gemeinde Steinheim ernannt und verpflichtet worden.
Druck der Brühl'schen Aniversitäts. Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.


