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K. 58
Erscheint Dienstag und Freitag.
48. August
2lur durch die Post zu beziehen.
4934
Amisverkündigungsblatt
für -ie provinzial-,rektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Nachweisung
über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 1. August 1931.
Kreis
Gemeinden (Gutsbezirke)
Gehöfte
insgesamt
davon (SP. 1) neu
insgesamt
davon (Sp. 3) neu
1
2
3
4
Darmstadt...........
Bensheim............
1
—
6
2
Dieburg.............
1
4
Erbach"..............
_
Broß-Berau.........
—
—
_
_
Heppenheim..........
—
* —
—
_
Offenbach............
—
—
_
_
Alsfeld ..............
—
—
_
_
Büdingen............
—
—
—
_
Friedberg............
1
—
5
_
Meßen..............
—
—
—
_
Lauterbach...........
—
—
_
_
Schotten.............
—
—
_
_
Alzey...............
—
—
_
_
Bingen ..............
—
—
—
_
Mainz..............
—
—
—
_
Oppenheim...........
—
—
_
_
Worms..............
—
—
—
—
Hessen j
3
—
15
2
Betr.: Schweinezwischenzählung am 1. September 1931.
An den Herrn Oberbürgermeister der Sfabf Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Am 1. September 1931 findet wieder eine Schweinezwischenzählung Btt. Verbunden mit dieser Zählung ist die Ermittlung der nicht beschau- pslichtigen Hausschlachtungen in der Zeit vom 1.3uni bis 31. August 1931. Biefe Ermittlung soll dazu dienen, einen Ueberblick über den saisonmäßigen lierlauf der Gesamtschlachtungen an Schweinen zu erhalten.
Die Leitung der Zählung ist dem Landesslakislischen Amt in Darmstadt übertragen.
Die Ausführung liegt den Hessischen Bürgermeistereien (Oberbürgermeister, Bürgermeister) ob. Eine Vergütung für die Mitwirkenden wird °on Staats wegen nicht geleistet.
Die nötigen Zähllislen und Gemeindebogen wird Ihnen das Hessische iMbesstatistische Amt unmittelbar zusenden. Diejenigen Bürgermeistereien, Me bis zum 25. August d. I. nicht im Besitze der nötigen Zählpapiere sind, Een sich entweder mittels Fernrufs 2657 oder telegraphisch an das genannte Amt wenden.
. Gemeindebogen und auf der Zählliste find Anweisungen auf« "-r aus denen Sie ersehen, wie die Zählung im einzelnen durchzu- hi re?4r ®ie nEen sich mit diesen Anweisungen vertraut machen und iWer entsprechend belehren, besonders auch darauf aufmerksam n &ie Namen der Viehbesiher usw. deutlich zu schreiben und und Hausnummer genau anzugeben sind. Gleichnamige Viehbesitzer J"? l,r™ durch Zusatz ihres Beizeichens so zu kennzeichnen, daß Ver- mechslungen ausgeschlossen sind.
bezüglich der Zählung sind an das Hessische Landesstatistische « m Darmstadt zu richten.
.. ?"Ve. aus9efütlfen Zähllislen und die Urschriften der Gemeindebogen *n spätestens bis zum 5. September d. 3. an das Hessische Landesskakiskische m >n Darmstadt abzusenden. Der Termin muß unbedingt eingehalten meiden.
... ^inschriften und Abschriften der Zähllisten brauchen nicht angefertigt der so- n' doch sind von dem Gemeindebogen Abschriften zu den Akten biirf«« •rme*^ere* 3U nehmen. Die örtlichen Ergebnisse der Zählungen mitLS teiner anderen Behörde als dem Landesstatistischen Amt über- r »erben; den Viehbesitzern ist es ausdrücklich zugesichert worden,
daß ihre Angaben nur statistischen Zwecken dienen, keinesfalls aber zu irgendwelchen anderen Zwecken, insbesondere nicht zur Bemessung von Steuern oder Gebühren Verwendung finden dürfen.
Wer vorsätzlich die Angaben, zu denen er bei dieser Zählung aufgefordert wird nicht erstattet, oder wer wissentlich unrichtige oder unvoll-
An "AnmA bj'rd mit Gefängnis bis zu sechs Monaten ober mit Geldstrafe bestraft. Auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteil für den Staat verfallen erklärt werden.
Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weise bekanntzumachen und die erforderlichen Maßnahmen zur gewissenhaften Durchführung der Zählung alsbald zu treffen.
Gießen, den 13. August 1931.
Kreisamt Gießen. 3.93.: Schmidt.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Lauter; hier: Arbeitsdienstausschlag.
In der Zeit vom 18. August 1931 bis einschließlich 24. August 1931 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Lauter
der Kommissionsbeschluß vom 3.3uli 1931, Ziffer 1, nebst dazu gefertigtem Arbeilsdienskausschlag
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Lauter schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Lauterbach, den 10. August 1931.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
Ohly, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Annerod.
In der Gemeinde Annerod kommt vom 1. September l. I. ab die Bier- steuer zur Erhebung.
Die von dem Herrn Minister des Innern laut Verfügung vom 13. August 1931 zu Nr. M. d. I. 36 701 genehmigte Biersteuerordnung liegt vom 19. August bis einschließlich 21. August l. 3., jeweils von 10 bis 12 Uhr vormittags, auf der Bürgermeisterei zu jedermanns Einsicht auf.
Annerod, den 17. August 1931.
Hessische Bürgermeisterei Annerod.
Horn.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Utphe.
In der Gemeinde Utphe kommt vom 1. September l. I. ab die Vier- skeuer zur Erhebung.
Die von dem Herrn Minister des Innern laut Verfügung vom 6. August 1931 zu Nr. M. d. I. 36193 genehmigte Biersteuerordnung liegt vom 19. August bis einschließlich 21. August l. 3., jeweils von 10 bis 12 Uhr vormittags, auf der Bürgermeisterei zu jedermanns Einsicht auf.
Utphe, den 17. August 1931.
Hessische Bürgermeisterei Utphe.
Dietz.
Dienstnachrichten des Krelsamkes.
Bei der am 16. Juli d. I. stattgefundenen Wahl des Beigeordneten der Gemeinde Trais-Horloff wurde der Landwirt Adolf Bocher zum Beigeordneten der Gemeinde Trais-Horloff gewählt.
Bei der am 2. August l. I. stattgefundenen Wahl des Beigeordneten der Gemeinde Reinhardshain wurde der seitherige Beigeordnete' Landwirt Heinrich Sehrt I. wiedergewählt.
Druck der Drühl'ichen Universitäts»Buch- und Steindruckerei, R. Lange. Gießen


