Ausgabe 
16.10.1931
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen

~~©t^eint Dienstag und Freitag. 16. Oktober Nur durch die Post zu beziehen. 1931

Bekanntmachung.

Das nachstehende Schreiben des Reichsbankdirektoriums über Merk­male neuer falscher Reichsbanknoten über 20 RM. wird hiermit zur Kenntnis gebracht.

Darmstadt, den 1. Oktober 1931.

Der Hessische Finanzminister. Kirnbergey.

Reichsbank-Direktorium. Berlin SW 111, 28. August 1931

Nr. 7822 P. . 1

Vor kurzem ist eine neue Nachbildung der Reichsbanknoten über 20 RM. vom 11. Oktober 1924 in München festgestellt worden. Die Kenn­zeichen dieser Fälschung geben wir in Nachstehendem zur gefälligen Be­achtung bekannt:

Papier: Weicher und gering dicker als das echte.

Pflanzenfasern: Durch ausgezeichnete Braunstriche vorgetäuscht.

Wasserzeichen: Auf der Vorderseite fälschlich mitReichsmark", an Stelle vonReichsbank" durch Aufdruck nachgeahmt.

Gemusterte Blindprägung mit Kontroll stempel: Grob nachgebildet. Der Stempel und die gekreuzten Schräglinien find vertieft anstatt erhaben geprägt.

Vorderseite: Das im Ausdruck entstellte weibliche Bildnis mit dem verkratzt wiedergegebenen Hintergründe kennzeichnet die Nachbil­dung als solche. Die Jristönung wurde von Hand aufgetuscht. Die Schriften erscheinen matt verdoppelt, weil sie mit dem Untergrund­muster ein zweites Mal in heller Brauntönung aufgedruckt worden sind. Die Ziffer 2 der kleinen Wertzahl 20 auf dem Schaurande ist kleiner, unten zu kurz ausgefallen.

Rückseite: Gröberes Gesamtbild mit unsauberen, zum Teil zerrissenen Linien des Musters. Die Strafandrohung hat ungleich große, teil­weise verstümmelte Typen.

Reihenbezeichnung: Breite, falsche Ziffern, erstmalig beobachtete Notennummer: P 5 728 610 (veränderlich).

Herstellungsart: Buchdruck mit Handkolorit.

Für die Aufdeckung der Falschmünzerwerkstatt, in der die obenbe- schriebenen Neubildungen hergestellt werden, und dahinführende An­gaben hat die Reichsbank eine Belohnung bis zu RM. 3000, ausge- M Mitteilungen, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden, nimmt stir Groß-Berlin Kriminalkommissar von Liebermann, Alte Leipziger Straße 16, Anruf: Merkur 3789, entgegen; für alle anderen Orte sind die »rtbchen Polizeibehörden zuständig.

Reichsbank-Direktorium.

An sämtliche unterstellten Kassen.

Aus vorstehende Bekanntmachung weisen wir ausdrücklich hin. Meßen, den 10. Oktober 1931.

Kreisamt Gießen. I. V.: Ritze I.

Bekanntmachung,

betreffend die Eröffnung des ordentlichen Lehrganges 1931/32 an den landwirtschaftlichen Schulen bei den hessischen Landwirtschaftsamtern.

Der ordentliche Lehrgang an den landwirtschaftlichen Schulen in Lich und Grunberg beginnt am

Montag, den 9. November 1931,

*n Lich UM 9.20 Uhr und in Grünberg um 8.30 Uhr.

o 7. -düngen Zum Weiterbesuch werden von den Direktoren beider Landwirtschaftsamter entgegengenommen und sind alsbald zu richten für die Landwirtschaftliche Schule in 1 1

Llch an Herrn Direktor Dr. Lehr, Landwirtschaftsamt Lich (Hessen).

Grünberg an Herrn Direktor Traulmann, Landwirtschaftsamt Grün- berg (Hessen).

Genannte Herren erteilen auch nähere Auskunft über den Lehrplan und die evtl. Unterbringung der Schüler in Privathäusern

Fernruf: Lich Nr. 39, Grünberg Nr. 70.

. .Las Schulgeld beträgt für das Winterhalbjahr 30 Reichsmark für hessische und 35 Reichsmark für nichthessische Schüler.

Auf die große Bedeutung der fachlichen Ausbildung der heranwachsen- den landwirtschaftlichen Jugend möchten wir besonders Hinweisen.

Eine Neuaufnahme von Schülern findet erst wieder im nächsten Jahre statt.

Gießen, den 10. Oktober 1931.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr. Braun.

An den Herrn Oberbürgermeister der Skadl Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir verweisen hiermit auf die vorstehende Bekanntmachung und empfehlen Ihnen, diese alsbald wiederholt ortsüblich veröffentlichen zu lassen, auch bei den Landwirten auf Anmeldung ihrer den landwirtschaft­lichen Beruf ergreifenden Söhne zum Weiterbesuch hinzuwirken.

Gießen, den 10. Oktober 1931. ,

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 5a und c der Polizeiverordnung über das öffent­liche Kraftdroschkenwesen in der Stadt Gießen, vom 21. April 1931 ist die Erlaubnis für die Kraftdroschke Nr. 8, der Krastdroschkenhalterin Karl Huhn Witwe, Elise Huhn, geb. Trapp, hier, Rittergasse 23 wohnhaft, am 17. September 1931 entzogen worden.

Gießen, den 5. Oktober 1931.

Hessisches Polizeiamt. Wolf.

Bekanntmachung

Beir.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Saasen.

Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes vom 11. De- Jember 1930 zu dem II. Abschnitt der Verordnung des Reichspräsidenten N Vehebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände vom «>.6uli 1930 wird für den Gemarkungsbezirk der Gemeinde Saasen die 'Serneinbebierfteuer eingefllhrt. Als Ortsatzung für die Gemeindebiersteuer gut die von dem Minister des Innern herausgegebene Mustersatzung mit oen Och aus der Verordnung des Reichspräsidenten vom 26. Juli 1930 26 n£n?en ^Mderungen. Ihr Wortlaut kann in der Zeit vom 20. bis v.vktober 1931 auf der Bürgermeisterei eingesehen werden. Sie tritt am "tovember 1931 in Kraft. Die Ortssatzung tritt außer Kraft mit dem Sn-n! des Monats, der auf die rechtswirksame Beschlußfassung des emeinperats über die Realsteuersätze für das nächste Rechnungsjahr oder Wen Festsetzung durch die Aufsichtsbehörde folgt.

Meßen, den 14. Oktober 1931.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. 20 r a u n.

Dienstnachrichlen des kreisamkes.

Der Minister des Innern hat im Wege des Loseaustauschverkehrs im Bolksstaat Hessen gestattet: Engener Fohlenmarktlotterie; Zie­hungstermin: 27. Oktober 1931. III. Badische Wohlfahrtslotterie; Zie­hungstermin: 4. Dezember 1931. 20. Dolkswohllotterie: Ziehunqstermin- 13. bis 17. November 1931.

Der Minister des Innern hat im Wege des Loseaustauschverkehrs im Volksstaat Hessen gestattet:

Geldlotterie der Pensionsanstalt der Genossenschaft deutscher Bühnen- angehöriger in Berlin. Vertriebszeit: vorn 1.11. 1931 bis 1. 7. 1932.

Der Minister des Innern hat für das Gebiet des Volksstaates die Erlaubnis erteilt:

Der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Hessen zur Sammlung von Geldspenden und Naturalien zur Unterstützung Bedürf­tiger, Gewährung von Beihilfen an vorhandene Einrichtungen und zur Gründung neuer Einrichtungen in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. De­zember 1931.

Druck der Drühl'schen Äniversitäts«Buch- und Steindruckeret, N. Lange, Gießen.