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Bekanntmachung.

Betr.: Ortssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Allendorf an der Lumda.

Nachstehend bringen wir die genehmigte Ortssatzung über die Erhebung ber Vergnügungssteuer in der Gemeinde Allendorf an der Lumda zur öffentlichen Kenntnis.

Gießen, den 4. August 1931.

Kreisamt Gießen. 3.33.: Schmidt.

Ortssahung

über die

Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Allendorf a. d. Lda.

Auf Grund der Art. 15 und 192 LEO. und des Artikels III §§ 1 und 14 her Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer m der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 1926 (RGBl. I Seite 262) wird aUf Beschluß des Gemeinderats von 10. Juni 1931 nach Anhörung des Bürgermeisters und des Kreisausschusses mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 24. Juli 1931 zu Nr. M. d. I. 34 588 für die Gemeinde Allendorf a. d. Lda. folgende Ortssatzung erlassen:

§ 1.

Die Bestimmungen des Artikels II, § 20 Abs. 2 und 3 der Bestmi- mungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer gelten für die Ge­meinde Allendorf a. d. Lda. in folgender Fassung:

Die Steuer beträgt ohne Rücksicht auf die Größe der Veranstaltungs- sliiche:

1. für Tanzbelustigungen.........

2. Maskenbälle und Kostümfeste.....

3. Vereinsfeste im Freien........

4. Kirchweihfeste.......

5 alle übrigen in Artikel II, § 20 Abs. 1 der reichsrechtlichen Vorschriften genannten Ver­anstaltungen .............

§ 2.

Diese Ortssatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amts- verkündigungsblatt für den Kreis Gießen in Kraft.

Allendorf a. d. Lda., den 25. Juni 1931.

Hessische Bürgermeisterei.

Schneider.

10,

10, 20, 10, 10,

Betr.: Gehaltsüberweijungen auf Bank- usw. Konten.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Nach der Fassung des Artikels 1 § 2 Abs. 2 der Dritten Notverordnung über die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs an den iBantfeiertagen vom 18. Juli 1931 (Reichsgesetzbl. I, S. 376 ff.) kann über die nach bem 25. Juni 1931 an die Kreditinstitute überwiesenen Lohne, Geholter usw, frei verfügt werden. Danach besteht für die Beamten usw. als Inhaber von Bank- usw. Konten kein Grund, die Ueberweisung ihrer Bezüge auf diese Konten einstellen zu lassen und Barauszahlung zu fordern, was dem Vernehmen nach in zahlreichen Fällen geschehen fein soll. Hierdurch würde» die gegenwärtigen Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr, auf deren Be­hebung die Reichsregierung mit allen Kräften hinwirkt, nur erneut ver­mehrt werden. Gerade in der gegenwärtigen Krisenzeit muß von bet Beamtenschaft gefordert werden, daß sie der übrigen Bevölkerung ein gutes Beispiel gibt und nicht durch ihr Verhalten die Angstpsychose mit ihren schwerwiegenden Folgen vermehrt.

Gießen, den 12. August 1931.

Hess. Kreisschulamt. 3.33.: Kinkel.

Betr.: Tagung des Vereinsverbandes deutscher Auslandslehrer.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Vom 21 bis 25. August tagt der Vereinsverband der deutschen Aus­landslehrer in Darmstadt und in Mainz. Ehemaligen Auslandslehrm und -lehrerinnen, sowie Lehrkräften, die sich für den Auslandsschulbich wr Verfügung gestellt haben, kann zur Teilnahme an der Tagung der erforderliche Urlaub gewährt werden. Die Tagesordnung ist in bet MonatsschriftDie deutsche Schule im Ausland" veröffentlicht unb kam auch von Staatsrat Block auf Ansuchen zugesandt werden.

Gießen, den 7. August 1931.

Kreisschulamt Gießen. 3.33.: Kinkel.

Dienstnachrichten des kreisamkes.

Karl Seip III. aus Lollar ist zum Mdschühen der Gemeinde Lollar ernannt und verpflichtet worden.

Bei der am 14. 3uli 1931 stattgefundenen Wahl eines Beigeorbmi« der Gemeinde Birklar wurde der seitherige Beigeordnete Landwirt 3» rich Knorr wiedergewählt.

Bei der am 26.3uli l. 3. stattgefundenen Wahl eines 38eigeorbneteii ber Gemeinde Meder-Bessingen wurde der seitherige Beigeordnete Laiid- wirt Heinrich Steuernagel II. wiedergewählt.