Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
».62 Erscheint Dienstag und Freitag. 8. September Aur durch die Post zu beziehen. 1931
Inhalts-Aebersicht: Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen. — Gesuch des Mühlenbesitzers Adolf Hillebrecht zu Großen-Buseck. — Orislohn. — Das Einhalten der Tauben während der Saatzeit. — Derfaffungsfeier 1931. — Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. — Die Erhebung einer allgemeinen Wertzuwachssteuer in der Gemeinde Leihgestern. — Dienstnachrichten.
Nachweisung
über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 15. August 1931.
Kreis
Gemeinden (Gutsbezirke)
G e h
öste
insgesamt
davon (Sp. 1) neu
insgesamt
davon (Sp. 3) neu
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Darmstadt...........
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Bensheim............
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Dieburg .............
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Erbach..............
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Groß-Gerau..........
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Heppenheim..........
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Offenbach............
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Alsfeld ..............
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Büdingen............
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Friedberg............
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Gießen..............
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Lauterbach...........
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Schotten ............
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Alzey...............
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1
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Bingen ..............
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Mainz......... ....
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Oppenheim..........
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Worms.............
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Hessen
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Bekanntmachung.
Betr.: Gesuch des Mllhlenbesitzers Adolf hillebrecht zu Großen-Buseck um Erlaubnis zum Bau einer Turbine.
Der Mühlenbesitzer Adolf hillebrecht in Großen-Buseck hat die in Flur 28 der Gemarkung Großen-Buseck gelegene Scheidemühle umgebaut und das Rad durch eine Turbine ersetzt.
Die Pläne nebst Beschreibung des Einbaues der Turbine liegen auf der Bürgermeisterei Großen-Buseck zu jedermanns Einsicht vom 15. September 1931 ab 14 Tage lang offen. Die Interessenten werden hiermit aufgefordert, etwaige Einwendungen mit Begründung innerhalb der Offenlegungsfrist bei dem Kreisamt Gießen oder bei der Bürgermeisterei Großen-Buseck schriftlich obe' zu Protokoll vorzubringen. Nach Ablauf der Frist können Einwendungen rechtsgültig nicht mehr erhoben werden.
Gießen, den 2. September 1931.
hessisches Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Ortslohn.
Nachstehend geben wir den zur Zeit für die Landgemeinden des S Meßen gültigen Ortslohn bekannt:
Männliche Versicherte unter 16 Jahren . . . 2,— RM.
Weibliche Versicherte unter 16 Jahren .... 1,40 „ Männliche Versicherte von 16 bis 21 Jahren . 3,60 „ Weibliche Versicherte von 16 bis 21 Jahren. . 2,50 „
Männliche Versicherte über 21 Jahre .... 4,50 „
Weibliche Versicherte über 21 Jahre .... 3,20 „
Gießen, den 5. September 1931.
Kreisamt Gießen (Versicherungsamt). 3. 33.: Dr. Braun.
Betr.: Das Einhalten der Tauben während der Saatzeit.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des kreise».
Wir verweisen Sie auf. die Bestimmungen des Artikels 39 Absatz 1 Zisf. 2 des Feldstrafgesetzes vom 13. Juli 1904 (Regierungsblatt 1904, S. 282) und empfehlen Ihnen dringend, im Interesse einer guten Feldbestellung im Einvernehmen mit dem Stadt- bzw. Gemeinderat eine ausreichende Sperrzeit für Tauben anzuordnen.
Gießen, den 3. September 1931.
Hessisches Kreisamt Gießen. 3. 33.: Dr. Braun.
Betr.: Verfassungsfeier 1931.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Sie wollen bis spätestens zum 15. September — soweit dies bis jetzt noch nicht geschehen — über den Verlauf der diesjährigen Verfassungsfeier in Ihrer Schule berichten.
Gießen, den 31. August 1931.
Hessisches Kreisschulamt. 3.33.: Kinkel.
Betr.: Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir sehen der Einsendung der Verzeichnisse der gewerblich tätigen Kinder bis spätestens zum 15. September entgegen.
Fehlbericht erforderlich.
Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten.
Gießen, den 1. September 1931.
Hessisches Kreisschulamt. 3 V.: K.i n k e l.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Erhebung einer allgemeinen Wertzuwachssteuer in der Gemeinde Leihgestern.
Die Gemeindevertretung von Leihgestern hat die Erhebung einer allgemeinen Wertzuwachssteuer beschlossen. Die Satzung hierüber ist durch Verfügung des Herrn Ministers des 3nnern vom 3. August 1931 zu Nr. M. d. 3. 35 640 genehmigt und tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsverkllndigungsblatt in Kraft und gilt somit in allen Fällen, in denen der Abschluß des Veräußerungsgeschafts frühestens am Tage der Veröffentlichung erfolgt ist.
Die Satzung liegt in der Zeit vom 9. bis einschließlich 11. September l. 3. auf dem Amtszimmer der Bürgermeisterei Leihgestern während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht offen.
Leihgestern, den 1. September 1931.
Hessische Bürgermeisterei Leihgestern.
Heß.
Dienstnachrichten des kreisamke».
Bei der am 9. August 1931 in Beltershain stattgefundenen Beigeordnetenwahl wurde der seitherige Beigeordnete Johann Reih wiedergewühlt.
Bei der am 16. August 1931 in Alken-Buseck stattgefundenen Beigeordnetenwahl wurde der seitherige Beigeordnete Wilhelm jinf wiedergewählt.
Bei der am 22. August d. 3- stattgefundenen Beigeordnetenwahl der Gemeinde Rölhges wurde der seitherige Beigeordnete Landwirt Hermann Emrich wiedergewählt.
Der Minister des Innern hat im Wege des Loseaustauschverkehrs im Volksstaat Hessen gestattet:
2 Badische Wohlfahrts-Geldlotterie, Ziehungstermin 29. und 30. September 1931.
Die Vertriebszeit der Losbriefe der Geldlotterie des Hessischen Landesvereins vom Roten Kreuz und des Alice-Frauenvereins wird bis zum 29. Februar 1932 verlängert.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckeret. R. Lange, Gießen.


