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Gricheint Dienstag unö Sreitag.
21.Januar
Nur durcb die Post zu belieben.
1930
über die Einfuhr
2Ibf. 1 bes Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909
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Bekanntmachung
von getrocknetem Fleisch aus dem Ausland.
Vom 9. Januar 1930.
K) Stellvertreter:
1. Konrad Hanack, Landwirt in Watzenborn-Steinberg, P?rtTe. Hüter, geb. Weber, Hausfrau in Gießen,
3. Josef Maier, Sekretär in Gießen,
4. Ernst Alfred Rompf, Landwirt in Lang-Göns
5. Hermann Schieferstein, Fabrikant in Lich,
b. Ludwig Seht, Reichsbahnassistent i. R. in Großen-Linden.
Gießen, den 2^Oanuar 1930.
Der Kreisdirektor des Kreises Gießen.
2. Vȧ)r. Braun.
a) Mitglieder: Georg Beckmann, Angestellter in Gießen,
Gewerkschaftssekretär in Wieseck, srmru/^ Vommersheim, Landwirt in Langsdorf, ki» Fenchel, Landwirt in Oberhörgern, ®Anr"V?a?s' Schuhmachermeister in Steinberg, eorg Friedrich Müller, Landwirt und Bürgermeister in Bellers-
Bekannkmachung.
SelL: Sie Wahlen zum Provinzialtag der Provinz Oberhessen.
0Ä?ne'J, anU7' ^L>°Eber 1929 in den Provinzialtag der Provinz eubo^-f fein’X?nk?Ägtern Steuerna0e(' Landwirt in
193Hee£fMHih[T^ItoVriIfi°VaLin ih^r Sitzung vom 14.Januar ®eieh 9®ma6 den Vorschriften des Artikels 57, Abf. 1 des
uni N? > r dw Wahlen für Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise tinSZlr ?' °Ä 1923 an 'eine Stelle als Mitglied in de'n lelba 3 9 3 herufen ist: Eduard Lutz, Landwirt und Müller in klein.
®ie6en, den 14. Januar 1930.
Ser Provinzialwahlkommissar. Graef, Provinzialdirektor.
Bekanntmachung.
Betr.: Durchführung der Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht vom 13. Februar 1924. 1 7
niltmarn5rtvet k9- ^es hessischen Ausführungsgesetzes zur Reichsverordnung über die Fursorgepflicht vom 17. Juni 1926 und Artikel 3 der Kreissatzung des Kreises Gießen vom 27. Juli 1927 sind von dem Kreis- ausfchuß als Mitglieder des bei der Bezirksfürsorgestelle zu bildenden Fursorgeausschusses bzw. des Beirats je zwei Mitglieder aus der-Gruppe der Klein- und Sozialrentner und aus der Gruppe der sozial erfahrenen Personen zu berufen.
An Stelle der Vertreter der Klein- und Sozialrentner treten bei der allgemeinen Durchführung der Fürsorge für die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen zwei Vertreter der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, die gleichfalls von dem Kreisausschuß berufen werden. . .Iür jedes Mitglied ist ein Stellvertreter aus dem für das Mitglied bestimmten Personenkreis zu berufen. u
... Die zu berufenden Mitglieder sollen in dem Kreis Gießen ihren Wohn- lltz haben. Für ihre Berufung find von den im Bezirksfürsorgeverband wirkenden Vereinigungen der freien Wohlfahrtspflege, der Hilfsbedürftigen Knegsbefchädigten und Kriegshinterbliebenen eingereichten Vor- lchlagsliften maßgebend. Demgemäß werden die genannten Vereinigungen On„^ren3ByE,amtl't .auf ben Bezirk der Bezirksfllrsorgestelle Gießen- Land erstrecken und «ine entsprechende Anzahl von Mitgliedern haben hiermit aufgefordert, bis zum 10. Februar 1930 bei uns Vorschlagslisten
Spater eingereichte Listen können nicht berücksichtigt werben. Selbstverständlich haben sich die Vorschläge der Vereinigungen lediglich auf die Berufungen aus dem Kreise der von ihnen vertretenen Personen- gruppen zu beschranken. 2n den Vorschlagslisten sind die Vorgeschlagenen nach Familien- und Vor- (Ruf-) nenne, Beruf und Wohnort zu bezeichnen rm^rex- vorgeschlagen, so sind sie unter fortlaufender
AnXivn die Reihenfolge ihrer Benennung ausdrückt, aufzuführen. Hinsichtlich jebes Vorgeschlagenen ist Angabe darüber zu machen daß er ber Annahme der Berufung einverstanden ist. Vorgeschlagen können werden Manner wie Frauen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Die einzureichenden Vorschlagslisten find von dem Vorsitzenden der Vereinigung unter Angabe seiner Adresse zu unterzeichnen; bei Einreichung der Vorschlagslisten sind nähere Angaben über die Größe und Bedeutung der seweiligen Vereinigung zu machen; namentlich ist anzu- geben wieviel im Kreise Gießen wohnende Mitglieder die Organisation nnhreMeorr.=h-10iUn^-3^It ^n- Vereinigungen der Kriegsbeschädigten r!^l.^'b9bhmterbliebenen ist insbesondere noch anzugeben, wieviel Krieas- beschadigte und wieviel Kriegshinterbliebene unter ihrer Mitgliederzahl vorhanden sind,wobei nur solche Kriegsbeschädigte bzw. Kriegshinterbliebene mitgezahlt werden dürfen, die Militärversorgungsgebührnisse
2Iusbrij‘fiu^ wird bemerkt, daß unter Vereinigungen der Kriegsbeschä- digten und Kriegshinterbliebenen auch solche Verbände zu verstehen sind die sich meht nur ausschließlich aus Kriegsbeschädigten und Kriegshinter- f1-c1unnI1r?UJami^cn^(ern' f°!lbern daneben auch noch andere Interessen- eftreten\L e. ta9en a[f° darunter die Vereinigungen der Kriegsbeschädigten und Kriegsteilnehmer sowie die Krieaervereine Vereini- zu"?bre^°MUm-^b^^^ten, die gleichzeitig auch Kriegshinterbliebene
Xre" Mitgliedern zahlen und deren Interessenvertretung satzunqs- gemaß übernommen haben, werden bei Bildung des Beirats nicht nur ber n^9Er^°b'0ten, sondern auch als Vertreter der Kriegshinterbliebenen behandelt.
Gießen, den 14. Januar 1930.
Kreisamt Gießen (Bezirksfürsorgestelle). 2. 33.: Dr. Braun.
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Die Einfuhr von getrocknetem Fleisch aus dem Ausland ist verboten. § 2.
gegen dieses Verbot unterliegen den Strafvor-
Ichrlften der Paragraphen 74 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. 2uni 1909. § 3-
Mt' ^kanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Darmstadt, den 9.2anuar 1930.
Der Minister des 2nnern. 2. 33.: S ch w a m b.
Bekanntmachung.
bie Einfuhr von Papageien und Sittichen betreffend.
Vom 14.2anuar 1930.
r ÄÄ ^UsbeSJ 7 Biehseuchengefetzes vom 26. 2uni 1909 (RGBl ^fimmt trb Ur 6aS ®ebut öes Bolksstaates Hessen hiermit folgendes
§ 1.
boten'6 ®infU^r Don Papageien und Sittichen ist bis auf weiteres ver- § 2.
r ^m»ber^anMünS.en g/gen die Bestimmung des § 1 unterliegen den 6-rafbestiMmungen des § 74 ff. des Viehseuchengesetzes.
Vorstehende Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in jirQii. 1
Darmstadt, den 14.2anuar 1930.
Der Minister des Innern. 2.33.: Dr. Reitz.
Bekanntmachung.
$Cir': 2te Wahl des Kreisausschusses des Kreises Gießen.
">e>nden"un^^-m des Gesetzes über die Wahlen für Ge-
Igzg aebe^^rbande (Kreise und Provinzen) vom 7. Oktober Siefen in a^hsalgend die Namen der vom Kreistag des Kreises O beren SteuertBer betont*’ 0e“^Iten Kreisausschußmitglieder
Amtsverkündigungsblatt
für die provinzialdirettion OSerheffen und für das Kreisamt Gießen
SlagSes^efüLB:^ ""b"^ f“r b°5 ®ebiet b- Bolksstaates
D^Wahl des Kleisauss8?-°D dchMhrün"g "der Xei&Xreä^ ^m Provinzialtag. -
ferien 1930. - Feldbereinigang oon - Sommer.


