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1924 festqestellt worden, die erste Stücke einer neuen Nachbildung dar- stellen. Wir geben nachstehend die Kennzeichen der Fälschung zur gefälligen Beachtung bekannt:
Papier: Pergnmentartig, in der Durchsicht Heller als das echte. Es besteht aus zwei zusammengefügten Blättchen.
Pflanzenfasern: Fehlen.
Wasserzeichen: Aus der Innenseite eines der Blättchen mit Heller, deckender Farbe durch 'Aufdruck vorgetäuscht.
Gemusterte Blindprägung mit Kontrollstempel: Ungleich, mitunter sehr chwach geprägt. Das Linienmuster ist am Rande des Kontrollstempels mit einer punktierten, auf echten Roten mit einer geschlossenen Kreislinie abgesetzt.
Vorderseite: Unsauberer Gesamteindruck. Das weibliche Bildnis kennzeichnet durch seine alten, entstellten Gesichtszuge die Nachbildung als solche ohne weiteres. Die Beschriftung, besonders die Unterschriften sind meist unlesbar verkleckst wiedergegeben. Auf dem Schaurande ist die Ziffer „0" der großen Wertzahl „20 tiefer gestellt.
Rückseite: Aehnliche Wiedergabe, nur schmutziger gehalten. Im Strafsatz sehlt hinter dem Worte „BRINGT" das Komma im Worte „ZWEI" ist der Buchstabe „I" verstümmelt, lies „ZWE. .
Kontrollnummer: Aehnliche Typen, dicker Druck. Erstmalig beobachtete Rotennummer J. 9862211, J. 6892211 (veränderlich).
Herstellungsart: Buchdruck.
Reichsbank-Direktorium.
An sämtliche unterstellten Kassen.
Auf vorstehende Bekanntmachung weisen wir ausdrücklich hin.
Gießen, den 10. Mai 1930.
Kreisamt Gießen. I. V.: Ritzel.
Bekanntmachung
Betr.: Belehrung der Pilzsammler.
In der Zeit der Pilzernte werden alljährlich zahlreiche Erkrankungen und Todesfälle durch den Genuß giftiger Pilze verursacht. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um den Genuß selbstgesuchter Pilze. Jedem Pilzsammler kann nicht dringend genug empfohlen werden nur Pilzarten zu verwenden, die ihm zweifellos als eßbar bekannt find. Einen 15ph(>.-blirf (itier hie wichtigsten eßbaren und schädlichen Pilze gibt das Iw Reichsgesundheitsamt bearbeitete Pilzmerkblatt, das im Jahre 1924 in neuer, erweiterter Ausgabe im Verlage von Julius Springer, Berlin W 9, Linkstraße 23/24 — erschienen ist und von dort oder im Wege des Buchhandels bezogen werden kann. Der Preis für ein Stück betragt 30 Rpf. (einschließlich Porto 33 Rpf.), für 100 Stück 27 RM., für 1000 Stück 220 RM. zuzüglich Porto. In der Neuausgabe des Pilzmerkblnttes werden 42 Pilzarten beschrieben, es enthält eine farbige Tafel mit
34 Abildungen sowie eine Reihe von Belehrungen über das Sammeln von Pilzen und die Behandlung von Pilzvergiftungen
Als Pilzkenner, die den Sammlern mit Rat und Auskunft zur Seite stehen, haben sich zur Verfügung gestellt:
1. Lehrer Keller, Lollar;
2. Studienrat Dr. Blank, Gießen;
3. Gartenbaudirektor Rehnelt, Gießen.
Gießen, den 12. Mai 1930.
Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt.
Betr: Beurlaubung von Lehrkräften zur Teilnahme an der Hauptversammlung des Hessischen Landeslehrervereins in Mainz.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen Sie auf das Ausschreiben des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen vom 10. Mai 1930 in Nr. 109 der Darmstädter Zeitung hin.
Gießen, den 14. Mai 1930.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.
Betr.: Reichsjugendwetttämpfe 1930.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Unter Hinweis auf die Verfügung des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen vom 6. Mai 1930 — Darmstädter Zeitung Rr. 109 vom 12. Mai 1930 — empfehlen wir Ihnen, das zur Durchführung der Reichsjugendwettkämpfe 1930 Erforderliche alsbald in die Wege zu leiten.
Zum IS. September 1930 sehen wir — unabhängig von der in A Ziffer 6 der Verfügung geforderten Berichterstattung — einem kurzen Bericht über den Verlauf der Wettkämpfe entgegen.
Gießen, den 14. Mai 1930.
Hessisches Kreisschulamt. 3.53.: Fischer.
Dienstnachrichten des kreisamkes.
Unter dem Rindviehbestand des Gutpächters von Helmolt in Friedberg-Fauerbach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Der Stadtteil Fauerbach ist zum Sperrbezirk und die Gemarkung Friedberg-Fauerbach sowie die Stadt Friedberg zum Beobachtungsgebiet erklärt worden.
Der Minister des Innern hat gestattet:
. 2 Geldlotterie zugunsten des Krüppelheimneubaues in Gießen, Ber- triebsgediet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 1. Dezember 1930.
Der Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt:
Der Interkonfessionellen Kommission für Bahnhofsmission in Deutschland, Berlin-Dahlem, zur Sammlung von Geldspenden auf Bahnhosen an dreimal 2 Tagen in der Zeit vom 10. Mai bis 13. Oktober 1930 zugunsten der Bestrebungen der Bahnhofsmission.
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Druck der Brühl'schen Univerfitäts --Buch- und Steinbruckerei, R. Lange, Gießen.


