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Dockscheine für Stuten, die aus irgendeinem Grunde nicht bedeckt wurden, sind der ausstellenden Behörde bis spätestens Ende Juli des Jahres, in dem sie ausgestellt wurden, zurückzugeben. Unterbleibt die rechtzeitige Rückgabe, so wird angenommen, daß das Bedecken der Stuten stattgesunden hat. Das Deckgeld' wird alsdann van den Stutenbesilzern beigetrieben. Spätere Einreden hiergegen können nicht berücksichtigt werden.

Anträge auf Erlaß des Restbetrages des Deckgeldes für Stuten, die lebende Fohlen nicht geboren haben oder deren Fohlen innerhalb 28 Tagen nach der Geburt verenden, haben die Stutenbesitzer nach Ab­lauf der Trächtigkeitsdauer, spätestens bis Ende Juli des auf das Decken folgenden Jahres, bei den Ortsbehörden zu stellen, worüber von diesen spätestens bis zu dem genannten Zeitpunkte besondere Niederschriften (Protokolle) zu errichten sind. Auf die rechtzeitige Stellung der Anträge und die rechtzeitige Errichtung der Niederschriften wird mit dem An- fiigen hingewiesen, daß auch hier die Stutenbesitzer die Folgen einer etwaigen Versäumnis zu tragen haben.

Darmstadt, den 3. Juli 1930.

Der Minister für Arbeit und Wirtschaft.

I. V.: Dr. Rößler.

Betr.: Die Erhebung von Deckgeld für Bedecke» der Stuten.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Auf die vorstehende Bekanntmachung weise» wir Sie besonders hin.

Wir empfehlen Ihnen, uns die Hebelisten über die im Jahre 1930 in Ihren Gemeinden ersallenen Sprunggelder (1. und 2. Teilbetrag) unter Beischluß der zurückgegebenen Deckscheine bis spätestens 15. August 1930 vorzulegen. In den Heblisten über den 1. Teilbetrag sind 15 RM. und in denjenigen über de» 2. Teilbetrag 25 RM. für jede Stute ein­zutragen. Die Angaben in den Deckregistern, den Hebliften und auf den Deckscheinen müssen genau übereinstimme», andernfalls doppelte An­forderungen nicht zu vermeiden find.

Vordrucke für die Hebliften sind bei uns anzufordern.

Gießen, den 10. Juli 1930.

Kreisamt Gießen. I. B.: Schmidt.

Bekanntmachung.

Das nachstehende abschriftliche Schreiben des Reichsbankdirektoriums vom 28. Mai 1930 über Merkmale falscher Reichsbanknoten bringe ich hiermit zur Kenntnis sämtlicher hessische» staatlichen Kassestellen.

Darmstadt, den 17. Juni 1930.

Der Hessische Finanzminister. Kirnberger.

Reichsbankdirektorium. Berlin SW 111, 28. Mai 1930.

Nr. 4529 F.

Von de» Nachbildungen der Reichsbanknoten über 50 RM. vom 11. Oktober 1924, deren Kennzeichen wir mit unserem Schreiben vom 1. d. M. Nr. 3606 F mitgeteilt habe», sind neuerdings einige Exemplare festgestellt worden, die in ihrer Ausführung und in ihrem Aussehen gegenüber den bisher eingegangenen Stücken verschiedene Veränderungen aufweisen. Wir geben deshalb in nachstehendem die Kennzeichen der Fälschung unter Berücksichtigung der inzwischen beobachteten Verände­rungen nochmals zur Beachtung bekannt:

Papier: Weicher, gering dicker als das echte. Es besteht aus zwei zu­sammengefügten Blättchen.

Pflanzenfasern: Durch falsche, zwischen den Blättchen gelagerte Fasern vorgetäuscht.

Wasserzeichen: Mehr linienartig auf der Innenseite der Blättchen durch Aufdruck nachgebildet. Die weichen, verschwimmenden Schat­ten an den Treffpunkten der halbkreisförmig gebogenen Linien, unterhalb des stilisierten Reichsadlers, fehlen fast ganz.

G e m u st e r t e B l i » d p r ä g u n g mit K o n t r o l l st e m p e l: Aehn- liche Zeichnung. Der Kontrollstempel hat auffallend dünne Schriften.

Vorderseite: In der Färbung ähnlicher Gesamteindruck. Im männ­lichen Bildnis sind die Augen- und Nasenschatten schärfer, nur ge­ring verlaufend abgesetzt, das linke Ohr (vom Beschauer aus ge­sehen) ist mißraten, oben meist stark spitzwinklig zum Ausdruck gekommen. Im WorteReichsbnnknote" (Ueberschriftzeile) sind die beiden Buchstabe»Re" getrennt, auf echten Roten ohne Zwischen­raum; im WorteBerlin" des Ausfertigungsdatums ist der Buch­stabel" oben mit dem Pu^te des nachfolgendeni" meist ver­bunden, auf echte» Note» .freistehend gezeichnet. Im Buchstaben G" des WortesGrund" der 4. Zeile endet der Mittelstrich außen vor der vorderen Rundung, anstatt diese zu durchschneiden.

Im ersten Namen der letzte» UnterschriftzeileBocke" fehlt dem BuchstabenV" der auf echten Note» vorhandene kurze Anstrich nach oben.

Bei der Ziffer5" der kleinen Wertzahl50" rechts oben auf dem Schaurande ist die untere Schlinge nach links oben aus- laufend, auf echten Noten nach innen gekrümmt wiedergegeben.

R ü cf f eite: Reinlich nachgebildet, in der Färbung schwankend: Bei stark rötlich gehaltenem Jrisdruck (Druckbildmitt'e) verschwinden die Ab- schlußlinien zwischen dem eingelegten, Hellen, gemusterten Streifen, auf dem die Wertbezeichnung50" ruht, und der dunklen Strah­lung, die sich oberhalb und unterhalb dieses Streifens befindet und die Strafandrohung trägt, fast ganz. Im linken unteren Felde fehlen teilweise im Blaudruck zwischen der Wertzahl50" die auf echten Noten gut sichtbaren, knotige» Verdickungen. Im Strassab fehlt hinter dem WortBRINGT" das Komma.

Reihenbezeichnung und Nummer: Aehnlich gering gezeich­nete und ungleich gestellte Typen. Erstmalig beobachtete Noten­nummer U 7526836 (veränderlich).

2. Herstellungsart: Buchdruck.

Das erste Falschstück ist Ende April 1930 in Berlin angehalten worden. Es hat sich nachträglich ergeben, daß bereits Mitte März 1930 gleichartige Stücke in Osterode (Ostpr.) in den Verkehr gelangt sind. Weitere Stücke sind in Tilsit, Pillknllen und Königsberg (Preußen) festgestellt worden.

Für die Aufdeckung dieser Falschmünzerwerkstatt und dahin führende Angabe» hat die Reichsbank eine Belohnung bis zu 10 000 RM. aus­gesetzt. Mitteilungen, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden, nimmt für Groß-Berlin Kriminalkommissar von Liebermann, Alte Leipziger Straße 16, Anruf Merkur 3789, entgegen, für alle anderen Orte find die örtlichen Polizeibehörden zuständig.

Reichsbank-Direktorium, llnterschristen.

An sümkllche unkerskelllen Kassen.

Aus vorstehende Bekanntmachung weisen wir ausdrücklich hin. Gießen, de» 5. Juli 1930.

Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Ritze l.

Bekanntmachung.

Die Straßensperre aus den ProvinzialstraßenstreckenHeuchelheim- Atzbach" undHeuchelheimKinzenbach" (Ortsdurchfahrten Heuchelheim) wird ab 14. Juli 1930 aufgehoben.

Gießen, den 10. Juli 1930.

Hess. Provinzialdirektion Oberhesfen.

Bekanntmachung.

Die Straßensperre auf der ProvinzialstraßenstreckeHeuchelheim- Windhof" wird ab 14. Juli 1930 aufgehoben.

Gießen, beiK 10. Juli 1930.

Hess. Provinzialdirektion Oberhessen.

Bekanntmachung.

Betr.: Hauptkörung 1930.

Die diesjährigen Hauptkörungen in de» zum Dienstbezirk der Amls- veterinärarztstelle Grünberg gehörigen Gemeinden findet an folgenden Tagen statt:

1. Dienstag, de» 22. Juli, vormittags 7.30 Uhr beginnend, in beit Orten Lauter, Röthges, Münster, Ober-Bessingen, Nieder-Bessin- gen, Ettingshausen und Harbach.

2. Mittwoch,'den 23. Juli, vormittags 9 Uhr beginnend, in Grim­berg, Stangenrod, Lumda, Stockhausen und Weickartshain.

3. Donnerstag, den 24. Juli, vormittags 7.30 Uhr beginnend, m Göbelnrod, Queckborn, Saasen, Lindenstruth, Winnerod und Retn- hardshaiu. m

4. Freitag, den 25. Juli, vormittags 7.30 Uhr beginnend, in Wetms- hain, Rüddingshausen, Odenhausen und Geilshausen.

5. Samstag, den 26. Juli, vormittags 8 Uhr beginnend, in Belters­hain, Kesselbach, Londorf und Allendorf an der Lumda.

Die Körtermine sind ortsüblich bekanntzumachen. Die Faselhalter pno rechtzeitig von dem Termin in Kenntnis zu setzen und anzuweisen, das Eintreffen der Kommission abzuwarten und während der Besichtigung zugegen zu sein. Dasselbe gilt für die Benachrichtigung der Schäfer un für die Vorführung der Schafböcke. . .

Der Bürgermeister oder dessen Stellvertreter hat dem Termin beizu- wohnen. Sämtliche Körscheine und Spruilgregister find zur Prüfung bereitzuhalten. .

Die Kommission wird gleichzeitig eine Besichtigung der Stallunge- Sprungplätze und aller mit der Haltung und Pflege der Faseltiere z sammenhüngenden Einrichtungen vornehmen. ,,

Diejenigen Tierbefitzer, welche gelegentlich der Hauptkörungen om ' Here anköre» lassen wollen, haben diesbezügliche Anträge umgehend den Vorsitzenden der Körkommission, Herrn Veterinärrat Dr. Fuchs, i richten. Die Ankörung erfolgt kostenlos.

Gießen, den 12. Juli 1930.

Kreisamt Gießen. 3.93.: Schmidt.

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