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1930

Nachweisung

über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen

am 1. April 1930.

Betr.: Londoner Ferienkurse.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Jnvrsroeifen rauf 0(13 Ausschreiben des Herrn Ministers für Kultus SXft 5- Pril 1930 in 9?r- 83 6er ''Darmstädter Zeitung-

Gießen, den 14. April 1930.

Hess. Kreisschulamt. 3. 33.: Fischer.

Gesetz zur Aenderung der Pachtschuhordnung.

Vom 29. März 1930.

f«?.0iLni?e ®e[ beschlossen, das mit Zustimmung oes Aeichsrats hiermit verkündet wird:

A r t i k e l I.

88 der Pachtschutzordnung vom 23. Juli 1925 (Reichsgesetzbl. I S. 153) m Verbindung mit Nr. 3 des Gesetzes zur Aenderung der Pachtschutzord- 5 vom 12. Juli 1927 (Reichsgesetzbl. I S. 179) und dem Gesetz zur g^sung der Pachtschutzordnung vom 12. Juli 1929 (Reichsgesetzbl. I ü.133) erhalt folgende Fassung: ' 8

"Die Pachtschutzordnung tritt am 30. September 1931 außer Kraft."

Artikel!!.

SSÄÄig"1'

Berlin, den 29. März 1930.

Der Reichspräsident: Der Reichsarbeitsminister:

von Hindenburg. Wissel l.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft:

H. Dietrich.

Bekanntmachung.

Setr" h/^emigung ilUer Gemarkung Langd; hier: die Auflösung der Vollzugskommission. 1 a

--.M bringe hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß, nachdem das ^beremlgungsverfahren in der Gemarkung Langd (Kreis Gießen) be­endigt und das Kassewesen abgeschlossen ist, auf Grund des Feldbe-

ffnH^rn659efe^S D^m[r.22. November 1923 die Vollzugskommission durch Entschließung des Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft zu Nr. M. A. W. L. 5583 vom 5. April 1930 aufgelöst worden ist.

Friedberg, den 9. April 1930.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar: Dr. Andres, Regierungsrat.

Betr.: Schulausgabe der Reichsverfassung.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

. Bstr empfehlen Ihnen, bis spätestens zum 1. Mai 1930 zu berichten w'emel Abdrucke der Reich-verfassung zur Verteilung an die aus der w ° ene Astgend für das Schuljahr 1930/31 benötigt werden Da Nachbestellungen nicht berücksichtigt werden können, ist es erforderlich hOhimn^1", 9£CrfL0elJaU ""äugeben. Schüler und Schülerinnen an Fort- blldungs- und Fachschulen, denen beim Verlassen der Volksschule bereits einei^Abdruck9zu^erhlllteEd0^^0b^9^ roOri,en ift' ^aben »L abermals

Gießen, den 12. April 1930.

Hess. Kreisschulamt. 3.23.: Fischer.

Dienstnachrichken des Sreisamkes.

Bezüglich der Maul- und Klauenseuche in Ossenheim hat das Kreis­amt Friedberg angeordnet, daß, nachdem in Ossenheim ein neuer Fall der

- U»b SJaäenteutle festgestellt worden ist, bis auf weiteres, die Viehmarkte tm Kreise Friedberg unkersagt worden sind.

Der Minister des Innern hat gestattet:

Ausspielung anläßlich des Vilbeler Marktes; Vertriebsgebiet der ßofe- Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 19. August 1930.

Der Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt:

h WVfym Fürsorgeverein für Krüppel in Darmstadt zugunsten der Errichtung einer orthopädischen Klinik in Gießen eine ©ammlunq uon ®c(t>fpnben 01^ mündliche Werbung, Werbeschreiben und Aufrufe im Gebiete des Volksstaates Hessen im Monat Mai 1930 zu veranstalten

Amisverkündigungsblatt

für die provinzialdirektion Obecheffen und für das Kreisamt Gießen

Jlr. 28 Erscheint Dienstag und Freitaa. -j A

Kreis

Gemeinden ________(Gutsb ezirk e)

Gehöfte

ins­gesamt

davon (Sp. 1) neu

ins- x gesamt

davon (Sp. 3) neu

1

2

3

4

Darmstadt .......

2

1

2

2

Bensheim............

2

Dieburg......

Erbach.......

Broß-Berau.....

2

1

2

Heppenheim......

Offenbach........

_

Aisfeld .........

Büdingen....

_

Friedberg.........

I

1

1

Meßen............

Lauterbach........

_

bchotten..........

_

Alzey..............

_

Singen .........

2

2

Mainz ......

Oppenheim. ....

_

Worms. .............

_

Hessen

8

4

8

4

4>rud der Brühl i d) e n Universitäts-Buch- und Steindruckerei, 2t. Lange, Oiefeen