AmtsverkündigungsblaE

für die provinziawirettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Ur. 4 Erscheint Dienstag und Freitag 14 'Xntiitnr n? s a, ------

Lnhalts-Aebersicht: Feldbereinigung Lindenstruth.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Lindenstruthhier: Hauptgeldausgleichungsver-

,c3sn der Zeit vom 14. Januar bis einschließlich 20. Januar 1930 liegt 2? -Inmi Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Lindenskruth und vom meistere?ReÄirche? 28. Januar 1930 auf der Hessischen Bürger-

m^??^^^^Sleichungsverzeichnis nebst einem Auszug aus Artikel 42 Feldbereimgunqsqesetzes

3Ur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszelt bet der Bürgermeisterei Lindenstruth bzw. Reis­kirchen schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Es wird ausdrücklich auf Artikel 42 Feldbereinigungsgesetzes hinqe- wiesen, der dem Hauptgeldausgleichungsverzeichnis vorgeheftet ist, indem hauptsächlich der Anspruch eines Dritten (dinglich berechtigten) auf die Geldausgleichsbetrage geregelt ist. Anträge nach Artikel 42 Feldbereini­gungsgesetzes muffen binnen einer Frist von einem Monat nach Ablauf der Frist zur Offenlegung des Geldausgleichungsverzeichnis bei dem Vor­sitzenden der Vollzugskommission gestellt werden.

Lauterbach, den 9. Januar 1930.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Ohly, Regierungsrat.

Truck der Drühl'schen Aniversitäts-Buch- und Steinöruckerei, R. Lange, Gießen.