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Bekanntmachung.
Betr.: Schlachthausanlage des Metzgers Karl Bender in Hungen.
Der Metzger Karl Dender in Hungen beabsichtigt, aus dem ihm gehörigen Grundstück Flur I Nr. 261 der Gemarkung Hungen ein Schlachthaus zu errichten.
Pläne und Beschreibung über die Anlage liegen 14 Tage lang — vom Erscheinen dieser Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt an gerechnet — auf der Bürgermeisterei Hungen für Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind bei Meidung des Ausschlusses binnen dieser Frist schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Hungen vorzubringen.
Gießen, den 2. Mai 1930.
Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Betr.: Die Einsendung von Unfallanzeigen an die Gewerbeaufsichtsämter.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gietzen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir nehmen Bezug auf unser übergedrucktes Ausschreiben vom 4. November 1924 und empfehlen Beachtung der Anordnung.
Gießen, den 2. Mai 1930.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Betr.: Das Verhältnis der Schulen in Hessen zum republikanischen Staat.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die Verordnung des Gesamtministeriums vom 26.8.1922 — Verfügung des Landesamts für das Bildungswesen Nr. 22706 vom 26. 8.1922, Darmstädter Zeitung Nr. 208 vom 6. 9.1922 und unser Ausschreiben vom 10. 9.1922, A.V.Bl. Nr. 99 vom 19. 9.1922 — bringen wir in Erinnerung.
Auf Ziffer 9 der Verordnung weisen wir besonders hin.
Gießen, den 5. Mai 1930.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fis ch e r.
Betr.: Die Feier des Muttertages im Volksstaat Hessen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Der Herr Minister für Kultus und Bildungswesen hat verfügt:
Am Sonntag, dem 11. Mai 1930, wird in Hessen wie im ganzen Reich wieder ein Gedächtnistag zur Ehrung der deutschen Mutter veranstaltet. Ich mache Sie hierauf aufmerksam und empfehle den Lehrern und Lehrerinnen, die Veranstaltung in geeigneter Weise zu unterstützen und auch in den Schulen aus die Bedeutung des Tages hinzuweisen.
Gießen, den 8. Mai 1930.
Hessisches Kreisschulamt. 3.33.: Fischer.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Lindenstruth; hier Ausschlag der ungedeckten Kosten.
In der Zeit vom 13. Mai 1930 bis einschließlich 19. Mai 1930 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Lindenstruth
der Kommissionsbeschluß vom 20. Februar 1930 Ziffer 5 nebst dazu gefertigtem Kostenausschlag
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Lindenstruth schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Lauterbach, den 1. Mai 1930.
Der Hessische Feldbereimgungskommissar: Ohly, Regierungsrat.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Eisenbahnschaffner a. W. Adam Müller II. wurde als Mitglied und Joh. Wilhelm Nachtigall und Karl Römer als stellvertretende Mitglieder des Wiesenvorstandes zu Allertshausen verpflichtet.
Landwirt Heinrich Schwarz zu Lollar wurde zum Mitglied des Wie- fenvorstandes für die Gemeinde Lollar bestellt.
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Druck der Brühi'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.


