Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffenund für das Kreisami Gießen
Nur durch die Post zu beziehen. ^930
50 Erscheint Dienstag und Freitag._____________tt. __:
Jnkialts-Aebersicht- Die Wahlen für den Gefellenausschuh der Handwerkskammer' . Lagerung^von ^^eide.^Heu^ JgQ$n$Df Queckborn. - Die
Bekanntmachung,
Bekanntmachung.
im Jahre 1930 wird hiermit zur
Handwerkskammer
Für die Sanir
Für die Stadt
4.
41,115
35,95
1.
2.
1.
2.
3.
4.
5.
auf je auf je nutzten aus je a) auf b) auf
Der Wahlbezirk umfaßt die Provinz Oberhessen
2,3 2
gemeinden des Kreises Rps.
3
5,3
2,8 27
Rps.
15,75
33,75
37,50
2,8 27
Gießen
Rpf.
0,6
1,3 0,5
7
gebracht: Bezeichnung des
Wahlbezirks
Wahlbezirk II
9,15
8
Steuerwerke
Grundbesitzes
100 Mark Steuerwert des Waldbefttzes
ie 100 Mark des Gewerbekapitals
je 100 Mark des Gewerbeertrags
1 Mark des staatlichen Sondergebaudesteuersolls von
Zahl der wahlberechtigten Gesellenausschüsse
63
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir beauftragen Sie, vorstehende Bekanntmachung den in Betracht kommenden Landwirten alsbald zur Kenntnis zu bringen und für Beachtung der Anordnung zu sorgen.
Gießen, den 28. Juni 1930.
Kreisamt Gießen. I. B.: Ritzel.
auf je
den Steuerwerten:
8 3 Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Geldstrafen bis zu 150 RM., die im Uneinbringungsfalle in Haft umgewandelt werden, bestraft.
Gießen, den 30. Juni. 1930.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.
Betr- Die Umlagen und die Sondergebäudesteuer des Kreises Gießens hier: die endgültigen Steuersätze sur das Rechnung-iahr 1J2J und die vorläufigen Steuersätze für das Rechnungsfahr 1930.
Der Kreistag hat folgende Steuerausschlagssätze, sowohl als endgL- tiae sür das ltj.1929, als auch als vorläufige für das R). 1930, beschlossen, die durch den Herrn Minister des Innern genehmigt worden sind.
A Mr die in den Gemeindegemarkungen gelegenen Steuerwerke.
" O er.:'.« Qnnh;
Bekanntmachung.
B«tr.: Lagerung von Getreide, Heu usw. in der Nähe der Bahn.
Um die Gefahr einer Entzündung durch Funkenauswurf der Lokomotion oder durch Fahrlässigkeit der Reisenden zu verhüten ist die Lage- runa von Heu und Grummet und die Aufstellung von Getreide m der Nähe von Bahnkörpern möglichst einzuschranken und nicht langer mw- zudehnen als unbedingt ersorderlich ist.
Gießen, den 28. Juni 1930.
Hessisches Kreisamt Gießen. I.B.: Ritzel.
behalteNUus Kreisumlagen erfolgen auf der Grundlage • te
für das Rechnungsjahr 1929 endgültig festgesetzten Steuerwerte Ueb r 1 endgültige Jahressteuerschuld 1929 und d,e f'^^uerldiuto mS iw Höhung oder Ermäßigung der vorlaustgen Jahressteuers ) d Steuerpflichtigen gemeinsam mit den Gemeinde- und Provlnziaiun « ein endgültiger Steuerbescheid, der mit dem Steuerbescheid über die läufigen Steuern für 1930 zu verbinden ist, SUgestellt ä
Die vorläufige Steuer sur 1930 wird in Ziele , l der Monate Mai, Juli, September, November 1930h Januar und 1931, und zwar in den Gemeinden und Städten 9«in °m mw läufigen Gemeinde- und Kreisumlagen durch die Gemem^n m Gemeindeumlagen nicht zur Erhebung kommen, durch 1 öOi.
In den selbständigen Gemarkungen erfolgt die Erhebung o läufigen Provinzialumlagen gemeinsam mit dm vorläufigen Rrei ^'^ei"dm''Zahlung der ersten Rate der vorläufigen^Steuer^fw 1$ ist mit den Steuerpflichtigen für 1929 Rs. abzurechnen. nn i gültige Jahressteuerschuld 1929 großer ist als die vorläufige I schuld 1930, so wird der Mehrbetrag<austeinmal,.und^zwar""t °er der vorläufigen Steuern 1930 am 25. Mm 1930 G^AsAi ^schuld M Jahressteuerschuld 1929 kleiner als die vorläufige so wird der überschiehrnde Betrag erstattet, 'nsowelt i. ch mit rückständigen kommunalen Steuern oder mit d«v L Raw M I gen Steuern für das Rj. 1930 stattfinden kann. En g^nern«" früher festgesetzten Fälligkeitszeltpunkten der vorläufigen
I von 1929 tritt hierdurch nicht ein. . hufrfbcn ZuM
I Bei verspäteter Zahlung der Krelsumlagen werden d eselben b ^^ I erhoben, wie sie der hessische Staat bei verspäteter Zahlung von I und Abgaben erhebt.
I Gießen, den 30. Juni 1930.
• Hessisches Kreisamt Gießen. I. 23.: Ritze l.
Polizei-Verordnung.
Betr • Den Betrieb der Anschluhgleisanlage der Firma Basaltwerks I Gießen G. m. b. H. auf dem Bahnhof Queckborn. . I
Mit Genebmiauna des Herrn Ministers des Innern vom 24. Ium 1930 i zu Nr M. d. I. 34274 und nach Vernehmung^der,L°kalpolizeibehorde und I der Gemeindevertretung von Queckborn wird auf Grund bes «rtJ34 dm I Kreis- und Provinzial-Ordnung vom 8. Juli 1911 in der Satzung oe l Reichsverordnung über Vermögensstrafen und Buhen vom 6. 2.1924 fu I den Betrieb der Anschlußgleisanlage der Firma Basaltwerke Gießen ■ ■ I b.H. auf dem Bahnhof Queckborn hiermit folgendes angeordnet.
8 1 Beim Ertönen der Zugsignale haben Fußgänger, Fuhrwerke, Rei- I 1b!Ä3> Ä °°"
bem Zua vollständig auszuweichen oder falls ste sich dem Layngien nähern in angemessener Entfernung und zwar, sofern ^urnungstafeli vorbanden sind vor diesen Halt zu machen. Es ist verbo en, Fuhrwerke oder Vieh ohne Aufsicht auf oder neben den Fahrgleisen stehen zu lassen, oder Vieh frei aus der Bahn lausen zu lassen. Personen, welchen die Auf- iicbt über die auf der Straße oder sonst in der Nahe der Bahn befindlichen Tiere obliegt haben dafür Sorge zu tragen, daß die Tiere nicht den Babnkörver betreten und daß sie vorkommenden Falls alsbald wieder von demselben abgetrieben werden. Das Bahnpersonal ist befugt, alle die Gleise versperrenden Gegenstände von dem Bahnkörper zu entfernen.
s 2 Jede Beschädigung der Bahn und dm dazugehörigen Anlagen, snmie der Betriebsmittel nebst Zubehör, das Stuflegen von Siemen, Holz uiw auf das Pl— der Bahn, das Auf- und Abladen von Gegenständen auf dem Fahrgleise oder näher als einen Meter 75 Zentimeter non der äußeren Schiene, das Anbringen sonstiger Fahrhmdermsse die (Frrenuna falschen Alarms, die Nachahmung von Signalen, die Verstellung oon Ausweichvorrichtungen und überhaupt die Vornahme aller den Betrieb störenden Handlungen ist verboten.
Den Gesellenausschüssen werden die Stimmzettel zugehen, die bw spätestens 20. Juli 1930 ausgefüllt zurückzusenden sind- Sollten bei «mem Gesellenausschuß die Stimmzettel nicht eingehen so tonnen solche be der Kanzlei-Inspektion des Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft angefordert werden.
Darmstadt, den 20. Juni 1930.
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung für Handel und Gewerbe.
3. 23.: Hechler.
betreffend die Wahlen für den Gesellenausschutz der Handwerkskammer im Jahre 1930.
Jlip nach Vorschrift in § 2 der Wahlordnung für den Gestllenausschug der Handwerkskammer 'vom 30. Mai 1930 (Reg.-Bl. S. 75) erfolgte Em- teiluna der wahlberechtigten Gesellenausschüsfe von Handwerkerinnungen in Wahlbezirke rur Vornahme der Wahlen für den Gesellenausschuß der LÄS'i SfflO wird'hiermit zur öffentlichen Kenntnis
100 Mark Steuerwerk der Gebäude und Bauplätze
100 Mark Steuerwerk des landw. und gärtnerisch ge-
Auf je 100 Mark Steuerwerk der Gebäude und Bauplätze '
Auf je 100 Mark Steuerwerk des land- und forftw. genutzten Grundbesitzes a) auf ie 100 Mark des Gewerbekapitals b) auf je 100 Mark des Gewerbeertrags auf 1 RM. des staatlichen Sondergebäudesteuersolls von den Steuerwerten: a) bis 7000 Mark b) über 7000 Mark
B. Mr die in den selbständigen Gemarkungen gelegenen und den gemarkungsselbständigen Grundbesitz.
a) bis 7000 Mark
Di^Auf?chnung^der für das »j. 1930 zu entrichtenden vorlächip
Steuerbeträge aus die endgültig festzusetzenden Steuern
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