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Amtsverkündigungsblatt
für Sie provinzialdirettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
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Setr.: Die Bekämpfung von Viehseuchen.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, durch öffentliche Bekanntmachung auf die nachstehenden Bestimmungen der Anordnung, die Bekämvfrwg von Viehseuchen betreffend, vom 12. Juli 1926 (abgedruckt im Regierungsblatt Nr. 11 vom Z. August 1926, Seite 246) hinzuweisen. 9
Gießen, den 21. Oktober 1929.
Kreisamt Gießen. I. B.: Schmidt.
Bekanntmachung.
Betr.: Vollzug der vom Reichsarbeitsminister unter dem 22. Dezember 1928 ertaffenen Verordnung über die Anlegung von Dampfkesseln. (RGBl. I 1929 S. 2.) § 1 Abs. 3c der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen.
Gemäß § 1 Abs. 3c der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die Anlegung von Landdampfkesseln sind Dampfkessel, die gewissen a a O einzeln aufgefuhrten Bedingungen genügen, den Bestimmungen für Landdampfkessel nicht unterworfen. Der Wortlaut dieser Ausnahmebestimmung besagt, daß es sich auch hier an und für sich um Dampfkessel im Sinne des 1 Abs. 1 a. a. O. handelt, die den allgemeinen polizeilichen Be- stimmungen unterliegen, daß diese aber bei Beachtung der angezoqenen Bedingungen aus dem Geltungsbereich der Dampfkesselgesetzgebung beraus- gezogen werden. a ’
.Solange ein Kessel der unter § 1 Absatz 3c erwähnten Bauart demnach nicht allen a. a. O. aufgefuhrten Bedingungen genügt, kann von der Vergünstigung kein Gebrauch gemacht werden, es gelten vielmehr die Bestimmungen für Landdampfkessel in vollem Umfange und der Besitzer der Anlage macht sich gemäß § 147 GO. strafbar, sofern der Kessel nicht vor der Anlegung gemäß § 24 GO. genehmiat worden ist. Zu den gemäß hl Abs.3c vorgeschriebenen Bedingungen gehört u. a. auch der Besitz der Bescheinigung über die Ausrüstung und den Betrieb des Kessels. Solange der Besitzer einer Anlage nicht diese Bescheinigung in Händen hat, gilt auch hier das vorstehend Ausgeführte.
Anordnung, die Bekämpfung von Viehseuchen betreffend.
Vom 12. Juli 1926.
?!Ä!fd des <8 17 Ziffer 11 des Reichsviehseuchengesetzes vom ^Unt b<5 § 3® Abs. 2 der dazu erlassenen Ausführungsvor- chnsten des Bundesrats vom 7. Dezember 1911, und der Artikel 1 und 2 es Hessischen Gesetzes vom 18. Juni 1926 zur Ausführung des Reichsvieh- jeuchmgesttzes ordne ich an: 1
1. Alle von Viehhändlern und Transportunternehmern zum Vieh- iwnsport benutzten Fahrzeuge aller Art und alle sonstigen zu oder bei ” ioSce.n Abbeförderung benutzten Behältnisse und Gerätschaften
Sotot, Krippen, Tränkvorrichtungen, Latierbäume, Hürden, Wen, Anbindestricke usw.) sind alsbald nach jedem Gebrauch zu reinigen md zu desinfizieren. a
gj# die Durchführung der Reinigung und der Desinfektion find die Är chnften der Anweisung für das Desinfektionsverfahren bei Viehseuchen («läge A zum Reichsviehseuchengesetz) maßgebend.
Darmstadt, den 12. Juli 1926.
Der Hessische Minister des Innern.
von Brentano.
I . ®it der Note gut 10 Böcke: 1 Lauter (Hr. Männche II. Wwe.), V?0as ^(Nach^), 1 Münster (Konrad Heß II.), 1 Nieder-Bessingen
1 Harbach (Hr. Stamm), 1 Göbelnrod (Karl Schulz), 1 Lindenstruth i Wwe., 1 Stangenrod (Adolf Lind), 1 Weitershain (K. Keller II.), 1 Kesselbach (Joh. Meisinger).
. Mit der Note genüge nd5Böcke:l Saasen (W. Erbes), 1 Odenhausen (W. Wallenfels), 1 Beltershain (Kaspar Maus), 2 Allendorf (G.). /ra\ ? bck e, die mit der Note gut bewertet wurden: 1 Harbach I (G.), 2 Oueckborn (G.), 1 Reinhardshatn (G.).
! Ab gekört wurden: 7 Bullen, je einer der Gemeinden Ober- Bessingen, Grunberg, Beltershain, Londorf, 2 Allendorf wegen schlechter Korperbeschaffenheit, 1 der Gemeinde Rüddingshausen wegen Bösartigkeit. , ferner: 1 Eber der Gemeinde Lindenstruth wegen schlechter Körperbeschaffenheit, und außerdem je ein Ziegenbock der Gemeinden Lauter Saasen, Grunberg, Stangenrod, Weitershain, Kesselbach und Allendorf wegen ungenügenden Baues und Alters.
^ach der Deckperiode sind abzuschaffen je ein Ziegenbock der Gemeinden Nieder-Bessingen, Harbach, Göbelnrod, Allendorf, Queckborp, Londorf. n n g,e~ °J twurden : 2 Schafböcke und 1 Ziegenbock der Gemeinde Lauter, 1 Bulle und 1 Ziegenbock der Gemeinde Röthges, 1 Schafbock der (Semeinbe Harbach, 1 Ziegenbock der Gemeinde Münster 1 Eber der Gemeinde Geilshausen, 4 Schafböcke der Gemeinde Allendorf.
B e m e r k u n g e n : Es konnte festgestellt werden, daß die Faseltiere im allgemeinen gut untergebracht sind. Ein Bullenstall jedoch hat kein Tageslicht. Hier muß Abhilfe geschaffen werden. Einen um so besseren Eindruck macht der neuerrichtete Faselviehstall der Gemeinde Ettingshausen, per etn ,?jen6e5 Zeugnis für die tierzüchterischen Pläne der Gemeinde ist. Die Besichtigung und Nachahmung, namentlich für größere Gemeinden wird empfohlen Anstoß muß genommen werden an der Tatsache daß an den meisten Orten kein gegen Sicht abgedeckter Sprungstand vorhanden ist, und das Decken im offenen Hof stattfindet. In mehreren Gemeinden war die mangelhafte Klauenpflege zu rügen. Dadurch verbrauchen sich die Tiere rascher, und gutes Zuchtmaterial muß zum Nachteil der Gemeinde frühzeitig abgeschafft werden. Bei einigen Haltern läßt die Führung des Sprungregisters zu wünschen übrig. Diese sind ab 1. Januar fortlaufend zu fuhren unter Benutzung des vorgedruckten Buches. Manche Gemeindeverwaltung durfte größeres Interesse bekunden und eine bessere Aufsicht fuhren. Bedauerlicherweise gibt es immer noch Gemeinden die das Faielvieh der Billigkeit nach kaufen und an Ausgaben für gutes Zuchtmaterial sparen. Wenn auch die gegenwärtige Marktlage nicht gerade zur Schafzucht anregt, sollten die Gemeindeschäfereien doch besser gebautes und der Zuchtrichtung entsprechendes Bockmaterial einstellen. Auf den Auktionen der Landwirtschaftskammer ist Gelegenheit geboten. Der Ankauf zu junger, noch nicht körfähiger Faseltiere durch die Gemeinden muß unterbleiben Zu frühe Indienststellung führt zu vorzeitiger Abnutzung und zur Unfruchtbarkeit.
Gießen, den 21. Oktober 1929.
Hessisches Kreisamt Gießen. I. B.: Schmidt.
Bekanntmachung.
Jeir.: Sag Ergebnis der Hauptkörung.
jHÄenVrin0en roir zusammengestellt das Ergebnis der äies= der Faseltiere im Streife Gießen (Dienstbezirk des naiwtes Dr. Fuchs in Grünberg) zur allgemeinen Kenntnis.
Es wurden besichtigt:
davon mit der Note in Haltung sehrgut 20 Bullen, Ä,©»inerÄ’?tt‘nb™SRÖ^0es (Halter O. Gondrum), 1 Ober-Bessingen EM 2?^der-Vessingen (Gemeindebullenstall), 3 Ettingshausen 3üueÄ (K. Döring), 1 Göbelnrod (Hr. Niebergall),
® $innmnn(@n^el?^uIIenftaI1)' 1 Stangenrod (O. Horst), 1 Stockhausen ? Weitershain (W. Schultheis und K. Rahn), 1 Rud-
9 Ofen (3. ®run), 3 Geilshausen (Gemeindebullenstall).
1 £Lp=rÄ but 32 Bullen: 2 Lauter (Hr.Keil, K. Schmitt III.), Minoen ^rn1?'-.2 fünfter (W. Heß und Ehr. Pfeffer), !' Ober- 2 S " % IL)- 1 H°rbach, (Hr. Münch I.), 1 Göbelnrod (O. Lipp),
i W- Erbes), 1 Lindenstruth (P. Zinnkann),
Ä9 A H^), 1 Stangenrod (K. Feuerstein), 2 Weickartshain (K. (O.ftZ'J , ,(Hr. Theis XX. und H. Kirsch), 1 Odenhausen
(®cmeinbebnnpi^r+’rrr\°rt unb W- Stange), 4 Allendorf a. d. Lda. S.SIefe Vl 9 Qft 3,Nudümgshausen (W. Peter II., Hr. Seipp I. und
Mit 'm Lumda (Hr. Maus), 1 Beltershain (K. Konrad).
SÄ und K Löckwl?einsn ?? ® Bulle n : 2 Reinhardshain (O. Nieber-
unb Baltb «^k V Beltershain (Hr. Kormann). 2 Kesselbach (Fr. Becker
22 ffh 6r)' 1 Londorf (Joh. Friedr. Lich).
unb zwar i q' b?oon mit der Note in Haltung sehr gut: 8 Eber, Wert) 1 (Äter 1 Ober-Bessingen (SB. Steil), 1 Harbach (P. ®r. Olieberaom6 rir(o Kühn), 1 Stangenrod (K. Sauer II.), 1 Lumda
Wit h m 1 8°nÖ0rf (00’ Becker), 1 Allendorf (G. Schaaf).
1 ®ttinq5banfpntrra0\Un Eber: 1 Nieder-Bessingen (Hr. Hofmann), MH (Ludm ^Oueckborn (G.), 1 Saasen (W. Schepp), 1 Linden- (S.Seier) i sro0? Wwe.), 1 Grünberg (H. Bausch), 1 Weickartshain !?°llshausen Schlosser), 1 Odenhausen (Reinheimer),
fät. Seipp) SW. Steyh), 1 Beltershain (Hr. Kauß), 1 Rüddingshausen
[ U ne« I.^ügend 1 Eber: Kesselbach (St. Steyh).
3 S ö cf e 1inh^20ttex davon mit der Note in Haltung sehr gut: B 1 QÜetfhoÄ? Dber-Bessingen (St. Keller Wwe.), 1' Ettingshausen ^cker) i o. hn ^-'2 ®runberg (O. Gebauer), 1 Rüddingshausen (Hr.
Lumba K- Ott), 1 Londorf (Herm. Opper). I


