Ausgabe 
18.1.1929
 
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Amtsverkündigungsblait

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

4 Erlcbeinl Shenätag und Ärcitag IS. ^QttUOt Bur durcv die Polt zu beziehen. 1929

Inholts<-Aeberstcht: Aeichssteuerüberweifungen. Benachrichtigung der Gendarmeriesiationen durch die Ortsvolizeibehörden.

200. Geburtstag Leisings. Dtenitnachrichten.

Betr,: Reichssteuerüberweisungen.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf die Ihnen unterm 8. Mai v. I. mitgeteilten Schlüsselzahlen teilen wir Ihnen mit, daß auf die Einheit der Schlüssel- zahlen ( )^. g Umsatzsteuerverteilung für das Rechnungsjahr 1928 = 40 Rpf. und bei der 8. Körperschaftssteuerverteilung für das Rechnungsjahr 1928 = 20 Rpf.

zur Verteilung gekommen find.

Gießen, den 18. Januar 1929.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. hetz.

Betr.: Benachrichtigung der Gendarmeriestationen durch die Ortspolizei­behörden.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nach §68 der Dienstvorschrift für die hessische Landesgendarmerie sind die Ortsvorstände der Orte ohne staatliche Polizeiverwaltung verpflichtet, den Gendarmeriebeamten nicht nur auf ihr Verlangen alle erforderte Auskunft zu erteilen, sondern sie auch unaufgefordert von allem, was die öffentliche Sicherheit betrifft, in Kenntnis zu setzen.

Gießen, den 15. Januar 1929.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. hetz.

Letr.: 200. Geburtstag Lessings.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Am 22. Januar feiert das deutsche Volk den 200. Geburtstag Lessings.

Wir empfehlen Ihnen, auch an den Schulen des Tages in geeignet erscheinender Weise zu gedenken.

Gießen, den 16. Januar 1929.

Hess. Kreisschulamt. 9.33.: Dr. Alles.

Dienstnachrichken des kreisamtes.

Der Minister des Innern hat gestattet:

Ausspielung anläßlich des Fasel-, Zuchtvieh- und Schweinemarktes zu Biebesheim; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungs­termin: 5. März 1929.

Im Wege des Loseaustauschverfahrens:

Geldlotterie zugunsten des Württembergischen Kriegerbundes, 5. Reihe; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 27. Fe­bruar 1929.

Der Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt:

Dem Hessischen Diakonieverein e. V., Darmstadt, zur Sammlung von Geldspenden durch Haussammlungen zugunsten seiner Vereinszwecke für das Gebiet des Volksstaates Hessen bis zum 31. Dezember 1929.

Dem Diakonissenhaus Elisabethenstift, Darmstadt, zur Sammlung von Geldspenden durch Haussammlungen zugunsten seiner Anstaltszwecke für das Gebiet des Volksstaates Hessen bis zum 31. Dezember 1929.

Dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. 33., Landesverband Hessen, Darmstadt, zur Sammlung von Geldspenden durch Werbeschrei­ben, Aufrufe und mündliche Werbung zugunsten seiner Vereinszwecke für das Gebiet des Volksstaates Hessen bis zum 31. Dezember 1929.

Der Deutschen Dichter-Gedächtnisstiftung, Hamburg, zur Sammlung von Geldspenden zugunsten der Einrichtung von deutschen Büchereien, vornehmlich in den Grenzlanden und im Ausland, durch Werbeschreiben, Aufrufe und mündliche Werbung durch Mitglieder bei denjenigen Orga­nisationen, Industrie- und Handelsfirmen, deren Interesse für den Auf­ruf vorausgesetzt werden kann, für das Gebiet des Volksstaates Hessen bis zum 31. Dezember 1929.

Druck der Brühl'fchen Llniverfitäts-Buch« und Steindruckerei, R. Lange; Gießen.