Ausgabe 
11.5.1928
 
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Amtsverkündigungsblati

für die Provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen

Nr. 33 Erscheint Dienstag und Freitag. "H.

Ti ui durch die Post zu beziehen.

1928

3nbalts»Aebersicht: Die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebieten. Wahl eines Ersatzmitgliedes .in den Provinzialausschuh.

Strahensperre-Aufhebung- - Vertilgung der Raupennester. - Ferienaufenthalt in England. Durer-Heft. - Derer des Muttertags rm Dolksstaat Hessen. Einen allgemeinen Hessischen Iugendfeiertag. Das Verhältnis der Schulen rn Hessen zum repu^rrkanr.chen Staat.

Betr.: Das Verhältnis der Schulen in Hessen zum republikanischen Staat.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die Verordnung des Gesamtministeriums vom 26. August 1922 Verfügung des Landesamts für das Bildungswesen Nr. 22 706 vom 26. August 1922,Darmstädter Zeitung" Nr. 208 vom 6. September 1922 und unser Ausschreiben vom 10. September 1922, AVBl. Nr. 99 vom 19. September 1922 bringen wir in Erinnerung.

Auf Ziffer 9 der Verordnung weisen wir besonders hin.

Gießen, den 8. Mai 1928.

Hessisches Kreisschulamt. 3- 23.: Fischer.

Betr.: Ferienaufenthalt in England.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Das nachstehende Ausschreiben des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen teilen wir Ihnen zur Kenntnis und Beachtung mit:

Lehrer, die zur Fortbildung nach England gehen, mache ich aufmerksam auf The City of London Vacation Course in Education vom 27. Juli bis 10. August. Programme können angefordert werden bei dem Sekretär Hugh W. Ewing M. A. Montague House Russell Square London W. C. 1.

Gießen, den 8. Mai 1928.

Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Fischer.

Betr.: Einen allgemeinen Hessischen Jugendfeiertag.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die Verfügung des Landesamts für das Bildungswesen Nr. L. B. 8618 vom 6. April 1922 AVBl. Nr. 55 vom 24. April 1922 bringen wir in Erinnerung. Wir empfehlen Ihnen, der Ausgestaltung des Tages zu einem Volkstag im Sinne der Verfügung vom 30. Mai 1921 AVBl. Nr. 80 vom 6. Juni 1921 auch in diesem Jahre Ihre besondere Auf­merksamkeit zu widmen.

Bis spätestens 15. Juli sehen wir Ihrem Bericht über den Verlauf des Iugendtages entgegen.

Gießen, den 8. Mai 1928.

Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Fischer.

S traßensperre-Aufhebung.

Betr: Strahensperre-Aufhebung.

Die Straßensperre auf der Provinzialstrahenstrecke

der Ortsdurchfahrt Lich im Zuge LichLaubachSchotten" wird ab 8. Mai 1928 aufgehoben.

Gießen, den 5. Mai 1928.

Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

Betr.: Dürer-Heft.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Zum Dürer-Jahr ist im Verlage der Deutschen Schülerbibliothek ein Dürer-Heft erschienen. Bei dem billigen Preis von 10 Pf. ist es zur Vor­bereitung in den Kreisen der Volksschüler geeignet und kanst für die Dürer-Feier empfohlen werden.

Gießen, den 8. Mai 1928.

Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Fischer.

Betr.: Feier des Muttertags im Volksstaat Hessen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Das nachstehende Ausschrsiben des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen teilen wir Ihnen zur Kenntnis und Beachtung mit:

Am 2. Maisonntag, dem 13. Mai 1928, wird in Hessen wie im ganzen Reich der Muttertag gefeiert. Ich mache Sie darauf aufmerksam und empfehle den Lehrern, die Sache in geeigneter Weise zu unterstützen und auch die Schüler darauf hinzuweisen.

Gießen, den 8. Mai 1928.

Hessisches Kreisschulamk. 3.23.: Fischer.

Bekanntmachung,

die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteilen betr.

Vom 27. April 1928.

Die Regierungsbezirke Schleswig, Hannover, Stade, Oberbayern und Schwaben sowie der Donaukreis und der Landesteii Oldenburg gelten bis auf weiteres als stark verseucht im Sinne meiner Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg-Bl. S. 3).

Alles aus diesen Gebietsteilen nach Hessen eingeführte Zucht- und Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach der fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vorschriften.

Die Bekanntmachung vom 28. März 1928 ist hiermit aufgehoben.

Darmstadt, den 27. April 1928.

Der Minister des Innern. 3. 23.: Spanier.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Wahl eines Ersatzmitgliedes in den Provinzialausschuh der Provinz Oberhessen.

Der Provinzialtag der Provinz Oberhessen hat in feiner diesjäh­rigen ordentlichen Tagung vom 5. Mai die Wahl eines Erfatzmitglledes des Provinzialausfchuffes, Heinrich Weidner IV., Kaufmann in Herchenham, genehmigt. Da für diese Wahl nur ein Wahlvorschlag eingereicht worden war, brauchte eine Wahl nicht stattzufinden.

Diese Bekanntmachung erfolgt auf Grund des Artikel 70, Ziffer 12 und Artikel 72 des Gesetzes über die Wahlen für Gemeinden und Gemeinde­verbände (Kreise und Provinzen) vom 7. Oktober 1925.

Gießen, den 9. Mai 1928.

Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen. G r a e f.

Betr.: Vertilgung der Raupennester.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir weisen auf § 1 der Polizeiverordnung vom 18. Juli 1925 veröffentlicht im Amtsverkündigungsblatt Nr. 59 vom 24. Juli 19z.5 hin und empfehlen zunächst, allgemein durch öffentliche Bekanntmachung zur Vertilgung der Raupennester aufzufordern. Durch das Feldpouzei- perfonal wollen Sie alsdann feststellen lassen, ob Ihrer Aufforderung nachgekommen ist oder nicht. Den säumigen Besitzern ist sodann von Ihnen eine kurze Frist zur Beseitigung der Anstände zu setzen. Erfolgt auch innerhalb dieser Frist keine Beseitigung, so ist Strafanzeige zu erheben und Beseitigung der Raupennester auf Kosten des Besitzers zu veranlassen. m , s.

Bei dieser Gelegenheit empfehlen wir den Gemeinden aufs neue die Anbringung von Nistgelegenheiten für Meisen und meisenartige Vogel.

Gießen, den 8. Mai 1928.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.

Druck der Brühl'schen Univerfitäts.Vuch. und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.