Amtsverkündigungsblatt
S für die provinziatdirektion Ober-effen und für Vas Kreisamt Gießen
)igung 48 scheint Dienstag und Freitag. 3. Zull Nur durch die Post zu beziehen. 1928
Inhalts-Aeberstcht: Forensenverzeichnis. - Schädlingsbekämpfung. - Derbandstag der freiwilligen Feuerwehren. - Doranicklaa der NeMcken Handwerkskammer. - Srenst des Kreisveterinäramts. - Feldbereinigung in der GemarkungXXggem - LienLachrtchtem
Betr.: Forensenverzeichnis.
ionen An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die , Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
mderrtz Nach § 48 der Ausführungsbestimmungen zum Einkommensteuergesetz Kichtlm und § 46 der Ausfuhrungsbestimmungen zum Körperschaftsteuerqesetz nsröhie haben die Gemeindebehörden nach näherer Anordnung des Herrn Prasi- estellt. < denten des Landesfinanzamts Forenfenverzeichnisfe zu führen In die mung r Forenfenverzeichnisfe sind aufzunehmen:
tene K 1. natürliche Personen;
lertbto 2. Körperschaften und Vermögensmassen, die im Gemeindebezirk ng ach a) einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb haben,
u stellkk b) eine gewerbliche Betriebsstätte unterhalten,
c) vermietetes oder verpachtetes unbewegliches Vermögen besitzen tlinien: ober in einem anderen Gemeindebezirk des Reiches wohnen bzw
em in i den Sitz und Ort der Leitung haben, oder, ohne einen Wohnsitz
linieni bzw. einen Sitz und Ort der Leitung im Reiche zu haben, an einem (5 Pf anderen Ort im Reiche bereits zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer veranlagt waren.
Im Interesse der Entlastung der Gemeindebehörden hat der Herr Präsident des Landesfinanzamts Darmstadt bestimmt, daß hinsichtlich des Be- _____ toes von vermietetem oder verpachtetem unbeweglichen Vermögen ein Eintrag in das Forensenverzeichnis nur dann erforderlich ist, wenn auf dieses Vermögen ein Einkommen von über 2000 Reichsmark entfällt oder ßrpDiniii in den nächsten fünf Jahren entfallen kann.
’iteres t Die Gemeindebehörden sollten erstmalig zum 1. Oktober 1926 Auszüge aus dem Forensenverzeichnis für jede in Betracht kommende Person, Körperschaft oder Vermögensmasse dem für die Veranlagung zuständigen Jinanzamt zuleiten. Da dies nicht erfolgt ist, sind die Auszüge nunmehr zum 1. Januar 1929 den zuständigen Finanzämtern zu übersenden. Zukünftig hat die Uebersendung von vollständigen Auszügen aus den Fo- ______ renfenverzeichniffen zum 1. Januar 1931 und sodann alle fünf Jahre bis junt 1. Januar zu erfolgen. In den dazwischen liegenden Jahren sind jeweils bis zum 10. Januar Veränderungsanzeigen zu übersenden.
Vordrucke zu den Forensenverzeichnissen und zu den Auszügen aus öer Sta “en Forensenverzeichnissen werden den Gemeindebehörden von den Finanz- ,erg_£( ämtern unentgeltlich geliefert.
biß 8.3t Die «gewissenhafte Führung der Forenfenverzeichnisfe und die regel
mäßige und vollständige Uebersendung der Auszüge und Veränderungs- lhetm >' anzeigen an die zuständigen Finanzämter liegen im eigensten Interesse rahmet 7". Gemeinden, denn sie fördern die zutreffende Feststellung ihrer Beteiligung am Steueraufkommen.
Gießen, den 27. Juni 1928.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
Smarte, Schädlingsbekämpfung.
■n* s Ser Minister des Innern hat auf Grund des § 2 Abf. 1, Satz 2, , r Verordnung zur Ausführung der Verordnung über die Schädlingsbekämpfung mit hochgiftigen Stoffen vom 22. August 1927 (Reichsgefetz- blatt I, 6.297) die Kreisämter als die Stellen bestimmt, die die dort vorgesehene Ertaubnis zu erteilen haben.
Gießen, den 25. Juni 1928.
Kreisamt Gießen. 3.58.: Schmid t.
An den Herrn Oberbürgermeister der Skadk Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir lenken Ihre Aufmerksamkeit auf den vorstehenden Beschluß des Herrn Ministers des Innern. Etwaige Anträge sind bei uns einzureichen.
Gießen, den 25. Juni 1928.
Kreisamt Gießen. 3.58.: Schmidt.
Bekanntmachung.
®etr.: Verbandstag der freiwilligen Feuerwehren im Kreise Gießen.
Am Sonntag, dem 8. Juli 1928, vormittags 9% Uhr, findet in der Turnhalle zu Heuchelheim der Herbstverbandstag der freiwillen Feuer
wehren des Kreises Gießen statt. Auf Anregung des Verbandes der freiwilligen Feuerwehren des Kreises laden wir hierzu die Herren Bürgermeister und die Kommandanten der Pflichtfeuerwehren ein. Tagegelder und Reisekosten können nicht gewährt werden.
Gießen, den 30.3uni 1928.
Kreisamt Gießen. 3.58.: Schmidt.
Betr.: Den Voranschlag der Hessischen Handwerkskammer für das Rechnungsjahr 1928 und die Aufbringung der Mittel.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nachstehende Bekanntmachung des Herrn Ministers für Arbeit und Wirtschaft vom 25. Juni 1928 teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme mit.
Gesetzlicher Bestimmung gemäß find die Beiträge zur Handwerkskammer von den Gemeinden zu tragen, die berechtigt sind, sie ihrerseits wieder auf die einzelnen ortsansässigen Handwerksbetriebe umzulegen
Wir machen Ihnen zur dringenden Pflicht, die auf Ihre Gemeinde entfallende Umlage ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der etwaigen Einzahlung durch die Handwerksbetriebe an die Handwerkskammer abzuliefern. Die Ablieferung kann in vier Raten geschehen, wovon die erste alsbald fällig ist.
Gießen, den 29. Juni 1928.
Kreisamt Gießen. 3.58.: Schmidt.
Betr: Einteilung des Kreises Gießen für den Dienst des Kreisveterinär- amts.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unsere im Amtsoerkündigungsblatt Nr. 45 vom 22. 3uni veröffentlichte Bekanntmachung bedarf folgender Berichtigung:
Die Gemeinden Allertshausen und Climbach gehören zu Gießen II (Veterinärrat Dr. Stein).
Die Gemeinden Stockhausen und Odenhausen gehören zu Grünberg (Veterinärrat Dr. Martin).
Gießen, den 28.3unt 1928.
Kreisamt Gießen. 3.58.: Schmidt.
Bekanntmachung
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Ober-Bessingen; hier: die Rechnung.
In der Zeit vom 3. Juli bis einschließlich 9. Juli 1928 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Ober-Bessingen
die Rechnung der Feldbereinigungsgesellschaft Ober-Bessingen nebst den dazu gehörigen Urkunden
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Ober-Bessingen schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Lauterbach, den 25. 3uni 1928.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
Ohly, Regierungsrat.
Dienstnachrichken des Kreisamtes.
Christian Dietrich aus Lindenstruth wurde zum Friedhofsaufseher für die Gemeinde Lindenstruth ernannt und verpflichtet.
Der Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt:
Der Lehrerbildungsanstalt für deutsche evangelische Auslandlehrer zu Alt-Tschau bei Neusalz (Oder) zur Sammlung von Geldspenden durch mündliche Werbung zugunsten ihrer Anstaltszwecke im Gebiete des Volksstaates Hessen bis zum 31. Dezember 1928.
Der Minister des Innern hat gestattet:
Geldlotterie des Katholischen Fürsorgevereins für Mädchen, Frauen und Kinder e. 58., Hamburg; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin der 1. Reihe: 19. September 1928.
Geldlotterie der Kolonialausstellung Stuttgart 1928; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 22. August 1928.
Druck der Brühl'schen UuiversitSiS.Buch. und Steindruckerei, R. Lange. Gießen.


