Ausgabe 
3.5.1927
 
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7 Amtsverkün digungsblaii

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

mnwin» III»«»»

Ak. 33 Erscheint Dienstag und Freitag. 3. Mai Nur durch die Post zu begehen. 1927

Jnhatts-Aebersicht: Erhebung der Kurtaxe und der Badegelder zu Bad-Nauheim. Werbewoche des Vereins für das Deutschtum im Ausland. Polizeiverordnung zur Sicherung des Verkehrs während des Kavalleristentages in Gießen. - Dienstnachrichten.

Betr.: Dis Erhebung der Kurtaxe und der Badegelder zu Bad- Nauheim.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gieszen und die Liirgecmeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Kurverwaltung Bad-Nauheim hat die Wahrnehmung gemacht, daß in den benachbarten Städten und Orten Fremde Wohnung nehmen, von da aus die Kurmittel in Bad-Nauheim gebrauchen, die Konzerte und das Kurhaus besuchen und die Zahlung der Kurtaxe auf diese Weise zu umgehen suchen. Daher ist angeordnet worden, daß die Abgabe von Bädern in den Badehäusern zu Bad-Nauheim an die Ortsansässigen von Bad-Nauheim und der benachbarten Städte und Orte zukünftig nur dann noch erfolgen soll, wenn von denselben Ausweiskarlen nach dem unten abgedruckten Muster dem Auffichtspersonal in den Badehäusern vorge- zeigt werden. Diese Ausweiskarten sollen durch Sie auf Ansuchen der Ortsansässigen ausgestellt werden.

Die Abgabe der Ausweiskarten darf also nicht an solche Personen erfolgen, welche zufällig nur zu Besuch anwesend sind. Nur für die Orts- ansässigen, die mindestens drei Atonale in dem betr. Orte wohnen und auch Steuer bezahlt haben, dürfen derartige Karten ausgestellt werden, diese Ausstellung hat jedoch zu unterbleiben, insofern diese Ortsansässi­gen in Bad-Nauheim Wohnung genommen haben und nicht nach ge- nommenem Bade an demselben Tage in ihren Wohnort zurückkehren.

Ueber die ausgestellten Ausweiskarten haben Sie namentliche Ver­zeichnisse zu führen.

Die jeweils ausgestellten Karten sind nur für das Kalenderjahr, in dem sie ausgefertigt find, gültig.

Sie wollen vorstehendes mehrmals ortsüblich veröffentlichen. Die Formulare zu Ausweiskarien find bei der Kurverwaltung Bad-Nauheim gratis und franko zu haben.

Die Ausweiskarten wollen Sie bei der Badeverwaltung Bad-Nau- Heim anfordern.

Die Listen sind am Schlüsse der jeweiligen Saison im Oktober jeden Jahres direkt bei der Kurverwaltung Bad-Nauheim portofrei von Ihnen einzureichen.

Die nichtgebrauchten Karten sind von Ihnen zwecks Verwendung in nachfolgenden Jahren zurückzubehalten. /

Alle Personen, die nicht im Besitz einer Ausweiskarte sind, können stir den einmaligen Gebrauch der Kurmittel eine besondere Erlaubnis durch die Bad- und Kurverwaltung Bad-Nauheim erhalten.

Gießen, den 27. April 1927. '

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Stamm.

Wortlaut der Ausweiskarte.

D wird hiermit bescheinigt, daß . . . selbe hier ansässig ist und die Bäder in Bad-Nauheim gebrauchen will.

.. den . . ten . . .19 . .

Bürgermeisterei

(Siegel.)

Bei mißbräuchlicher Benutzung verliert diese Karte ihre Gültigkeit.

Betr.: Werbewoche des Vereins für das Deutschtum im Ausland.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Mit gleicher Post igeht Ihnen eine Anzahl von Drucksachen zu, die uns der Landesverband des Vereins für >das Deutschtum im Ausland zur Weitergabe übersandt hat.

Wir ersuchen Sie, die 'Aufrufe usw. an die Schuler zu verteilen, das Ziel der Werbewoche zum ©egenftanb einer unterrichtlichen Betrachtung zu machen und im übrigen nach den in den Drucksachen angegebenen Richtlinien zu verfahren.

Gießen, den 2. Mai 1927. /

__ ________Hess. Kreisschulamt. I. V.: Fischer. >_________

Betr.: Polizeiverordnung zur Sicherung des Verkehrs während des Ka- valleristentages in Gießen.

Polizei-Verordnung

Auf Grund des § 129 b II Ziffer 2 des Gesetzes, die Städteordnung betreffend vom 8. Juni 1911 und der Vermögensstrafenverordnung vom

6. Februar 1924 wird für den 8. Mai 1927 für den Bereich der Stadt Gießen folgendes angeordnet:

§ 1.

Von li Uhr nachmittags ab werden folgende Straßen, soweit sich durch sie der Festzug bewegt, für die Dauer des Festzuges für jeden Ver­kehr mit Kraftwagen, Kraft- und Fahrrädern und Fahrzeugen jeder Art gesperrt:

Neustadt, Bahnhosstraße, Westanlage, Seltersweg, Kreuzplatz, Sonnen­straße, Brandplatz, Marktlauben, Walltorstrahe, Ost- und Südanlage, Bleichstraße, Ludwigstraße und Kaiserallee.

Während dieser Zeit ist es auch verboten, daß Fahrzeuge jeder Art in den obengenannten Straßen halten.

§ 2-

Die Kaiserallee darf von der Abzweigung der Licher Straße bis zu der Abzweigung der Straße GießenReiskirchen von lf Uhr nachmittags ab bis 10 Uhr abends von Kraftsahrzeugen jeder Art nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 Kilometer in der Stunde befahren werden.

§ 3.

Die Aufstellung der konzessionierten Kraftdroschken und Pferde- draschken darf nur auf der rechten Seite der StraßeAm Kugelberg" (Fahrtrichtung Kaiserallee) erfolgen.

Die Aufstellung von Privatfahrzeugen jeder 2(rt darf nur auf der rechten Seite der Kaiserallee jenseits der RestaurationSchützenhaus" stattfinden.

§ 4.

Der Seltersweg wird für den Durchgangsverkehr mit Kraft­wagen, Kraft- und Fahrrädern (nicht Krankenrüdern) für die Zeit von 8 Uhr vormittags bis 9 Uhr abends gesperrt. Die Sperre gilt nicht für Fahrten zur Erledigung geschäftlicher oder privater Angelegenheiten i n dem Seltersweg.

§ 5.

In gleiche» Weise wird die für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern überhaupt gesperrte Mäusburg für den Durchgangsverkehr mit Fahrrädern gesperrt.

§ 6.

Die angeordneten Sperren gelten nicht für Dienstfahrten der Polizei, der Feuerwehr, des Militärs, der Poft und des Sanitätsdienstes.

§ 7.

Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Geld­strafe bis zu 90 Mark bestraft.

Gießen, den 27. April 1927.

Hessisches Polizeiamt Gießen. I. V.: Schmidt.

Dienstnachrichken des Kreisamles.

In N i ede r - R o sba ch und Stammheim (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

In Glauberg (Kreis Büdingen) ist die 'Maul- und Klauenseuche erloschen.

Der Minister des Innern hat gestattet:

Im Wege des Loseaustauschverkehrs:

Geldlotterie zugunsten der Pensionsanstalt der Genossenschaft Deut­scher Bühnenangehöriger, Berlin W 62; Bertriebsgebiet: Hessen, Ver­triebszeit: 1. April bis 30. September 1927.

'Ausspielung des Katholischen Jugendfürsorgevereins der Erzdiözese München-Freising zur Gewinnung van Mitteln für den Ausbau des Krüppelkinderheims Aschau; Vertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 14. Mai 1927.

Der Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt:

1. Dem Hilfsverein für Berufsarbeiter der Inneren Mission, Berlin- Zehlendorf, Burggrafenstraße 15, zur Sammlung von Geldspenden durch Werbeschreiben und Veröffentlichungen in evangelischen Zeitschriften zu­gunsten seiner Alters-' und Hinterbliebenenversorgung für die in der In­neren Mission tätigen Berufsarbeiter;

2. dem Verbandsjugendnusschuß des Süddeutschen Fußballverbandes E. V. Worms zur Sammlung vno Geldspenden unter den Fußballintcr- essenten gelegentlich des Jugendspieltags am 26. Juni 1927, zugunsten der Errichtung von Jugendheimen.

Druck der Brühl'schen Universitäts» Buck. und Steindruckerei. R: Lange, Gießen.