Amtroerkündigungsblatt

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3lg- 35 30. April 1926

ÄÄffi ©4>aBanWeifung»anki^e des Volksstaates Hessen. - Kanalisation in Rödgen. - Straßensperre in Langsdorf - Veranstaltungen der Haaß-Berkow-vpre e. - Lungenseuche in Lich. - Anbauslächenerhebung. - Straßensperre in Liehen - Deitteibung ______________________________ üer Gemeurdegefalle für das Aj. 1925. - Dienstnachrichten. 11

Bekanntmachung, die Begebung einer Schatzanweisungs-Anleihe des Dollsstaates Hessen betreffend, vom 20. April 1926.

Der Hessische Landtag hat in seiner 65. Sitzung am 10. Februar 1926 entsprechend dem Berichte des ersten Aus­schusses (Drucksache Ar. 499) die Regierung ermächtigt, eine An- leche auszunehmen, mittels deren Hilfe die rechtzeitige Bereit­stellung der zur Förderung des Wohnungsbaues! bestimmten Steueranteile lausend ermöglicht werden kann.

Es wird daher auf Grund des Hessischen Gesetzes vom 12. Dezember 1923 (Aeg.-Bl. S. 475) betr. die Erhöhung des Betriebsstocks der Hauptstaatskasse von der Hessischen Staats- schuldenverwaltung nach den Bestimmungen des Gesetzes, die Verwaltung der Staatsschuld betreffend, vom 27. Oktober 1919, eine zu 6,5 v. H. verzinsliche Schatzanweifungsanleihe im Ge­samtbetrag von 5 000 000 Reichsmark nebst zugehörigen Zins- fcheinen begeben.

Die Rückzahlung der Schatzanweisungen erfolgt bei der Hessischen Staatsschuldenverwaltung und der Hessischen Landes­bank zu Darmstadt am 1. April 1929.

Die Stückeinteilung ist folgende:

Reihe I:

22 Stück zu 50 000 Am. = 1 100 000 Reichsmark,.

235 Stück zu 10 000 Dm. 2 350 000 Reichsmark,

202 Stück zu 5 000 Am. = 1 010 000 Reichsmark,

540 Stück zu 1 000 Am. = 540 000 Reichsmark,

Sa. 5 000 000 Reichsmark.

Darmstadt, den 20. April 1926.

Der Hessische Finanzminister.

H e n r i che

Bekanntmachung.

Betr.: Kanalisation Rödgen.

Wegen Vornahme von K a n a l a r b e i ke n wird die Orts­durchfahrt in Rödgen für den Durchgangsverkehr bis auf weiteres gesperrt.

Der Verkehr nach Großen-Duseck ist über WiefeckTrohe oder WiefeckAlten-Duseck und umgekehrt zu leiten.

Gießen, den 28. April 1926.

Kreisamt Giesten. 3. V.: Ur. H e st.

Betr.: Derg nügu n gs ste ue r: hier: Veranstaltungen der Haaß- Verkow-Spiele Gelsenkirchen-Rotthaufen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Das abschriftlich nachstehende Schreiben teilen wir Ihnen zur Kenntnis und Aachachtung mit. Sollten Aenderungen von Art und Zweck der Veranstaltungen der Haast-Berkow-Spiele bekannt werden, so stellen wir Ihnen anheim, den Widerrmf der erteilten Anerkennung zu beantragen.

Giesten, den 27. April 1926.

Kreisamt Giesten. 3. D.: Ur. He st.

Der Minister des 3nnern. Darmstadt, den 20. April 1926. Zu Ar. M. d. 3. 11970.

Betr.: Wie oben.

Auf Schreiben vom 17. März ds. 3s.

Ich erkenne die Veranstaltungen der Haast-Berkow-Spiele, soweit sie ohne die Absicht der Gewinnerzielung ausschließlich zum Zweck der Volksbildung im Bereich des Volksstaats Hessen unternommen werden, auf Grund des Artikels 11 § 2 Ziffer 7 der Bestimmung en über die Vergnügungs st euer irr, £>er Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1923 (RGBl. 1. S. <583) wider­ruflich als gemeinnützig an. Sollte sich der Gegenstand des Unter« nehmens ändern, so ist mir alsbald Mitteilung hiervon zu machen.

An den Herrn Leiter der Haast-Berkow-Spiele,

Gelsenkirchen-Rott hausen, Dolkshaus.

Bekanntmachung.

Betr.: Kreisstrastenorksdurch.fahrt Langsdorf.

Die Kreisstrastenorksdurchfahrt Langsdorf wird von Montag, dem 3. Mai 1 92 6, ab wegen Wasserlei- tungs - und K a n a l i s a t i ons a r b e i te n für den Fuhr­werks- und Autoverkehr gesperrt.

Der Verkehr zwischen Lich -Hungen wird über Aie- der-Dessingen Aonnenroth bzw. Birklar- Mu- s ch e n h e i m Dettenhausen umgeleitet.

Die Bürgermeistereien der umliegenden Orte wollen dies ortsüblich bekanntmachen.

Gießen, den 27. April 1926.

Kreis amt Giesten. 3. D.: Ur. Hest.

Bekanntmachung.

Betr.: Lungenseuche in L ich.

Unter den Aindviehbeständen der Landwirte Karl Christian Alböhn, Klückert und Rot in Lich ist der Ausbruch der Lungen­seuche ebenfalls amtlich festgestellt worden.

Die durch unsere Bekanntmachung vom 24. Dezember 1925 Amtsverkündigungsblatk Ar. 100 vom 29. Dezember 1925 getroffenen Schutzmaßregeln werden erneut angeordnet.

Giesten, den 29. April 1926.

Kreisamt Giesten. 3. D.: Ur. Braun.

Betr.: Die landwirtschaftliche Benutzung: hier: Anbauflächen- erhebung.

Bekanntmachung.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Auf Anordnung des Ministeriunrs findet die diesjährige Anbauflachenerhebung in der gleichen Weise wie im Vorjahre statt.

Die Feststellung der Anbauflächen hat in der Zeit von: 28. Mai bis 4. 3uni zu erfolgen. Die Erhebungsformulare gehen Ihnen unmittelbar durch die Zentralstelle für die Landesstatistik in Darmstadt zu: sie sind nach Ausfüllung auch unmittelbar wieder an die Zentralstelle für die Landesstalistik in Darmstadt zurückzusenden.

Diejenigen Bürgermeistereien, die bis zum 20. Mai noch nicht in den Besitz der Erhebungsformulare gelangt sind, wollen dies telephonisch (Darmstadt Fernruf 2657) oder schriftlich der Zentralstelle mitteilen.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit den Erhebungsformularen genau vertraut zu Machen und für die richtige Ausfüllung und umgebende Einsendung Sorge zu tragen.

Auch bei der diesjährigen Anbauflächenerhebung handelt es sich nicht um die Feststellung der Anbauflächen der einzelnen Landwirte, sondern nur um die Feststellung der Gesamtanbau­flächen der ganzen Gemeinde.

Gießen, den 26. April 1926.

Kreisamt Gießen. I. D.: ür. Brau n.

Bekanntmachung.

Zwecks Vornahme von Derputzarbeiten an den städtischen Wohnhäusern wird hiermit der Aiegelpfad zwischen Ludwig- und Liebigstraße von Montag, dem 26. April 1926, ab, bis auf weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt.

Gießen, den 24. April 1926.

Polizeiamt Gießen. BüchIer.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Beitreibung der Gemeindegefälle für das Rj. 1925.

Es wurde in letzter Zeit wiederholt darauf hingewiesen! daß der unbefriedigende Eingang der Gemeindeumlagen mit darauf zurückzuführen sei, daß über lausende Einsprüche durch die Finanzämter noch nicht entschieden worden sei. Wir weisen, nochmals ausdrücklich darauf hin. daß auf die Landessteuern kraft ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift (Artikel 12 der Verordnung