AmtZverlüMgungMatt
für die provinzialdirektion Gberhessen und für das Ureisamt Sietzen.
Erscheint Dienstag und Freitag. Dur durch die Post zu beziehen.
Nr. 102 21. Dezember 1926
3nhaltr-llcberflcht: Abhaltung auswärtiger Amtstage. — Maul- und Klauenseuche Großen-Linden, Alten-Buseck, Hattenrod, Harbach, Oueckborn und Aöthges. - Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Abhaltung auswärtiger Amtstage.
Amtstage der unterzeichneten Behörde sollen im ersten Halbjahr 1927 regelmäßig stattfinden:
1. 3tt Grünberg: jeweils am letzten Freitag der Atonale Januar (28.), März (25.), Mai (27.), von vormittags 94 bis 1 Uhr im Rathaus.
2. 3n Hungen: jeweils am letzten Freitag der Monate Februar (25.), April (29.), Juni (24.), von vormittags 94 bis 1 Uhr im Rathaus.
Anliegen der Kreiseingesessenen aus den Amtsgerichtsbezirken Grünberg, Homberg und Laubach können an den Amtstagen in Grünberg, solche der Kreiseingesessenen aus den Amtsgerichtsbezirken Hungen, Lich und Nidda an den Amtstagen in Hungen vorgebracht werden.
Die Bürgermeistereien der in den vorgenannten Amtsgerichtsbezirken gelegenen Gemeinden des Kreises werden beauftragt, vorstehendes in ihren Gemeinden wiederholt ortsüblich bekanntmachen zu lassen. '
Gießen, den 14. Dezember 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
B e t r.: Maul- und Klauenseuche in Großen-Linden.
In Großen-Linden ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk bestehend aus der Gemarkung Großen-Linden und ein Beobachtungsgebiet bestehend aus der Gemarkung Leihgestern — außer dem Neuhof.
Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 17. Dezember 1926.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Alten-Buseck.
In Alten-Buseck ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gasse „Grüner Rasen", und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus dem übrigen Teil des Ortes und Gemarkung Alten-Buseck.
Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amtsverkündigungsblattes sindet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 21. Dezember 1926.
Kreisamt Gießen. I. N.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
In Hattenrod, Harbach, Oueckborn und Röthges ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die genannten Orte werden aus bein Sperr- bzw. Beobachtungsgebiet ausgeschieden und zum freien Gebiet erklärt.
Gießen, den 18. Dezember 1926.
____________Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.____________
Dicnstnachrichten des.Nreisamtcs.
In D o r n - A f f e n h e i m (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenfeuche ausgebrochen.
In Höchst a. d. Nidder (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In der Gemeinde Zell (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgesteltt worden.
In Fronhausen (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Ober-Wöll st adt (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
In Nieder-Florstadt (Kreis Friedberg) ist die Maul- unb Klauenseuche erloschen.
Die Maul- und Klauenseuche in Vetzberg, Dillhelm, Allendorf, Ulm, Stockhausen und W e r d o r f (Kreis Wetzlar) ist erloschen.
Druck der Drüdtlrhen llnlberiif5te-rBud>- und Dtrindrucksrrl A. Lang«. Gietzsn.


