Ausgabe 
13.8.1926
 
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Amtsvertundigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberhessen und für dar Ureiraint Giessen.

. Erscheint Dienstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen.

Nr. 65 13. August 192G

Fuhalts-Aebersicht: Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschast der Gemarkung Garbenteich. - Maut» und Klauenseuche in Stein­berg, Urohen-Lrnden^ Lang-Göns und Nöthges. Kreisstraßensperre. Mainzer Abhandlunden zur Philofophie und Pädagogik. Straßensperren. Feldbereinigungen in Großen-Linden und Beltershain. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung. ,

Betr.: Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft zur Ent­wässerung von Grundstücken in den Fluren 1X der Ge­markung Garbenteich.

Nachdem zur Ausführung von Entwässerungsanlagen in den Fluren IX der Gemarkung Garbenteich Antrag auf Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschast gestellt worden ist, und das' Mini- sterium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, die Einleitung des Verfahrens zur Bildung der öffentlichen Wassergenossenschast angeordnet hat, wird hiermit be­kanntgegeben, daß die Vorarbeiten hierzu vom Dienstag, 'dem 7. Sep- tember 1926, bis Montag, dein 20. September 192ch einschließlich, auf dem Amtszimnier der Bürgermeisterei Garbenteich zur Einsicht sämtlicher Grundeigentümer, deren Grundstücke in die zu. verbessernde Flüche fallen, offen liegen.

Die Grundeigentümer werden zur Versammlung und Beschluß­fassung sowie zur Wahl ihrer Vertreter für das weitere Verfahren auf Montag, den 11. Oktober 1926, vormittags 9 Uhr, in das Ge­meindehaus zu Garbenteich geladen, unter Androhung des Rechts­nachteils, daß die Nichterscheinenden sowie die Nichtabstimmenden als dem beantragten Unternehmen beistimmend, mit der Wühl der Ver­treter einverstanden angesehen und mit ihren Einwendungen gegen die Art der Ausführung später nicht mehr gehört werden.

Gleichzeitig werden die Grundeigentümer und Wassernutzungs­berechtigten, welche an dem Unternehmen nicht unmittelbar beteiligt erscheinen, aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Unter­nehmen in der vorerwähnten Tagfahrt geltend zu machen, widrigen­falls die Einwendungen nach Ablauf der Frist nicht mehr berücksich­tigt werden und nur noch privatrechtliche Entschädigungsansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden können.

Gießen, den 10. August 1926.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Bekamrtmachttttg. \

B e t r.: Maul- und Klauenseuche in Steinberg.

Bei der Schafherde in Steinberg ist ebenfalls die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Es wird ein Sperrbezirk, bestehend aus dem Gebiete zwi­schen der Straße nach Grünberg und der Straße nach Leihgestern, und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus dem übrigen Teil der Gemarkung Watzenborn-Steinberg einschließlich der Ortsgemarkung, gebildet.

Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße. Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.

Gießen, den 12. August 1926.

Kreisamt Gießen. 3.93.: Dr. Brau n.

Bekanntmachung. I

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Grohen-Linden.

Bei der Schafherde der Gemeinde G r o ß e n - L i n d e n ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Es wird ein Sperrbezirk, bestehend aus dem Gebiete am Rinnswiesenweg, Ruhberg und kleineren Bergwaldfeld, und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus dem übrigen Teil der Gemarkung Großen-Linden, einschließlich der Ortsgemarkung, gebildet.

Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet finngemühe Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.

G i e ß e n , den 12. August 1926.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.____________

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Lang-Göns.

Bei der Schafherde der Gemeinde Lang-Göns ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Es wird ein Sperrbezirk, bestehend aus dem Gebiet zwi­schen der Holzheimer Straße und dem Eisenbahndamm der Strecke

nach Frankfurt a. M., und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus dem übrigen Teil der Gemarkung Lang-Göns einschließlich der Orts­gemarkung, gebildet.

Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.

Gießen, den 12. August 1926.

Kreisamt Gießen. 3.93.: Dr. Braun.

Bekcriultmachttllg.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Röthges.

3n Röthges ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt morden.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Ge- markung Röthges, und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus der Ge­markung Münster.

Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.

Gießen, den 12. August 1926.

Kreisamt Gießen. 3.93.: Dr. Braun.

Beklrntttmnchung

Betr.: Straßensperre; Kreisstraße OdenhausenLollarSicherts­hausen.

Die vom 1. 3uni J.926 ab angeordnete Sperre der Kreisstraße OdenhausenLollar-j-Sichertshausen wird bis Mitte September d. 3. verlängert. ;

Gießen, den 10. August 1926.

Kreisamt Gießen. 3.93.: Dr. Brau n.

Betr.: Mainzer Abhandlungen zur Philosophie und Pädagogik.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen Sie empfehlend aus die Mainzer Abhandlungen zur Philosophie und Pädagogik aufmerksam, herausgegeben von Dr. Erich Feldmann, Verlag G. Braun, Karlsruhe. Das Heft 2,Päda­gogische Antithesen", enthält die Vorträge des Pädagogischen Kurses Mainz am 16. und 17. November 1925.

Der Preis eines Heftes beträgt 3,50 Mk.

Gießen, den 7. August 1926.

Kreisschulamt Gießen. 3- 93.: Fischer.

Bckanlttttmchttttg.

Die von uns unterm 12. 3uli 1926 angeordneten Straßensper­rungen werden hiermit wieder aufgehoben, da die Walzarbeiten in­zwischen beendet sind.

Gießen, den 9. August 1926.

Polizeiamt Gießen. I. B.: Schmidt.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Pflasterarbeiten wird hiermit die Ost­anlage zwischen Wnlltor- und Landgrafenstraße von Montag, den 9. August 1926, ab bis auf weiteres für jeglichen Fährverkehr gesperrt.

Gießen, den 9. August 1926.

Polizeiamt Gießen. F. V.: Schmid t.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Großen-Linden; hier: die Arbeiten des II. Abschnitts.

3n der Zeit vom 3. bis einschließlich 16. September 1926 liegen auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei zu Großen-Linden die Arbeiten des II. Abschnitts obiger Gemarkung zur Einsicht der Beteiligten offen.

Es sind dies:

1. 3 Bände Bssitzstaudsverzeichnis,

2. 4 Bände Gütergeschosse I,