Ausgabe 
9.7.1926
 
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AmtsverliindigllngMatt

für die ProvWaldirektton Gberhessen und für das Kreisamt Gietzen.

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1926

^ichalts-Aebersicht: Umlagen und Die SonDergebäubefteuer des Kreises Gietzen 'Serien des Kreisausfchusfes. Ausiührung von Walzarbeiten. Verkehr mit Güten und Arzneimitteln. Verzeichnis über Personen. Die Durch Einbürgerung im Ausland ihre deut'che Staatsangehörigkeit verloren haben. Maul- und Klauenseuche in Grünberg. - Strahensperren. Gefunden, verloren. Äienstnachrichten

Bekanntmachung.

Betr.: Die Umlagen und Die Sondergebäudesteuer Des Kreises Gietzen für das Rechnungsjahr 1926. i'

Der Kreistag Des Kreises Gietzen hat in seiner Sitzung vom 26. Juni 1. I. folgende Ausschlagssätze festgesetzt, wozu Der Herr Minister Des Innern seine Genehmigung erteilt hat.

A. Für Die in den Gemcindegemarkungen gelegenen Steuerwerke.

Für die Stadl Gießen

Für Die LanDgemeinDen

Auf je 100 Akk. Steuerwert der Ge­

Pf.

Pf.

bäude und Bauplätze

Auf je 100 Mk. Steuerwert des land- und forstwirtschaftlich ge­

0,75

. 4,35

nutzten Grundbesitzes

Auf je 100 Mk. Steuerwert der land- und forstw. und gewerb­lichen Anlage- und Betriebskapi­

1,5

7,8

talien

Auf je 1 Mk. des für das Kalender­jahr 1925 feftgeftcllten staatlichen

1

i 6,4

Gewerbeertragsfteuerfolls Auf je 100 Mk. Steuerwert Der

3,9

20

SonDergedäuDefteuer

4

1 io

8. güt die in den selbständigen Gemarkungen und Dem gemarkungs­selbständigen Grundbesitz gelegenen Steuerwerke.

Auf je 100 Mk. Steuerwerk Der GebäuDe unD Bauplätze 17,5 Pf.

Aus je 100 Mk. Steuerwerk. Des landw. unD gärtnerisch ge­nutzten Grundbesitzes 37,5

Auf je 100 Mk. Steuerwerk des Waldbesitzes 41,66

Auf je 100 Mk. Steuerwert der Sondergebäudesteuer 57,25

Auf je 100 Mk. Steusrwert des land- und forstw. und ge- werbl. Anlage- und Betriebskapitals 6,4

Auf je 1 Mk. des für das Kalenderjahr 1925 festgestellten staatlichen Gewerbeertragssteuersolls 20

Die Gewerbesteuererhebung ist gemätz Gesetz vom 26. 4. 1926 eine vorläufige. Die Aufrechnung der hiernach vorläufige entrichteten Gewerbesteuerbeträge auf die endgültig festgesetzte Steuer bleibt vorbehalten.

Die Kreis- und Provinzialumlagen von den in den Gemeindege- markungen gelegenen Steuerwerte'n werden, wie bisher, mit den Gemeindeumlagen ausgeschlagen und erhoben. Bezüglich Derjenigen Gemeinden, die selbst keine Umlagen erheben, erfolgt der Ausschlag Der Kreis- und Provinzialumlagen durch uns und Die Erhebung durch Die Kreiskasse. Erheben Gemeinden Grund- und Gewerbesteuer, aber keine Sondergebäudesteuer, so ist trotzdem die Sondergebäudesteuer für den Kreis durch die Bürgermeisterei mit auszuschlagen und durch die Gemeindekasse mitzuerheben.

Die Steuererhebung erfolgt' in 6 Zielen.

Die Heberegister sind uns zur Vollstreckbarkeitserklärung oorzu- legen.

Gietzen, den 2. Juli 1926.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß.

Betanntmachnug.

B e t r.: Die Ferien des Kreisausschusses.

Der Kreisausschutz hält während der Zeit vom 15. Juli bis

15. September Ferien. «

Während Der Ferien können nur besonDers schleunige Sachen zur Verhandlung kommen.

Auf den Lauf Der gesetzlichen Fristen sind Die Ferien ohne Einfluß.

Gietzen, Den 3. Juli 1926.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses des Kreises Gießen.

I. V.:Dr. Heß. _____

Strastciisperrllnq.

B e t r.: Ausführung von Walzarbeiten.

Zur Ausführung von Walzarbeiten wird die Kreisstratze Nup- pertenrodUlrichstem (Teilstrecke RuppertenrodOber-OhmenKrew- greuze) ab 3. Juli d. I. für jeglichen Fährverkehr gesperrt.

Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über RuppertenrodGrotz- Eichen Höckersdorf Babenhausen Ober-Seibertenrod Ulrichstein.

Gietzen, den 30. Juni 1926.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e tz.

Bekr.: Den Verkehr mit Giften und Arzneimitteln außerhalb der Apotheken und dessen Beaufsichtigung.

An bas Pokizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Gemäß § 36 Abs. VII der Reichsgewerbeordnung in Verbin­dung mit § 1 der hessischen Verordnung vom 20. März 1905, be­treffend den Verkehr mit Arzneimitteln außerhalb der Apotheken und dessen Beaufsichtigung, hat jeder, Der Den Verkauf von Arznei­mitteln außerhalb einer Apotheke, soweit Deren Verkauf freigegeben ist, betreiben will, der zuständigen Ortspolizeibehörde bei Eröff­nung des Betriebes hiervon unter Beifügung eines Lageplanes über die vorhandenen Verkaufs-, Vorrats- und Arbeitsräume An­zeige zu erstatten.

Die Ortspolizeibehörden werden hierdurch wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß sie verpflichtet sind, diese Anzeige in jedem Einzelsalle sowohl an das Kreisgesundheitsamt als auch an uns alsbald weiterzugeben. Bei Weiterleitung der Anzeige an uns kann von der Beifügung eines Lageplanes abgesehen werden. Da­gegen muß die Anzeige in jedem Falle den Tag der Betriebserösf- hung, insbesondere der Aufstellung des Drogenschrankes sowie Den Tag' Der AnmelDung bei Der Ortspolizeibehörde enthalten. Außer­dem ist im Bericht anzugeben, welchen Geschäftsbetrieb derjenige be­treibt, welcher den Handel mit Giften usw. angezeigt hat.

Das Vorstehende gilt in gleichem Matze, wenn der Inhaber des Betriebes wechselt.

Soweit den Ortspolizeibehörden die Einstellung eines Verkaufs- belricbes bekannt wird, ist gleichfalls sowohl dem Kreisgesnnd- heitsamt als auch uns Anzeige zu erstatten. Die Anzeige soll nach Möglichkeit Den Tag Der Betriebseinstellung enthalten.

Wir machen noch darauf aufmerksam, daß Der Antrag auf Er­teilung Der Erlaubnis zum Vertrieb von Arzneimitteln im großen sowie zum Verkauf von Giften bei uns einzureichen ist.

Gießen, Den 3. Juli 1926.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Brau n.

Betr.: Verzeichnis über Personen, Die Durch Einbürgerung im AuslanDe ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.

An bas Pvkizeiamt Gießen und dis Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir nehmen Bezug auf unsere Verfügung vom 18. Juli 1925 Amtsverkündigungsblatt Nr. 58 von 1925 und sehen Ihrem Bericht entgegen, ob Ihnen der Name einer Person zur Kenntnis gelangt ist, Die Durch Einbürgerung im Auslande die deutsche Staats­angehörigkeit verloren hat. Die Personalien des Betreffenden unD feiner Familienangehörigen sind uns mitzuteilen. Falls uns bis 1. August 1926 kein Bericht zugeht, nehmen wir an, ^Daß Die Ver­fügung für Ihren Bezirk nicht in Betracht kommt. Fehlbericht ist nicht erforderlich.

Gießen, den 5. Juli 1926.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Brau n.

Beiattiltmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Grünberg.

In Abänderung unserer Bekanntmachung vom 31. Mai 1926 Amtsverkündigungsblatt Nr. 44 vom 1. 6. 1926 wird der Guts­hof Warthof bei' Grünberg zum Beobachtungsgebiet erklärt.

Gießen, den 6. Juli 1926.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Brau n.

Bekanntmachung.

Wegen Vornahme von Hausanschlußarbeiten wird hiermit die StraßeAm Riegelpsad" zwischen der Ebelstraße und Der Hey- ligenstaeDtschen Fabrik von Montag, den 5. Juli 1926, bis auf weiteres für jeglichen Fährverkehr gesperrt.

Gießen, den 3. Juli 1926.

Polizeiamt Gießen. B ü ch l e r.