AmtZverkiindigungMatt
für die proviiizialdirektion Gberhefsen und für das Ureisamt Sieben.
Erscheint Dienstag und Freitag. Aur durch die Post zu beziehen.
Nr. 81 sTÖfttober 1926
Inhalts-Arbersicht: Maul- und Klauenseuche in Queckborn, Warthof bei Grünberg, Harbach und Lauter. - Mitgliederversammlung des Hessischen Schuhvereins für entlassene Gefangene — Kreisstrahensperre. — Kalender des Auslanddeutschtums. — Aollsbäder. — Volksbüchereien. — Kosten für den nebenamtlichen Unterricht und die nebenamtliche Leitung der Fortbildungsschule. — Feldbereinigungen in Allendorf (Lahn) und Beltershain. — Straßensperre. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Oueckborn.
In Oueckborn ist die Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt worden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Oueckborn.
Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar aus Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 4. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.
Bckattutiuachttttft.
Betr.: Maul- und Klauenseuche auf der Jungviehweide Warthof bei Griinberg.
Auf der Jungviehweide Warthof bei Grünberg ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus dem Gutshof Warthof.
Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 5. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.
Bckarmtmachrmg.
Betr.: Maul- und Klauenjeuche in Harbach.
In Harbach ist die Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt morden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus dem Ort und der Gemarkung Harbach.
Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strusen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis«
Gießen, den 7. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. I. B.: Wolf.
Bekanntmachung (
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Lauter.
Da die Maul- und Klauenseuche in Lauter nicht weiter um sich gegriffen f)at, wird der Sperrbezirk auf das Gehöft des Peter Rinker, Hauptstraße 65, beschränkt. Der übrige Teil des Ortes und der Gemarkung Lauter wird zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Dis Bingmühle wird aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden. Gießen, den 6. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. I. B.: Wolf.
Bekanntmachnng.
Betr.: Mitgliederversammlung 1926.
Die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung bis Hessischen Schutzvereins für entlassene Gefangene findet
Mittwoch, den 20. Oktober 1926, nachmittags 3s Uhr, zu Mainz im Sitzungssaal Nr. 505 des neuen Gerichtsgebäudes statt.
Gießen, den 6. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Sperrung der Kreisstraße Odenhausen — Lollar— Sichertshausen.
Die mit Bekanntmachung vom 21. Mai d. I. angeordnete Sperre der Kreisstraße Odenhausen—Straße Lollar—Sichertshausen wird hiermit aufgehoben.
Gießen, den 6. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. I. B.: W o 1 f.
Betr.: Kalender des Auslanddeutschtums.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Das nachstehende Ausschreiben des Herrn Staatspräsidenten — Landesamt für das Bildungswesen — teilen wir Ihnen zur Kenntnis und Beachtung mit.
„Ich verweise auf meine Verfügung zu Nr. L. B. 32 376 — vom 26. Oktober 1924 — mit dem Anfügen, daß das deutsche Auslandinstitut in Stuttgart im September d. I. den Kalender des Auslanddeutschtums für das Jahr 1927 herausgibt, der in etwa 130 Bildern das Auslanddeutschtum in aller Welt wiedergibt und den Zweck hat, die Kunde über unsere Volksgenossen außerhalb der deutschen Reichsgrenzen in weiteste Schichten des Heimatvolkes zu tragen. Der Preis des Kalenders beträgt 2 Mark, für Schulen bei Bestellung von mindestens 10 Stück unmittelbar beim deutschen Auslandinstitut 1,50 Mark.
Ich empfehle Ihnen die Anschaffung des Kalenders, da er reiche Anschauungsmittel bietet, die im erdkundlichen und geschichtlichen Unterricht Verwendung finden und zugleich das Verständnis für das Deutschtum im Ausland fördern und die Liebe zu ihm wecken können. Vielleicht ist es angängig, einzelne Klassen Ihrer Schulen zu gemeinsamem Erwerb je eines Stückes des Kalenders zu veranlassen, diesen dann im Klassenzimmer als Eigentum der Klasse aufzuhängen und im Laufe des Jahres in einer durch die Klassengemeinschaft zu regelnden Form aus den Bildern und erläuternden Zusätzen reiche Belehrung zu ziehen."
Gießen, den 4. Oktober 1926.
____________Kreisschulamt Gießen. I. V.: Fischer.____________ Betr.: Volksgesundheitspflege; hier: Volksbäder.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir nehmen Bezug auf unser Ausschreiben vom 7. Juni 1926 (Ueberdruck) und empfehlen Ihnen, uns über die Fortschritte, die in Ihrer Gemeinde zu verzeichnen sind, zu berichten.
Gießen den 4. Oktober 1926.
Kreisschulamt Gießen. I. V.: Fischer.
Betr.: Förderung der Volksbüchereien.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die Gesellschaft für Volksbildung (Berlin NW 40, Lüneburger Straße 21) bietet Bücher ihres Altbüchhandels zu besonders vorteilhaften Preisen an. Es handelt sich um durchaus neue, sehlersreie Bücher, bei denen der Ladenpreis allgemein ober der Gesellschaft gegenüber aufgehoben ist. Dank der staatlich anerkannt gemeinnützigen Tätigkeit und der großen Umsätze der Gesellschaft war hier eine besonders günstige Preisfestsetzung möglich.
Wir haben die Gesellschaft für Volksbildung ersucht, sämtlichen Schulvorständen des Kreises das letzte Verzeichnis ihres Altbuch- handels zugehen zu lassen. Wir machen Sie auf die sehr günstige Gelegenheit ausmerksam, und legen Ihnen außerdem nahe, weiterhin mit der Gesellschaft für Volksbildung in Fühlung zu bleiben.
Gießen, den 1. Oktober 1926.
Kreisschulamt Gießen. I. V.: Fischer.
Betr.: Die Kosten für den nebenamtlichen Unterricht und die nebenamtliche Leitung der Fortbildungsschule; hier: weitere Sparmaßnahmen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern an die Erledigung unserer Verfügung vom 30. September 1926 (Ueberdruck). Frist 24 Stunden.
Gießen, den 7. Oktober 1926.
Kreisschulamt Gießen. I. V.: Fischer.
Bekatttttmachttug.
Betr.: Feldbereinigung Allendorf (Lahn); hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.
In der Zeit vom 19. Oktober bis einschließlich 2. November 1926 liegen auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei zu Allendorf a. d. Lahn die Akten über die Arbeiten des III. Abschnitts zur Einsicht der Beteiligten offen.
Es sind dies:
1. 1 Blatt allgem. Meliorationsplan.
2. 15 Blatt Zuteilungskarten.


