Ausgabe 
4.6.1926
 
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für die proviiyialdirektion Sberheffen und für das Ureisamt Sieben.

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Jlr. 45

4. Juni

1926

Bekanutmachung.

Bet r.: Flugveranstaltung auf dein Flugplatz Gießpn.

Auf Grund des Art. 65 des Gesetzes, betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen vonr 8. bult 1911, wird für die am 6. Juni 1926 stattfindende Flug­veranstaltung auf dem Flugplatz Gießen verordnet, was folgt:

Polizeiberordmmg.

§ 1.

Während des 6. Juni 1926 wird in der Zeit von 1 Uhr nachmittags bis zum Eintritt der Dunkelheit das Gelände welches umgrenzt wird: im Süden von der Kreisstraße Gießen- Aödgen, im Osten von dem Bahndamm Gießeni Fulda von dessen Kreuzung mit der Kreisstraße Gießen-Aödgen bis zum Ostrande des Waldes, genannt der Junkernstrauch, sodann in nördlicher Aichtung durch den Wald bis zur Struppmühle im Aorden von der Wieseck bis zur Gansmühle, von dort in 'süd­licher Richtung auf die Kreisstraße GießenAödgen zu am Ost­rande des Trieb entlang, Polizeilich gesperrt. Die StraßeWieseck Alten-Buseck ist nur für den Durchgangsverkehr geöffnet.

§ 2.

Für die Dauer der Sperrzeit ist das Betreten des vben- bezeichneten Gebietes nur mit Ausweisen der Flugleitung, oder nacht Lösung der von dieser ausgegebenen Eintrittskarten und lediglich^ auf den von der Flugleitung hierzu bestimmten und kenntlich gemachten Zugangswegen gestattet.

§ 3.

Das Betreten des Start- und Landeplatzes der Flugzeuge ist von 7 Uhr morgens an bis zum Eintritt der Dunkelheit für alle Personen,, welche nicht von der Flugleitung ausdrücklich hierzu ermächtigt sind, wegen der damit verbundenen Lebens­gefahr verboten.

§ 4.

Die Kreisstraße GießenRödgen wird von 1 Uhr nacht­mittags bis zum Eintritt der Dunkelheit für jeden Durch­gangsverkehr von Fußgängern gesperrt.

Sie dient lediglich dem Verkehr von und zum Flugplätze.

Ebenso ist die Kreisstraße GießenAödgen für den Durchs gangsverkehr von Fahrzeugen jeder Art gesperrt.

Fahrzeuge dürfen diese Straße nur in der Aichtung nach dem Flugplatz befahren. Die Rückfahrt hat über die 7. Schneise Grün berg er Straße zu erfolgen.

Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge, die Zwecken der Flugleitung dienen, und deren Führer im Besitz eines von der Flugleitung ausgestellten Ausweises sind.

§ 5.

Züwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Geldstrafen bis zu 90 Reichsmark bestraft.

Gießen, den 1. Juni 1926.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. H e ß.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Gemeinden Rödgen, Wieseck und Alten-Buseck

zur Kenntnisnahme und ortsüblichen Bekanntmachung.

Gießen, den 1. Juni 1926.

Kreisamt Gießen. I. D.: Dr. Hetz.

Bekanntmachung

Betr.: Die Wahlen zum Kreistag des Kreises Gießen.

Die am 15. Rovember 1925 gewählten Mitglieder

1. Georg Deckmann, Angestellter, Gießen,

2. Paul Hornberger, Rechtsanwalt, Gießen, ^3.''Friedrich Bommersheim, Landwirt, Langsdorf, 4. Wilhelm Fenchel, Landwirt, Ober-Hörgern, 5. Dr. Otto Lenz, Studienrat, Gießen, haben, nachdem sie in den Kreisausschuß gewählt worden sind, ihr Amt als Kreistagsmitglieder niedergelegt.

Die Kreiswählkommission hat in ihrer Sitzung vom 2. ds. Mts. festgestellt, daß gemäß den Vorschriften des Art. 57 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen für Gemeinden und Gernei^deverbände (Kreise und Provinzen) vom 7. Oktober 1925 an ihre Stelle als Mitglieder in den Kreistag zu berufen sind:

1. Friedrich Herber, Lagerhalter, Großen-Duseck,

2. Albert Denner, Sekretär der Kriegsbeschädigten, Heuchel­heim,

3. Hermann Schieferstein, Fabrikant, Lich,

4. Richard Schäfer, Landwirt, Hungen,

5. Jakob Gerhard V., Sparkassenrechner, Steinbach.

Gieß e n, den 3. Luni 1926.

Der Kreiswahlkommissar: __Dr. H e h, Ober-Aegierungsrat.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Lauter, Ober-Des­singen, Ettingshausen, Saasen, Göbeln- r o d und Geilshaus en.

In Lauter, Ober-Desfingen, Ettingshausen, Saasen, Göbeln­rod und Geilshausen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Cs wird ein Sperrbezirk gebildet, bestehend aus den Gemarkungen Lauter, Ober-Desfingen, Cttingshaufen, Saasen, Göbelnrod und Geilshausen.

Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich be­gangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Gießen, den 1. Juni 1926.

____________Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.____________

Bekanutmachung.

Detr.: Maul- und Klauenseuche in Mühlsachsen.

Auf dem Hofgut Mühlsachsen ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Cs wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Mühlsachfen, und ein Deobachtungsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Aieder-Dessingen.

Ansere Detanntniachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwenduiig.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn die wissentlich be­gangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Gießen, den 31. Mai 1926.

____________Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Brau n.

Bekanntmachung.

B e t r.: Maul- und Klauenseuche in Hause n.

In Hausen ist die Maul- yn£> Klauenseuche amtlich festge­stellt worden.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Steinbacher Straße in Hausen, und ein Deobachtungsgebiet, be­stehend aus dem übrigen Teil des Dorfes und der Gemarkung Hausen.

Untere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Ar. 82 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen ©trafen geahndet, wenn sie wissentlich be­gangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGD. mit Ge­fängnis.

Gießen, den 31. Mai 1926.

____________Kreisamt Gießen. I. L.: Dr. Braun.___________*

Bekanntmachung.

Detr.: Maul- und Klauenseuche in Alten-Buseck.

Da die Maul- und Klauenseuche in Alten-Buseck zum Still­stand gekommen ist, werden die Gemeinden Großen-Duseck, Trohe und Wieseck aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden.

Alten-Buseck bleibt nach wie vor Sperrgebiet.

Gießen, den 3. Juni 1926.

____________Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun._______

Betr.: Konferenzen der Handarbeitslehrerinnen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die für Donnerstag, den 10. Juni, für den Bezirk Lich- Hungen angesetzte Konferenz der Handarbeitslehrerinnen wird auf Montag, den 7. Juni, verlegt.