AmkverkiiMgungzblatt
für die Provinzialdirektion Gberhessen und für das Ureisaint Siehe».
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88________ 2. November 1926
Inhalts^Aeberstcht: Ablösung der Markanleihen. — Maul- und Klauenseuche in Harbach. — Straßensperre. — Feldbereinigung _____________________ Treis a. d. Lda. - Dienstnachrichten. :
Verordnung
über die Ablösung der Markanleihen der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften.
Vom 25. Oktober 1926.
Auf Grund des § 51 des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 und der zweiten Verordnung des Reiches zur Durchführung dieses Gesetzes vom 2. Juli 1926 wird verordnet:
Die Ausschlußfrist für bie' Anmeldung von Markanleihen alten Besitzes der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände und der ihnen gleichgestellten anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie für Anträge auf Gewährung von Auslosungsrechten (§§ 4 und 22 der Verordnung vom 6. Juli 1926 über die Ablösung der Mark- anleihen der hessischen Genieinden und Gemeindeverbünde und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Reg.-Bl. S. 205) wird bis zum 30. November 1926 verlängert.
Gleiches gilt für die Einlösungsfrift bei der Barablösung von Markanleihen (§ 30 der Verordnung vom 6. Juli 1926)) soweit nicht diese Frist nach dem Angebot des Anleiheschuldners an einem späteren Tag endigt.
Darmstadt, den 25. Oktober 1926.
Der Hessische Minister des Innern. I. V.: Dr. Reitz.
An bie Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unsere übergedruckte Verfügung vom 20. d. M. wich durch obige Verordnung dahin geändert, daß die Anmeldefrist bis zum 3 0. November 1 9 2 6 verlängert worden ist.
Wir empfehlen, dies ortsüblich bekannt zu machen.
Gießen, den 29. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß. !
Bekanntmachung.
B etr.: Maul- und Klauenseuche in Harbach.
Da die Maul- und Klauenseuche in Harbach nicht weiter um sich gegriffen hat, wird der Sperrbezirk auf das Gehöft des Wilhelm Herzberger, Ziegenstr. 18, beschränkt. Der übrige Teil der Feld- und Ortsgemarkung wird zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Gießen, den 28. Oktober 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Sperrung von Straßen.
Die von uns unterm 28. Juli 1926 angeorduete Sperrung des Wartweges zwischen der Straße „An der Warte" und dem Aulweg wird hiermit wieder aufgehoben, da die Kanalbauarbeiten beendet sind.
Gießen, den 26. Oktober 1926.
Hessisches Polizeiamt. Büchler.
Bekanntmachnng.
Betr.: Feldbereinigung Treis a. d. Lda.; hier: Umwertung der Steigschillinge.
In der Zeit vom 2. bis einschließlich 8. November 1926 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Treis a. d. Lda.
das, Verzeichnis der auf Grund des Versteigerungsprotokolls vom 11./12. Mai 1922 umgewerteten Steigfchillinge
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 28.Oktober 1926.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar: Dr. Andres, Regierungsrat.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Die Maul-und Klauenseuche auf Hofgut Sickendorf (Kreis Lauterbach) ist amtlich festgestellt worden.
In Okarben (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Beienheim, Melbach und Ost he im b. Butzbach (Kr. Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Die Maul- und Klauenseuche in Biskirchen (Kreis Wetzlar) ist erloschen.
In Ortenberg (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Die Maul- und Klauenseuche ist in Wallernhausen (Kreis Büdingen) ausgebrochen.
Druck der Brühl'schen Llniversttäts-Buch- und Steindruck««!. L. Lange. Sieben.


