Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche in Ruttershausen.
Da die Maul- und Klauenseuche in Ruttershausen nicht weiter um sich gegriffen hat, werden die Gemarkungen Lollar, Stausen- derg und Mainzlar aus dem Beobachtungsgebiet ausgeschieden.
Ruttershausen bleibt nach wie vor Sperrgebiet. . !
Gießen, den 31. Mai 1926.
____________Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Brau n.____________
Bekanntmachung
Betr.: Maul- und Klauenseuche • in Grünberg.
In Grimberg ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Ge-: markung Grünberg. .
Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 besi Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.
Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden- mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich bedangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.
Gießen, den 31. Mai 1926.
Kreisamt Gießen. I. V.: Or. Braun.___________!
Strassensperrung.
Wegen Vornahme von Walzarbeiten werden für jeglichen Fuhr- verkehr gesperrt:
1. die Ortsdurchfahrt Eichelsdorf vom 31. Mai 1926 bis einschließlich 6. Juni 1926;
2. die Ortsdurchfahrt Rainrod vom 7. Juni 1926 bis einschließlich 14. Juni 1926. i
Umleitung des Verkehrs Sägewerk Himmelsbach—Ulfa—Storn- felder Straße nach Schotten.
Schotten, den 26. Mai 1926.
____________Kreisamt Schotten, gez.: B oeckmann.'
Bekanntmachung.
V e tr.: Feldbereinigung in der ' Gemarkung Reinhardshain hier, die Bestellung einer Dienstbarkeit zur Instandhaltung von, Grüben in Flur V, VI und VII. I
In der Zeit vom 4. Juni 1926 bis einschließlich 17. Juni 1926 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei. Reinhardshain
der Kommissionsbeschluh oonv 29. März 1926 Ziffer 2 nebst
1 Verzeichnis der beteiligten Grundeigentümer und 3 Plan- pausen
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses' während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Reinhards- Hain, schriftlich und mit Gründen versehen, einzureichen.
Lauterbach, den 19. Mai 1926.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar Ohly, 'Regierungsassessor.
' Bekanntmachung.
Merksätze:für de» Strasjeuverkchsp.
I. Fußgänger:
1. Rechts gehen und rechts ausweichen.
2. Grundsätzlich auf dem Bürgersteig gehen.
3. Wo möglich, aus Bürgersteigen die rechte Hälste einhalten.
4. Nicht in Gruppen aus dem Fahrdamm oder den Bürgersteigen stehen bleiben.
5. Den Fahrdamm senkrecht (kürzeste Strecke) überschreiten, dabei nach, rechts und links sehen.
6. Auf die Straßenbahn an den Haltestellen nicht auf dem Fahrdamm, sondern auf dem Bürgersteig warten.
7. Nicht vor einem herankommenden Fahrzeug (oder Fahrrad) hin- und herlausen. Wenn keine Zeit mehr zum Ausweichen
1 ist, dann stehen bleiben, damit das Fahrzeug sicher seinen Weg an dem Fußgänger vorbei nehmen kann.
8. Nicht dicht hinter einem haltenden Straßenbahnwagen vorübergehen, um nicht vielleicht durch ein hinter ihm in entgegengesetzter Richtung kommendes Fahrzeug gefährdet zu werden.
9. Kinder nicht auf Berkehrsstraßen spielen lassen.
II. Führer von Fahrzeugen, Kraft- und Radfahrer.
1. Stets die rechte Straßenseite einhalten.
2. Stets nur mit solcher Geschwindigkeit fahren, daß jederzeit die obliegenden Pflichten erfüllt werden können.
3. An Straßenkreuzungen und vor Straßeneinmündungen besonders vorsichtig fahren.
4. In engen ober belebten Straßen stets langsam fahren.
5. Zeichen geben (bei Abbiegen, Verringerung der Geschwindigkeit, Halten) für Verkehrspolizei, entgegenkommende und nachfolgende Fahrzeuge.
6. Beim Einbiegen in eine Straße ist nach rechts in kurzer Wendung, nach links in weitem Bogen zu fahren.
7. Nicht in engen Straßen wenden.
8. Möglichst nicht in engen Straßen andere Fahrzeuge überholen.
9. Nicht unmittelbar an Straßenecken halten.
10. Beim Kreuzen von Fahrzeugen hat das Fahrzeug, welches das andere zu seiner Rechten hat, den Weg freizugeben ober zu halten.
11. Halten, solange Fahrgäste an Straßenbahnhaltestellen ein- und aussteigen, sofern nicht soviel Raum zwischen der Straßenbahn und dem Fahrzeug ist, daß ohne Behinderung ober Ge- fährbung ber Fahrgäste unter größter Vorsicht vorbeigefahren werden kann.
Die Polizeibeamten find'angewiesen, höflich aber bestimmt auf Verstöße gegen diese Merksätze aufmerksam zu machen und bei strafbaren Handlungen entsprechend einzuschreiten.
Gießen, den 27. Mai 1926.
Hessisches Polizeiamt. B ü ch l e r.
Dienstuachrichtcn des Kreisamtes.
Bürgermeister Müller und Heinrich M a t t h e i s, beide von Ober-Hörgern, wurden als Feldgeschworene für die Gemeinde Ober-Hörgern bestellt und verpflichtet.
August L ö b r i ch, Heinrich H e ck m a n n II., Wilhelm Mül - ler II., Bürgermeister Görlach, sämtlich von Eberstadt, wurden als Feldgefchworene für die Gemeinde Eberstadt bestellt und verpflichtet.
Landwirt Hermann D e b u s von Ober-Hörgern wurde zum Mitglied des Wiesenvorftonbes- für die Gemeinde Ober-Hörgern bestellt und verpflichtet.
In Schweinsberg, Kr. Alsfeld, ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
In Hochelheim (Kr. Metzlar) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Die Maul- und Klauenseuche in Dorlar und Münchholzhausen (Kr. Wetzlar) ist erloschen.
Die Maul- und Klauenseuche in Hachborn (Kr. Marburg) ist erloschen.
In Heldenbergen (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klmuenseuche ausgebrochen.
In Butzbach (Kreis Friedberg) ist die'Maul- und Klauenseuche erloschen.
Der Minister des Innern hat gestattet:
Geldlotterie zugunsten der Wiederherstellung der katholischen Kirche in Gustavsdurg, Vertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 15. Juni 1926.
Die dem Hilfsverein für Berufsarbeiter der Inneren Mission in Berlin-Zehlendorf bis zum 31. März 1926 erteilte Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden durch Werbeschreiben und durch Veröffentlichungen in evangelischen Zeitschriften wurde bis zum 31. März 1927 verlängert.
Druck der Brü'il'lcken Univerlltäts.'Duck. und Steindruckerei R. Lange Gießen.


