Ausgabe 
21.7.1925
 
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Amtsverkün-igungsblatt

für die provinzialdirektion Gberheffen und für dar Kreisamt Lietzen.

Erscheint Dienstag und Freitag. Hur durch die Post zu beziehen.

Nr. 58 __________________21. Juli____________ 1925

Inhalts-Aeberficht: Verzeichnis über Personen, die durch Einbürgerung im Auslande ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Maul- und Klauenseuche in Harbach. Auslösung der öffentlichen Waffergenossenschaft .im Fcldchen' zu Röthges. Volks-, Berufs- und Betriebszählung 1925. Straßensperre in Reiskirchen. Gebührenordnung für die Dienstmänner in der Stadt Gießen. Dienstnachrichten.

Detr.: Verzeichnis über Personen, die durch Einbürgerung im Auslande ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.

An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Einer Anregung des Herrn Reichsministers des Innern folgend, empfehlen wir Ihnen, alle zu ihrer Kenntnis gelangen­den Fällen, in denen Personen durch Einbürgerung im Auslande gemäß § 25 Abs. 1 des Reichs- und Staatsangehörigteitsgesetzes vom 22". Juli 1913 die Hessische Staatsangehörigkeit verloren haben, uns mitzuteilen. Lieber die in Betracht kommenden Per­sonen sind von Ihnen alphabetische Verzeichnisse zu führen.

Gießen, den 18. Juli 1925.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Detr.: Maul- und Klauenseuche in Harbach.

In Harbach ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fesl- geitellt worden.

Cs wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Harbach Das Fahren mit Rindviehgespannen ist

Unsere Dekaimtmachung vom 25. August 1920 in Rr. 122 des Amts Verkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wrssentlich be­gangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Gießen, den 18. Juli 1925.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.

Bekanntmachung.

Betr.: Auflösung der öffentlichen Wasser gesellschaftim Feils­chen" zu Röthges.

Gemäß Verfügung des Ministeriums für Arbeit und Wirt­schaft vom 4. Juli 1925 zu Rr. M. A W 2. 8492 M die Aus­lösung der Wassergenossenschaftim Feilschen zu Röthges ge­nehmigt.

Gießen, den 14. Juli 1925.

Z^etsamt Dieben. I. D.: Dr. Drau n.

Bekanntmachung.

Detr.: Volks-, Derufs- und Betriebszählung 1925.

Umstehend wird das vorläufige Ergebnis der Volks-, Derufs- und Betriebszählung am 16. Juni ds. Js. in den Ge­meinden des Kreises zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Gießen, den 15. Juli 1925.

Hess. Kreisamt Gießen. 3. V.: Wolf.

Bekanntmachung.

Detr.: Verlängerung der Wasserleitung und Kanalisation in Reiskirchen.

3ur Verlängerung der Wasserleitung und Kanalisation in Reiskirchen wird die Kreisstraße am Ortsausgang Reiskirchen- Gießen für den Automobil- und Fuhrwerksverkehr vom 20. ds. Mts. bis 1. August ds. Js. gesperrt

Der Verkehr geht über OppenrodBurkhardsfeldenReis­kirchen und umgekehrt.

Gießen, den 17. Juli 1925.

Hess. Kreisamt Gießen. I. D.: Wols.

(Scbtthrcnordnnng

für die Dienstmänner in der Stadt Gießen.

Aus Grund des §76 der Reichsgewerbeordnung und Ar­tikel XIV Abs 3 der Verordnung über Vermogensstrafen uno -Bußen vom 6. Februar 1924 wird in ^ebereinstlmmung mit der Stadtvertretung der Stadt Gießen unter ^iufhebur^ der G^ bührenordnung für die Dienstmanner m der Stadt Gießen tarn 24. September 1920 die nachstehende Gebührenordnung fest­gesetzt: § i

Die Dienstmänner und die Unternehmer von Dienstmam^- Anstaltcn haben für ihre Dienstleistungen, soweit nicht gemav

§ 3 eine besondere Vereinbarung stattzufinden Hal, folgende Gebühren zu beanspruchen:

I. Bestimmte Gänge:

a) in der inneren und äußeren Stadt (mit Ausnahme der unter b bezeichneten Punkte)

1. ohne Gepäck ober mit Gepäck biS zu 20 kg 1, R.-M.

2. mit Gepäck von 20 bis 50 kg 1L0R.-M.

b) nach folgenden Punkten: Reue Kaserne, Pro­vinzial-Siechen anstakt, Landes-Heil- und

Pslegeanstatl, Germania, Schützenhaus, Lie- bigshöhe, Philosophenwald, Reuer Friedhof, Zigarrenfobrik Gail, Textors Hardt und Hardthof ,

1. ohne Gepäck oder mit Gepäck bis zu 20 kg 1,50 R.-M.

2. mit Gepäck von 20 bis 50 kg 2, R.-M.

Für Rückaufträge ist in allen Fällen die Hälfte der vor­stehenden Sähe zu zahlen.

II. Zeitarbeit:

a) ohne Gerätschaften: für die Stunde 1.R.-M.

b) mit Gerätschaften: für die Stunde 1.20R-M.

Die angefangene Stunde wird als voll gerechnet.

III. Führung von Geschäftsreisenden:

a) mit Muster: für die Stunde _ 1»

b) mit Musterkoffern auf Handwagen: für die

Stunde 1.20R.-M

Die angefangene Stunde wird als voll gerechnet.

§ 2

In der Zeit zwischen 10 Uhr abends und 5 Uhr vormittags kommt der anderthalbfache Betrag der obigen Preissähe in Ansatz.

§ 3.

Dienstleistungen, welche in vorstehender Gebührenordnung nicht aufgeführt sind, insbesondere alle Dienstleistungen nach außerhalb der Stadt, sowie Transport von Möbeln, Klavieren. Kassenschränken und bergt unterliegen besonderer vorheriger Vereinbarung. §

Jede Gebührenüberforderung, insbesondere das Verlangen von Trinkgeldern, ist den Dienstmännern untersagt und wird auf Grund des § 148 Abs. I Ziffer 8 der Reichsgewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 150 R.-M., im Unvermogensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft.

§ 5.

Die Gebührenordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffent­lichung im Amtsverkündigungsblati in Kraft.

Gießen, den 12. Juli 1925.

Hessisches Polizeiamt Gießen.

Düchler.

Ticnstnachrichlcn des KreisamteÄ.

In Ober-Widdersheim (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. .

Das Ministerium des Innern hat folgende Ausspielungen gestattet: Ortsvorstand Vilbel, Dertriebsgeblet. HÄsen Zie­hungstermin: 18. August 1925; Ortsvorstand Ridda, Dertriebs- gebict: Provinz Oberhessen, Ziehungstermin: ^e^ber 1<^ Der Ziehungstermin der 2. Reihe der dem A^and zur Wahrung der Interessen der Krankenkassen im ^?^Aat Hessen genehmigten Geldlotterie wurde auf den 4. September 1925 festgesetzt Der Ziehungstermin der der Stadt Wimpsen ^ugunften des Kinderheims der Augusten-Ratalien-Stiftu^ genehmigten Geldlotterie wurde auf den 26. Auchist 1925 dem Deutschen Verein für Santtatshunde m Oldenburg Mit Beschaffung von Führerhunden für Friedensblinde bi« 3L ®e* i-ember 1924 erteilte Erlaubnis zur Sammlung ®e^tKnten und zur Werbung von Mitgliedern durch Werbeschreiben und mündttche Werbung wurde bis zum 31. Z^ember 1925 die dem Reichsausschuß der Sammlung -Deutsches g

Rot in den Grenzmarken und im Auslande m ^BctLui D 31 März 1925 erteilte Erlaubnis zur Sammlung fron Geldspenden durch Werbeschreiben, Ausrufe und mündliche Werbung wurde bis zum 30. September 1925 verlängert.