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Jtr. 13 17. Februar________________________________1925
InhaltS-Ueberficht: Die Erhebung von Deckgeld Auflösung der öffentlichen Waffergenoffenschaft Molkenbornsheld zu Ltch.
Dienstnachrichten.
Betr.: Die Erhebung von Deckgeld für "Bebeden von Stuten lDeck-eit 1925).
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Dürger- meistereien der Landgemeinden des Kreises.
Das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft beabsichtigt, von Beginn der Deckzeit 1925 an als ersten Teilbetrag des Deck- geldes 15 Reichsmark und als zweiten Teilbetrag (sogenanntes Fohlengeld) 25 Reichsmark zu erheben.
Raturalleistungen und besondere Schreibgebühr neben dein Deckgeld werden nicht erhoben.
Stutenbesitzer, die nicht in Hessen wohnen, aber dort Stuten decken lassen, sollen das volle Deckgeld (ersten und zweiten Teilbetrag zusammen) alsbald an den Landgestütsaufseher ent- richten. ,
Wir empfehlen Ihnen, die Stulenbesiyer alsbald in geeigneter Weise auf Vorstehendes hinzuweisen.
Gießen, den 12. Februar 1925.
KreiSamt Gießen. 3. B.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Detr.: Auslösung der öffentlichen Wassergenossenschaft Molten- bornsheld zu Lich.
Turch Beschluß des Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft vom 29. Januar 1925 zu Rr. OK. 21. W. L. 19297 24 wurde auf Grund von Artikel 50 des Bachgesehes in der Fassung der Bekannntmachung vom 30. Sept. 1899 die Auflösung obiger Wassergenossenschast nachträglich genehmigt.
Greßen, den 10. Februar 1925.
___________Kreisamt Gießen. 3. D.: vr. Braun.___________
Dienstnachrichten des KrciSamteS.
3n Dodenhausen und Freienseen ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
3n Klein-Eichen und Eichelsdorf ist die Seuche ausgebrochen
3n den Gemeinden Lardenbach. Klein-Eichen, Höckersdors. Eimartshausen und Eichelsdorf bilden die verseuchten Gehöfte Sperrbezirke, die Gemeinden und Gemarkungen Beobachtungsgebiete.
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