Ausgabe 
14.4.1925
 
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AmtsoerlündigungsblaU

für die prooinzialdirettion Gberheßen und für das Kreisamt Sietzen.

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Nr. 30 _________________14. April______________________ 1925

Znhalts-Uebersicht: Leichenschau. - Maul- und Klauenseuche in Bellersheim und Langsdorf. Unterhaltung der Kreisstraßen.

Kreisfeuerwehrtage. Staatsmittel für Hebammen. - Etrahensperre. - Derloren, gefunden.

D e t r. - Leichenschau in den Landgemeinden.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Aerzte des Kreises führen Klage, daß, wenn sie bei Ver­storbenen die vorgeschriebene Leichenschau vornehmen wollen, die Leichen oft schon angetleidet sind. Dadurch wird die amtliche Leichenschau, die bei völlig entkleideter Leiche vorgenommen werten muh, sehr erschwert »und auch unnötig verzögert.

Mir beauftragen Sie, auf ortsübliche und geeignete Weise belanntzumachen. das; die Verstorbenen nicht eher angetleidet und zur Einsargung vorbereitet werden dürfen, als bis die vor­geschriebene Leichenschau von den zuständigen Leichenbeschauern vorgenommen worden ist.

Gießen, den 9. April 1925.

Kreisamt Gießen. 3. 03.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Detr Maul- und Klauenseuche in Bellersheim.

Sn Bellersheim ist die Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt worden.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk bestehend aus der Gemarkung Bellersheim und ein Beobachturrgsgebiet, be­stehend aus der Gemarkung Obbornhofen.

Unsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Ar. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich be­gangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Gießen, den 9. April 1925.

Kreisamt Gießen. 3. 03.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Langsdorf.

Sn Langsdorf hat die Maul- und Klauenseuche weiter um sich gegriffen.

Cs wird gebildet ein Sperrbezirk bestehend aus der ganzen Gemarkung Langsdorf und ein Deobachtungsgebiet, bestehend aus Den Gemarkungen Hungen, Lich, Bettenhausen und Birklar.

Unsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Ar. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich be­gangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Gießen, den 9. April 1925.

Kreis amt Gießen. 3. V.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Detr.: Die Unterhaltung der Kreisstrahen.

Häufig fahren die Fuhrwerkslenker auf St raßen st recken mit stärkerem Gefälle zur Verminderung der Geschwindigkeit mit einer Radseite aus dem 03anfctt neben den Wandsteinen.

Wir weisen außer dem Strahenaufsichtspersonal die Gen­darmeriestationen hiermit an, derartigen Unfug zur Anzeige zu

bringen (cf. das Lokalreglement für den Kreis Gießen vom 19. April 1882).

Gießen, den 8. April 1925.

Kreisamt Gießen. 3.03.: Dr. H e ß.

03 e t r.: Die Abhaltung von Kreisfeuerwehrtagen.

An die Bürgermeistereien und Feuerwehrkommandanten des Kreises.

Am Sonntag, dem 3. Mai ds. 3s., findet in L i ch ein Kreis- feuerwchrtag statt. Zusammenkunft 21 _ Uhr am Gerätehaus. Dortfclbft Vorführung eines Brandangriffs durch die Freiwillige Feuerwehr Lich: anschließend OZersammlung im Saal der Gast­wirtschaft von Stein.

Tagesordnung:

1. Das Feuerlöschwesen im Kreise Gießen,

2. 03esprechung über den Brand in Lollar,

3. Anträge und 03erschiedenes.

Etwaige Anträge oder Anfragen find spätestens bis 25. April ds. 3s. an Herrn Kreisfeuerwehrinspektor Dickore, Gießen, Schanzenstraße 8. schriftlich einzureichen.

ODir laden Sie zur Teilnahme ein. 3m Falle Shrer Ver­hinderung, wollen Sie sich durch den 03eigeordneten und den stellvertretenden Kommandanten vertreten lassen.

Gießen, den 9. April 1925.

Hess. Kreisamt Gießen. 3. 03.: Wolf.

Betr.: Staatsmittel für die Versorgung der Hebammen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern an die Einsendung der Aachweisungen (nach vorgeschriebenem Muster) über die im Rj. 1924 aufgewendeten Mittel für Ruhegehalte und Unterstützungen der im Ruhestand befindlichen Hebammen bis spätestens 1. Mai 1925. Aach diesem Zeitpunkt eingehende Aachweisungen können bei Erstattung der Staatszuschüsse nicht mehr berücksichtigt werden.

Fehlanzeige ist nicht erforderlich.

Gießen, den 8. April 1925.

Hess. Kreisamt Gießen. 3. 03.: Wolf.

Bekanntmachung.

Die Strahenarbeiten vor der Einfahrt der Zigarrenfabrik der Firma Georg Philipp Gail find beendet. Die unterm 31. v. Mts. ungeordnete Sperrung des Erdkauterwegs wird hiermit wieder aufgehoben.

Gießen, den 7. April 1925.

Polizeiamt Gießen. Düchler.

Bekanntmachung.

Detr.: Verzeichnis der gefundenen und verlorenen Gegenstände.

Das Verzeichnis über die in der Zeit vom 15. Oflärz bis 1. April 1925 auf dem Fundbureau als gefunden und verloren gemeldeten Gegenstände liegt vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf die Dauer von einer Woche auf dem Polizeiamt, Weidengaffe Ar. 5, Zimmer 3, zur Mnsicht offen.

Gießen, den 8. April 1925.

Polizei amt Gießen. 03 üchler.

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