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für die provinzialdirettion Gberhefien und für dar Kreisamt Sichen.
Erscheint Dienstag und Freitag. Rur durch die Post zu beziehen.
Hr. 72 11. September 1925
InhaltS-Aeberficht: Reichswahlen - Das Behüten der Wielen -- Bundgänge der Feldgeschworenen. — Tierschutzkalender 1926. — Feldbereintgung Allendorf a. d. Lda. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
B e 1 r.: Reichswahlen.
Die Reichstagswahlen am 7. Dezember 1924 im Wahlkreis Olr. 33 (Hesten-Darmstadt) ist durch das Wahlprüfungsgericht sür gültig erklärt wroden. Die aus dieser Wahl bei den Bürger- meistereien lagernden Stimmzettel (§ 126 RStO i können nunmehr als Altpapier verwertet werden. Das gleiche gilt für die Stimmzettel aus den beiden Wohlgängen der Reichspräsidentenwahl am 29 März und 26. April 1925. Wir empfehlen, hiernach zu verfahren.
Gießen, den 4. September 1925.
Kreisamt Dietzen. 3. B.: Dr. Hetz
Bekanntmachung.
Betr Das Behüten der Wiesen.
Wir sehen uns veranlaßt, die nachstehenden Bestimmungen der Wiesenpolizeiordnung für den Kreis Gießen erneut zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen:
Artikel 11. Insoweit es sich nicht um abgesondert gelegene Wiesen handelt, dürfen ohne besondere Genehmigung des Kreisamtes weder von den Eigentümern selbst, noch mit deren Zustimmung von anderen behütet werden:
a) einschürige Wiesen:
1. mit Schasen vom 1. Avril b i s 1. Oktober,
2. mit Rindvieh vom 1. April b i s 1. August:
b) sonstige Wiesen:
1. mit Schafen vom 1. April b i s 1. Oktober,
2. mit Rindvieh vom 1 5. März bis 15. September.
Grund- oder Talwiesen, die mit Bewässerungsanlagen versehen sind, dürfen bei nasser Witterung überhaupt nicht behütet werden. Im übrigen ist beim Behüten von Wiesen besonders daraus zu achten, daß die Weidetiere nicht durch Zertreten vorhandener Be und Entwässerungsgräben Schäden verursachen: er- sorderlichenfalls sind sie durch einfache transportable Umzäunungen von den Grabenböfchungen fernzuhalten.
Artikel 12. Die Schafweide darf auf fremden Wiesen nur vom 15. Oktober bis 2 2. Februar oder so lange harter Frost dauert, ausgeübt werden.
Artitel 13. Weideberechtigungen auf Wiesen mit anderem als Schafvieh dürfen nur im Herbst, und zwar vom 1. b i s 15. Oktober, ausgeübt werden.
Schweine und Gänse sind von der Weide auf Wiesen ausgeschlossen.
Artikel 14. Aus Wiesendistrikten, insoweit sie künstliche Wässerungsanlagen haben, darf keine Weideberechtigung ausgeübt werden.
Artikel 15. Die in Artikel 12. 13 und 14 angegebenen Verbote gelten sowohl für eigentliche Weideservituten als auch für Weidegetneinschaften und sonstige Berechtigungen.
Was das Beweiben von anderen Grundstücken als Wiesen anlangt, so verweisen wir auf die Bestimmungen der Art. 2 5 des Gesetzes, den Umfang usw. der Weideberechtigungen betreffend, vom 7. Mai 1849 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30 September 1899 (Reg.-Dl. S. 754).
Gießen, den 7. September 1925.
Hess. Kreisamt Gießen. 3. V.: Wolf.
B e 1 r.: Wie oben.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Indern wir Sie auf vorstehende Bekanntmachung Hinweisen, beauftragen wir Sie, auf genaue Befolgung der oben wieder- gegebenen Bestimmungen hinzuwirken und iirsbefondere das Feldschuhpersonal sowie die Schäfer dementsprechend anzuweisen.
Wir machen Sie ferner darauf aufmerksam, daß bei aufjer- gewöhnlicher Witterung sowie unter besonders gearteten wirtschaftlichen Verhältnisse eine Verschiebung der in 21 r -
titel 11 b i b 13 festgesetzten Termine durch uns erfolgen kann. Dahingehende Anträge wären eintretendenfalls seitens des Wiesenvorstandes rechtzeitig bei uns zu stellen.
Gießen, den 7. September 1925.
Hess Kreisamt Gießen. I. D.: Wolf.
D e t r.: Die Rundgänge der Feldgeschworenen.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen, soweit noch nicht geschehen, unverzüglich Anordnungen zu treffen, daß der nach 20 der Instruktion vorgeschriebene Rundgang zur Ausführung kommt.
Aus unser Ausschreiben vom 6. Dcü>tember 1910 (Kreisblatt 2lr. 68) wird Bezug genommen.
Ihren Berichten über den Vollzug sehen wir bis spätestens den 15 Dezember ds. 38. entgegen.
Gießen, den 7. September 1925.
Hess Kreisamt Gießen. 3. V.: Wolf.
Detr.: Tierschutzkalender für 1926.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, uns bis zum 20. September mitzuteilen, wieviel Stück Tierschutzkalender Sie für 1926 benötigen.
Der Preis beträgt 10 Pfennig für das Stück.
Die bestellten Stücke werden Ihnen noch vor Weihnachten zugehen.
Gießen, den 5. September 1925.
Kreisschulamt Gießen. 3. V.: Fischer.
Bekanntmachung.
Detr.: Feldbereinigung Allendorf a. d. Lda.; hier: die Arbeiten des III. Abschnitts bezüglich der Gemarlungsgrenzregulie* rungen mit Climbach und Allertshausen.
Mit Entschließung vom 7. Juli 1925 hat das Hess. Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, den Zuteilungsplan der Gemarkung Allendorf a. d. Lumda bezüglich der Gemarkungsgrenzregulierung mit Climbach und Allertshausen für vollziehbar erklärt:
Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigentumsübergang) gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Feldbereinigungs- gesehes den 1. Oktober 1925 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke unter Vorbehalt der besonders getroffenen Vereinbarungen und Anordnungen.
Die Uebertocifung erfolgt unter folgenden besonderen Bedingungen:
1. Meliorationen können auch fernerhin auf den neuen Grundstücken vorgenommen werden.
2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten der Anlagen von Wegen, Gräben und dergleichen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Donitätswert vergütet bzw. zugeschrieben.
Friedberg, den 1. September 1925.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
Dr. Andres, Regierungsrat.
Dicustnachrichten des irrctsamtcs
Die Maul- und Klauenseuche in Rieder-Ohmen (Kr. Alsfeld) ist erloschen.
Ludwig Philipp von Laitg-Göns wurde zum Wiegemeister für die Gemeinde Lang-Göns ernannt und verpflichtet.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buck- und Stein druck erei R. Lange Gießen.


