Ausgabe 
10.2.1925
 
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AmtsoerlündiguiigzblaU

für die provinzialdirektton Gberhefien und für das Kreisamt Gießen.

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Nr. 11 10. Februar 1925

Inhalts-Aeberstcht: Vertilgung der Raben und rabenartigen Vögel. - Waisenbüchsengelder. Erhebung über kriegsbeschädigte Lehrer.

Detr.: Vertilgung der Raben und rabenartigen Vögel.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die nicht nachlassenden Klagen der Landwirte über das Aus­treten der Krähen, geben uns erneut Veranlassung, darauf hin- zuwcisen-, daß das erfolgreichste Mittel zur Vertilgung der Krähen das Vergiften ist. Die Landwirtschastskainmer als Haupt­sammelstelle für den Pslanzenschutzdienst hat die landwirtschaft­lichen Schulen auf die Bekämpfung der Krähen hingewiesen. Wir empfehlen Ihnen, die Bekämpfung der Raben mit dem Ein­vernehmen der landwirtschaftlichen Schulen vorzunehmen. Die zu ergreifenden Maßnahmen haben dann durchgreifenden Er­folg, wenn die Bekämpfung in allen Bezirken zur Durchführung gelangt.

Gießen, den 4. Februar 1925.

Kretsamt Gießen. 3. 03.: Dr. Drau n.

Betr.: Waisenbüchsengelder.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Rach unserem Ausschreiben vom 10. Februar 1877 Amts­blatt Rr. 3 sind am 31. Januar jeden Jahres die unter Ihrem und dem Verschluß eines Gemeinderatsmitglieds stehenden Waisenbüchsen zu öffnen und deren Inhalt, ohne Kosten zu ver­ursachen. an unsere Kreiskasse abzuliefern.

Bis spätestens 31. März d. Is. sehen wir Ihrem 'Bericht, der auch von dem betreffenden Gemeinderatsmitglied zu unter­schreiben ist. darüber entgegen, wieviel an Waisenbüchsengelderm in Ihrer Gemeinde eingegangen ist.

Gießen, den 5. Februar 1925.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Schmidt.

03 c t r .: Erhebung über die kciegsbeschädigten Lehrer.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen 3hnen. ein Verzeichnis der in Ihren Ge­meinden tätigen kriegsbeschädigten Lehrer und Schulverwalter mit nachstehenden Angaben aufzustellen und umgehend an uns einzusenden:

1. Vor- und Zuname des Kriegsbeschädigten.

2. Wieviel Lehrpersonen sind an der Schule tätig?

3. Geburtstag.

4. Seminarabgang lwo? wann?).

5. Staatsexamen (zurückdatiert?).

6. Art der Kriegsbeschädigung.

7. Welcher Prozentsatz der Kriegsbcschädigung bestehl?

Fehlberichte nicht erforderlich.

Gießen, den 5. Februar 1925.

Kreisschulamt Gießen. 3.03.: Fischer.

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