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für die provinzialdirettion Gberhefien und für dar Kreisamt Gietzen.
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Nr. 29 9. April 1925
InhaltS-Hcbersicht: Verordnung über Zuschläge und Prämien für Aotstandsarbeiter. - Strahensperre. - Statistik über Streiks und Aussperrungen — Erhebung der Kurtaxe und Bädergelder in Bad - Nauheim. - Aenderung der Ortssatzung der Gemeinde Ettingshausen. - Dienstnachrichten.
Verordnung.
über die Geltungsdauer der Anordnung über die Zuschläge und Prämien für Aotstandsarbeiter. Vom 27. März 1925.
Auf Grund des § 43 der Verordnung über Erwerbslosen- fürsorge vom 16. Februar 1924 (Reichsgesehbl. I S. 127) wird hiermit verordnet:
In Abänderung der Verordnung vom 25. März 1924 (Reichs- gesehblatt I S. 402) wird die Geltungsdauer der Anordnung über die Zuschläge und Prämien für Aotstandsarbeiter vom 18. Januar 1924 (Reichsgesehbl. I S. 35) bis zum 30. April 1925 verlängert.
Berlin, den 27. März 1925.
Der Reichsarbeitsminister.
I. V.: gez. Dr. Geib.
Bekanntmachung.
Detr.: Erweiterung der Wasserleitung zu Lauter.
Die Sperrung der Kreisstrahe Grünberg — Lauter ist aufgehoben.
Giehen, den 7. April 1925.
Kreisamt Giehen. I. D.: Dr. Heb.
Detr.: Statistik der Streiks und Aussperrungen.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
linier Hinweis aus unser Ausschreiben vom 6. Juli 1920 (Amtsvcrkündigungsblatt Ar. 95) empfehlen wir Ihnen, uns gegebenenfalls Bericht bis zum 1. Juli ds. Js. zu erstatten. Formulare können bei uns angefordert werden.
Fehlberichte sind nicht erforderlich.
(Sieben, den 6. April 1925.
Hess. Kreisamt Giehen. I. D.: Wolf.
Detr.: Die Erhebung der.Kurtaxe und der Dadegelder zu Dad- Aauheim.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Giehen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die Kurverwaltung Bad-Aauheim hat die Wahrnehmung gemacht, daß in den benachbarten Städten und Orten Fremde Wohnung nehmen, von da aus die Kurmittel in Dad-Aauheim gebrauchen, die Konzerte und das Kurhaus besuchen und die Zahlung der Kurtaxe auf diese Weise zu umgehen suchen. Daher ist angeordnet worden, dah die Abgabe von Bädern in den Dadehäusern zu Dad-Aauheim an die Ortsansässigen von Dad-Aauheim und der benachbarten Städte und Orte zukünftig nur dann noch erfolgen soll, wenn von denselben Ausweiskarten nach dem unten abgedruckten Muster dem Aufsichtspersonal in den Dadehäusern vorgezeigt werden. Diese Ausweiskarten sollen durch Sie auf Ansuchen der Ortsansässigen ausgestellt werden.
Die Abgabe der A u s w e is k a r t e n darf also nicht an solche Personen erfolgen, welche zufäl- lig nur z u Des uch anwesend sind. Aurfürdie Ortsansässigen, die mindestens drei Monate in dem betr. Orte wohnen und auch Steuer bezahlt haben, dürfen derartige Kartenausgestelltwerden, diese Ausstellung hat jedoch zu unterbleiben, insofern diese Ortsansässigen in Dad-Aauhcnm Wohnung genommen haben und nicht nach genommenem Dade an demselben Tage in ihren Wohnort zurückkehren.
Heber die ausgestellten Ausweiskarten haben Sie namentliche Verzeichnisse zu führen.
Die jeweils ausgestellten Karten sind nur für das Kalenderjahr, in dem sie ausgefertigt sind, gültig.
Sie wollen Vorstehendes mehrmals ortsüblich veröffentlichen. Die Formulare zu Ausweiskarten sind bei der Kurverwaltung Dad-Aauheim gratis und franko zu haben.
Die Ausweiskarten wollen Sie bei der Dadeverwaltung Dad- Aauheim anforbern.
Die Listen sind am Schluffe der jeweiligen Saison — im Oktober jeden Jahres — direkt bei der Kurverwaltung Dad-Aauheim portofrei von Ihnen einzureichen.
Die nichtgebrauchten Karten sind von Ihnen zwecks Verwendung in nachfolgenden Jahren zurückzubehalten.
Alle Personen, die nicht im Desih einer Ausweiskarte sind, können für den einmaligen Gebrauch der Kurmittel eine besondere Erlaubnis durch die Dad- und Kurverwaltung Bad- Aauheim erhalten.
Giehen, den 8. April 1925.
Kreisamt Giehen. I. D.: Dr. Drau n.
Wortlaut der Ausweiskarte.
D ............
wird hiermit bescheinigt, dah . . . selbe hier ansässig ist und die Däder in Dad-Aauheim gebrauchen will.
den . . ten . . .19 . .
Dürgermeisterei
(Siegel.)
Dei mihbräuchlicher Denuhung verliert diese Karte ihre Gülttgkeit.
Bekanntmachung.
Detr.: Aenderung der Ortssahung über den Dezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Ettingshausen.
Die Ortssahung der Gemeinde Ettingshausen vom 25. Ao- vember 1924 über die Aenderung der Ortssahung über den Dezug von Wasser aus dem Wasserwerk der Gemeinde Ettingshausen vom 12. Juli 1917 mit dem neuen Tarif ist für die Dauer einer Woche nach Erscheinen dieser Dekanntmachung im Amtsver- kündigungsblatt an der Gemeindetafel der Gemeinde Ettingshausen angeheftet.
Ettingshausen, den 28. März 1925.
Hess. Dürgermeisterei Ettingshausen.
I. D.: O p p e r.
Dicnstnachrichtcn des Krcisamtcs.
Das Ministerium des Innern hat der Deutschen Kriegs- blindensttftung für Landheer und Flotte in Derlin die Erlaubnis erteilt, durch Aufrufe in der Presse, Versand von Werbeschreiben, Sammellisten und Zahlkarten mit Aufdruck des Sam- melzwecks sowie durch mündliche Werbung öffentliche Geldsammlungen in Hessen bis zum 31. Oktober 1925 zu veranstalten und dem Reichsverband zur Unterstützung deutscher Veteranen in Derlin die Erlaubnis zur Vermittelung von Patenfchaften deutscher Veteranen für Hessen bis zum 31. Dezember 1925 erteilt.
Auf dem Löwenhof bei Ockstadt (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
In Rainrod (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
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