Ausgabe 
8.12.1925
 
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AmtrverlündigmigMatt

für die provinziaidirettion Gberheffen und für dar Kreisanrt Gietzen.

Urltfxmt DieuStag unb Sttüafl. Hat durch die Post gu begießen.

Hr. 95 8. Dezember__1925

Znballr-Ucderficht: Ausstellung von Wandergewerbescheinen. Gewerbelegitimationskarten. Ergebnis der Hauptlörung 1925.

M Diehmarkt in Lich.

Detr.: Die Ausstellung von Wandergewerbescheinen.

A« das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Da nach 8 60 der Gewerbeordnung die Wandergewerbescheine für die Dauer des Kalenderjahres zu erteilen sind, wollen Sie alle Personen, welche den Gewerbebetrieb im Jahre 1926 fort- zusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholt orts­übliche Bekanrrtmachung ausfordern, ihre Anträge auf Erteilung eines Wandergewerbescheines jetzt schon, und zwar so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächsten Jahres im Besitze der Scheine sein können. Die eingehenden Anträge find uns unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars, aus welchem am Kopfe das Jahr, für welches der Schein begehrt wird, anzugeben ist, baldigst vorzulegen.

Alte, schon gebrauchte Wandergewerbe- scheine sind nicht mit vorzulegen.

Die Beantwortung der gestellten Fragen ist von lohnen so eingehend zu vollziehen, daß Rückfragen und damit Verzögerungen in der Ausstellung vermieden werden. Eine Beantwortung wie .unbekannt" hat zu unterbleiben, es sind vielmehr die erforder­lichen Ermittelungen von Ihnen vorzunehmen.

Den Anträgen auf Vertreibung von Druckschriften ist ein Ver­zeichnis derselben in doppelter Ausfertigung beizufugen.

Aach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 4. Marz 1912 Reichsgesetzblatt S. 189 ff. ist in die Wandergewerbe­scheine eine Photographie des Inhabers ernzukleben. Wir ver­weisen auf unser Ausschreiben vom 12. Oktober 1912 (Kreisblatt Qlr 80). Die Photographie ist in Visitenkartenformal unauf- gezogen bei Stellung des Antrags auf Ausstellung eines Wander­gewerbescheines beizubringen. Sie muß ähnlich und gut erkennbar sein, eine Kopfgröße von mindestens 1,5 Zentimeter haben und darf in der Regel nicht älter als 5 Jahre sein. Sie ist zu er­neuern, wenn in dem Aussehen des Gewerbetreibenden eine wesentliche Veränderung eingetrelen ist.

Bei gemeinsamen Wandergewerbescheinen genügt bie Photo­graphie des Unternehmers, wenn ein Unternehmer nicht vor­handen ist, die emes Mitgliedes.

Oluf der Rückseite der Photographie ist die Persönlichkeit des Antragstellers sofort genau zu vermerken, damit Verwechse­lungen vermieden werden.

Gleichzeitig machen wir Sie nochmals besonders auf die Vor­schriften des tz 82 ff. der Ausführungsverordnung zur Gewerbe­ordnung vom 20. März 1912 (Regierungsblatt S. 48 ff.) auf­merksam Anträge auf Erteilung von Wandergewerbescheinen sind nach Regierungsblatt 1912 Seite 131 zu behandeln und die Ver­hältnisse, insbesondere die gestellten Fragen wegen etwaiger Be- strasungen des Antragstellers und der Begleiter gewissenhaft und erschöpfend zu beantworten. Die Personalbeschreibung ist, wo dies ohne besondere Weitläuftgkeiten ausführbar ist, stets durch per­sönliche Vernehmung festzustellen.

Hat der Antragsteller erst im laufenden Jahre seinen Wohn­sitz in Ihrer Gemeinde genommen, so ist, sofern nach Lage der Sache die Möglichkeit mißbräuchlicher Verwendung des Wandergewerbe- scheines nicht ausgeschlossen erscheint, durch Aachfrage bei der Polizeibehörde des früheren Wohnorts festzustellen, ob dem An­tragsteller bereits ein Wandergewerbeschein erteilt war.

Wegen der vorher zu regelnden Krankenversicherung der im Wandergewerbe beschäftigten Personen machen wir Sie darauf aufmerksam, daß alle Wandergewerbetreibenden die in ihren Be­trieben Beschäftigten und soweit sie von ihnen von Ort zu Ort mitgeführt werden sollen, bei den zuständigen Krankenkassen vor Beantragung des Wandergewerbescheines als Mitglied anzu­melden haben. ...

Zum Schlüsse weisen wir wiederholt darauf hin, daß dre aus­gefertigten Wandergewerbescheine von uns an die Finanzämter abgegeben und von d i e s'e n nach Verwendung des Urkunden­stempels und nach Regelung der Wandergewerbesteuerfrage an djie Gewerbetreibenden ausgehändigt werden.

Gießen, den 17. Aovember 1925.

Hess. Kreisamt Gießen. I. D.: Wolf.

B e 1 r.: Gewerbe-Legitimationskarten.

An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wer nach § 44 der Gewerbeordnung Warenbestellungen auf­sucht oder Waren ankauft. bedarf hierzu einer Legitirnationskarte,

welche nach § 44a der Gew.-Ordn, für die Dauer des Kalender­jahres erteilt wird. Sie wollen die Interessenten, welche chren Geschäftsbetrieb im Jahre 1926 fortzufetzen oder zu beginnen beablichtlgen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung auf­fordern, ihre Anträge auf Ertellung der LegitlmatwnSbarte bei Ihnen jetzt schon um) so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächsten Jahres im Besch dec erforderlichen Legitlmatlonstarten sein können. Die Anträge wollen Sie uns. unter Benutzung des von uns durch Ausfchreiben vom 25. Januar 1906 Amtsblatt ohne Hummer vor geschriebenen Formulars, baldigst vorlegen.

Zur Erstattung des Berichtes ist die Bürgermeisterei des Rieder lass ungsortes der Firma zuständig, in Gießen das Poli­zeiamt.

Ferner ist bestimmt worden, daß in die Legitimationskarten ein Lichtbild des Inhabers einzukleben ist. Es sind nur unauf­gezogene Lichtbilder zuzulassen, die eine Kopsgröße von mindestens 1,5 Zentimeter haben, ähnlich und gut erkennbar und in der Regel nicht älter als 5 Jahre sind. Auf der Rückseite des Bildes ist die Persönlichkeit sofort genau zu vermerken, damit Verwechselungen vermieden werden. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Staatsangehörigkeit und Geburtsort in den Berichten anzu­geben sind.

Gießen, den 17. Aovember 1925.

Hess. Kreisamt Gießen. 3. D.: Wolf.

Vekanittmachung.

B e 11.: Das Ergebnis der Hauptkörung 1925.

Aachstehend bringen wir zusammengestellt das Ergebnis der diesiahrigen Haupttörung der Faselttere im Kreise Gießen lKörbezirk GießenGrünberg) im Dienstbezirke des Vet.-Rates Dr. Martin, Grünberg, zur allgemeinen Kenntnis:

Es wurden besichtigt 58 Bullen: davon mit der Aote in Pflege und Haltung sehr gut 36 Bullen. Dies betrifft die Gemeinden Grünberg 4 Stück (Halter: Heinrich Bausch), Stangenrod (K. Feuerstein), Weickartshain 2 Bullen (Joh. Trüller VI), Lauter (Hch. Keil), Queckborn 3 Bullen (Ge­meindebullenstall), Ettingshausen (Gemeindebullenstall), Dil- lingen (Hch. Leidner und Hch. Aürnberger), Aonnenroth (Ludwig Renker), Aieder-Bessingen (Gemeindebuklenstall), Göbelnrod (Hch. Aiebergall), Hattenrod (Hch. Rau IV. und Hch. Sehrt), Harbach (Hch. Münch I. und Peter Alber), Rüdbingshausen (Wllh. Peter 11., Wilh. Dietz V. und Joh. Grün), Odenhausen (Wilh. Konrad), Kesselbach (Wwe. Becker), Allendorf (Gemeindebullen­stall), Treis a. d. L. (Gemeindebuklenstall), Bersrod (Karl Ger­hardt), Beuern (Gemeindebullenstall).

Mit der Aote gut in Haltung und Pflege 14 Dullen: und zwar in den Gemeinden Lauter (K. Schmitt 111.), Münster (Wilh. Heß II. und Christ. Pfeffer), Röthges (Gg. Emmrich). Ober-Bessingen (Hch. Rühl und Ludwig Heßler), Lindenstruth (Pet. Zinkann), Geilshausen (Pet. Wagner 11. und Wilh. Wag­ner IV.), Kesselbach (B. Schäfer III.), Londorf (Joh. Fr. Lich). Beltershain (Hch. Kormann), Reinhardshain (Otto Aiebergall). Bersrod (Joh. Becker II.).

Mit der Aote genügend wurden befunden: 5 Bullen, und zwar Stockhausen (Karl Bast), Röchges (Otto Gontrum), Aon­nenroth (Hch. Lang), Göbelnrod (Otto Lipp), Reinhardshain (Kaspar Löchel).

Richt befriedigend war die Haltung der 3 Bullen in Wei- lershain (Hch. Theis XXII.).

An Ebern wurden insgesamt 27 Stück besichtigt: davon mit der Rote sehr gut in Haltung und Pflege 12 Stück. Und zwar in den Gemeinden Grün berg (Hch. Bausch), Queckborn (Gemeinde­bullen stall), Dillingen (Hch. Leidner), Rieder-Bessingen (Ge- ineindebullenstall), Göbelnrod (Karl Kühn), Harbach (Peter Al­bert), Weitershain (Karl Schlosser), Rüdbingshausen (Hch Seipp 1.), Kesselbach (K. Steg), Beltershain (Hch Kauß I.), Bersrod (Ehr. Graulich).

Mit der Rote gut wurden befunden 15 Stück, und zwar Stangenrod (K. Theis), Weickartshain (W. Decker), Lauter (Hch Seipp), Ettingshausen (Gemeindebullenstall), Ronnenroth (Ludwig Heß III.), Ober-Dessingen (Wilh. Keil), Lindenstruth (H. Keil), Hattenrod (Ed. Walther), Odenhausen (W. Rein­heimer), Geilshausen (Hch. Petry), Allendorf (Gemeindebullen­stall), Londorf (Gg. Decker), Reinhardshain (Karl Duchner), Beuern (Hch Knupp III.).

An Ziegenböcken wurden befichtigt 41 Stück. Davon mit der Rote sehr gut in Haltung und Pflege 17. Detrifft die Ge­meinden Lauter (Hch. Männche Wwe.), Queckborn (Faselstall),