Ausgabe 
6.10.1925
 
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Aintrverlündigimgrblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für dar Kreisamt Gießen.

Erscheint Dienstag und Freitag. Dur durch die Post zu beziehen.

1925

6. Oktober

Nr. 79

NnbaltS-Aeberficht: Straßensperre. - Die Oktobermiete. - Maul- und Klauenseuche m Lumda Odenhausen und Treis a. d Lda.. - Ein ha lten)er Ta üben während der Saatzeit. - Ausführung der Polizeiverordnung über das.Bertilgen der Blutlaus. - Feldberei- Cinhatten oer t v Klein-Linden. - Wassergenostenschaft Lundorf in Gem. Steinbach. Dlenstnachrichten.

Bekanntmachung.

Betr.: Walzarbeiten.

Die Kreisstrahe LichMünster bis an den Abzweig nach Ettingshausen wird vom Montag, dem 5. Oktober ds. 3$.

auf weiteres wegen Vornahme von Walzarberten für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Der Verkehr geht über Hattenrod bzw. Röthges Rönnen-^ roth.

Gießen, den 29. September 1925.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß. _

Bekanntmachung.

Die Straßensperre LindenstruthGrünberg ist wieder- auf­gehoben worden.

Gießen, den 29. September 1925.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Heß.

Detr.: Die Festsetzung der Oktobermiete nach dem Reichsmietew- gesetz.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Vachstehende Bekanntmachung empfehlen wir unverzüglich zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.

Gießen, den 29. September 1925.

Kreisaml Gießen. 3. V.: Dr. Krüger.

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Lumda.

Sn Lumda ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest-

wlrd^gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Ge­markung Lumda und ein Beobachtungsgebiet, bestehend aus der Gemarkung Beltershain. n?r 199 Kps

Unsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Vr. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen^wer s-c>n mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie tD-tnenthd)! 6e- ^ find Ä7aus Grund des § 328 des StGB nut Ge- 'an9@te6en, den 5. Oktober 1925

Kreisamt Gießen. 3. D.: S ch m t d t.

Bekanntmachung.

Aach Anhören von Interessentenvertretungen und Sachver- ständiaen wi^ auf Grund des Artikels 9 der hessischen Ausfuh- runasverordnung zum Reichsmietengesetz in der Fassung der Deiwrdrmng vom 20. August 1923 (RGBl. S 276) und der k 97 28 der dritten Steuernotverordnung vom 24. S^ruar 1924 (RGBl. S. 74) für die Berechnung der Miete für den Monat Oktober folgendes bestimmt:

Die Miete für den Monat Oktober wird in gleicher Hohe wie für den Monat September festgesetzt. Auch an den übri­gen bisher geltenden Bestimmungen, insbesondere über die gewerblichen Zuschläge usw., wird nichts geändert.

Darmstadt, den 28. September 1925.

Der Minister für Arbeit und Wirtschaft. Raab.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Klein-Linden; hier: die Arbeiten des HI. Abschnitts.

Mit Entschließung vom 10. September 1925 zu Vr. M. A. W. L 11 127 hat das Hess. Ministerium für Arbeit und Wirt­schaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft Darmstadt den Zuteilungsplan der Gemarkung Klein-Linden für vollzieh- bar erklärt.

Sch bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigentumsübergang gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Feldbe- reinigungsgesehes den 1 5. Okk0ber 1 9 25, und überweise hier­mit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke unter Vorbehalt der besonders getroffenen Ver­einbarungen und Anordnungen.

Die Lieberweisung erfolgt unter folgenden besonderen Be­dingungen: . , «X %

1. Meliorationen können auch fernerhin auf den neuen Grund­stücken vorgenommen werden. .

2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Ber- änderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben und dergleichen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Ein hier­durch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Donitätswert vergütet, bzw. gutgeschrieben.

Lauterbach, den 28. September 1925.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

LI e b e l, Regierungs-Assessor. _

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich be­gangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

Gießen, den 1. Oktober 1925.

Kreisamt Gießen. 3. D.: Schmidt.

Betr.: Das Einhalten der Tauben während der Saatzeit.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir verweisen Sie auf die Bestimmung des Art. 39 Absatz 1 Ziffer 2 des Feldstrafgesehes vom 13. 3uli 1904 (Regierungsblatt 1904, Seite 282) und empfehlen 3hnen dringend, im Znteresse einer guten Feldbestellung im Einvernehmen mit dem Gemeinde­rat eine ausreichende Sperrzeit für Tauben anzuordnen.

Gießen, den 4. Oktober 1925.

__________Hessisches Polizeiamt. 3. V.: Schmidt.____________ Betr.. Ausführung der Polizeiverordnung über das Vertilgen

der Blutlaus, vom 19. Vovember 1904.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen darauf aufmerksam, daß der Rundgang der Kom­missionen gemäß §3 der obenerwähnten Polizeiverordnung nun­mehr alsbald stattzufinden hat. Zur Ersparung von Schreibarbeit und Porto wollen wir weiterhin versuchsweise von Vorlagen des Protokolls gemäß § 10 absehen und haben das Vertrauen, daß Die Kommissionen auch ohne diese Vorlage die ihnen obliegende Tätigkeit gewissenhaft ausüben.

Gießen, den 5. Oktober 1925.

Kreisamt Gießen. 3. V: Schmidt.

hl'fchen Llniversitäts-Buch. und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.

Druck der Brü

f^t9@t/1a>ir&) gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus bei- Ge­markung Treis a. d. Lda., und ein Beobachtungsgebie,t bestehend aus der Gemarkung Allendors a. d Lda.

Llnsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Vr. 122 d Amtsverkündigungsblattes findet sinngemäße Anwendung.--

Bekanntmachung.

Betr' Wassergenossenschaft Lundorf in Gm. Steinbach

Cs wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das Genossenschaftskataster sowie eine Protokoll-Abschrift der Generalversammlung vom 23. März 1925 vom 1. Oktober l. 3 . ab vier Wochen lang auf hiesiger Bürgermeisterei zur Ein­sicht der Beteiligten offen liegt. Einwendungen hiergegen sind innerhalb dieser Frist schriftlich bei dem Genossenschaftsvor- steher einzureichen.

Steinbach, den 25. September 1925.

____ Bürgermeisterei Steinbach. Kramer.

Dicnstnachrichten des Kreisamtcs.

Der Minister des 3nnern hat dem Reichsausschuß für die Zeppelin-Eckener-Spende des deutschen Volkes Derlin die Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden für das Gebiet des Volksstaates Hessen erteilt. _ _

Bekanntmachung.

Be tr Maul- und Klauenseuche in Odenhausen.

Sn Odenhausen ist die Seuche erloschen. Die Gemarkung Odenhausen wird aus dem Sperrgebiet ausgeschieden und dem Beobachtungsgebiet angegliedert.

Gießen, den 2. Oktober 1925t

Kreisamt Gießen. 3. V.: Schmidt. _

Bekanntmachung.

Betr Maul- und Klauenseuche in Tre^ a. d. Lda.

Sn Treis a. d. Lda. ist die Maul- und Klauenseuche amtlich