Ausgabe 
6.3.1925
 
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für die provinzialdirettion Gberheflev und für dar Kreisend Lietzen.

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Nr. 18 6. März_______________________________1925

InhaltS-Ueberstcht: Ergänzungswahlen zum Gesellenausschuß der Handwerkskammer. - Straßensperre. - Ausführung des Urkunden- stempelgesehes. Dienstnachrichten.

betreffend

Rach ordnung

Bekanntmachung

die Ergänzungswahlen zum Gesellenausschuß der Handwerkskammer im 3ahre 1924.

Durchführung des in den § 7 und 8 der Wähl­er den Gesellenausschuß der Handwerkskammer vom

12. Dezember 1899 (Regierungsbl. von 1899 S. 1377 ff.) vor- geschriebenen Verfahrens wird hiermit das Ergebnis der Er­gänzungswahl der Vertreter der Gesellenausschüsse von Hand­werker-Innungen zum Gefellenarcsschuh der Handwerkskammer zur öffentlichen Kenntnis gebracht:

Wahl­bezirk

Vor- und Zuname

Gewerbe

Wohnort

Beschäftigt bei

Gewerbe

Wohnort

I 11

III

Oberle, Adam Seib, Heinrich Stark, Dieter

Zimmergeselle Schneider Bäcker

Mitglieder:

Ober-Scharbach

Friedberg

Mainz, Zeughausgasse 6

Schenk, Valentin

Drebes, Heinrich

Heiderich, Friedrich

Zimmermeister Schnei der mstr. Bäckermeister

Rimbach

Friedberg Mainz

1

II

III

Helfrich, Franz

Ranft, Phil.

Doll, Franz Taver

Bäcker

Schneider

Schlosser

Ersatzmänner:

Unterschönmattenwag

Dorn-Assenheim

(Kreis Friedberg) Mainz, Gerichtsstr. 25

Walter, Georg Adam

Drebes, Heinrich

Cisgewski, Alex

Bäckermeister

Schneidermstr.

Schlosiermstr.

Unterschön, mattenwag Friedberg

Mainz

Dar

m st a d t, den 23. Februar 1925.

Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Handel und Gewerbe.

Dr. Wagner.

Bekanntmachung.

Detr.: Erweiterung der Wasserleitung zu Lauter.

Wegen Vornahme von Wasserleitungsarbeiten in Lauter wird die Kreis st raße Gründer gL a u t e r von Sams­tag, den 7. März, bis auf weiteres für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der Verkehr wird über die Straße Grün­der gR ö t h g e sL a u t e r geleitet.

Gießen, den 3. März 1925.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. He ß.

Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des Urkundenstempelgesetzes vom 12. August 1899 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1910 und des Gesetzes vom 3. Januar 1923.

Unter Hinweis auf Artikel 33 des obengenannten Gesetzes wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Er­hebung der Stempelabgabe für Verkaufs- und Wagautomcrten, für Automaten, die zur Unterhaltung des Publikums dienen und nur gegen Entgeld benutzt werden können, für öffentlich aufgestellte Klaviere, Radioapparate oder sonstige Musikwerke, für Luxuswagen und Luxusreitpferde für die Zeit vom 1. April 1925 bis 31. März 1926 von jetzt ab bis Ende März an allen Wochentagen, vormittags von 8 bis 12 Uhr, im Kreisamts­gebäude, Zimmer Ar. 9, stattfindet. Innerhalb des gleichen Zeit­raums können Abmeldungen von Automaten, Musikwerken, Luxuswagen und Reitpferden (unter Vorlage der Jahreskarte) bei uns erfolgen.

Wer bis zum 31. März 1925 die Abmeldung der steuer­pflichtigen Automaten usw. bei uns nicht erwirkt hat, ist zur

Weiterentrichtung der Abgabe bei Meldung der Bestrafung und zwangsweisen Beitreibung verpflichtet.

Die für das Jahr Rj. 1924 ausgestellten Karten sind vorzulegen.

Das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises wollen vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise wiederholt veröffentlichen.

Gießen, den 2. März 1925.

__________Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Krüger.__________

Dienstnachrichten ves Hreisamtes.

Der zum Generalkonsul des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen in München ernannte Vladislav Savic ist end­gültig anerkannt und zur Ausübung konsularischer Verrichtungen im Volksstaat Hessen zugelassen worden.

Der bisherige Verweser des Estnischen Generalkonsulats in Berlin, Konsul Ants Simm, hat unter dem 1. Januar 1925 sein Amt niedergelegt. Mit der Führung der Geschäfte der Behörde ist zeitweilig der Estnische 1. Legationssekretär 3üri Sammul be­traut worden.

Der Honorar-Generalkonsul von Costa Rica in Frankfurt am Main, Äbnaldo Falconer Davenport, dem namens des Reichs das Exequatur erteilt worden ist, ist anerkannt und zur Ausübung konsularischer Verrichtungen im Volksstaat Hessen zu­gelassen worden.

Der bisherige Finnische Generalkonsul für das Deutsche Reich mit dem Amtssitz in Berlin, Dr. Hjalmar Göös, nunmehr Finnischer Generalkonsul für das Deutsche Reich mit dem Amts­sitz in Hamburg, dem das Exequatur erteilt worden ist, ist in dieser Eigenschaft anerkannt und zur Ausübung konsularischer Verrichtungen im Voltsstaat Hessen zugelassen worden.

3n Bisses ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

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