Ausgabe 
1.9.1925
 
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AmtrverkündigungMatt

für die provinzialdireition Gberheflen und für dar Kreisamt Gietzen.

Erscheint Dienstag und Freitag. Dur durch die Post -u bestehen. _________________________

Nr. 69 1. September __________________1925

ZnbaltS-Ueberstcht: Strahenwerre. Schafräude in Grohen-Linden. Maul- und Klauenseuche in Watzenborn-Sleinberg. Polizei- Verordnung zur^Sichcrung des^Derkehrs während deS 116er-Tages in Dieben.. - Feldbereinigung Londorf. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Betr.: Walzarbeiten.

Wegen Vornahme der Walzar beiten wird die Kreis- strahe Linden st ruth Grünberg, vom Abzweig nach Göbelnrod bis Grünberg, vom 1. September ab bis auf weiteres für jeden Verkehr gesperrt.

Umleitung des Verkehrs erfolgt vom 1. bis 12. September über Göbelnrod Beltershain oder Queckborni vom 13. Sep­tember ab über Göbelnrod nach Grünberg.

Die Sperre der Kreisstrahe Grünberg Mücke wird vom 3. September ab wieder auf gehoben.

Gieben, den 28. August 1925.

Kreisamt Gieben. 2. D.: Dr. Heb-

Bekanntmachung,

Betr.: Schasräude in Grohen-Linden.

Die Schafräude ist erloschen: die angeordneten Schutzniab- nahmen werden wieder aufgehoben.

(Sieben, Den 27. August 1925.

Kreisamt ©leben. 3.03.: Dr. 05 r a u n.

Betr.: Polizeiverordnung zur Sicherung des 03erkehrs während des 116er-Tages in Dieben.

Polizci-Bcrorvnung.

Aul Grund M § 129bll 3iffet 2 ix=S ®efet)=5. bie StäMe- orinr^g taU °°m 8. 3uni 1911.> d«r Drrm°°^ strafenverordnung vom 6. Februar 1924, hir tember 1925 für den Bereich der Stadt Greben folgendes an geordnet. ,

Der Landgraf-Philipp-Platz und der Dr^p^ am 6. SeptemAr 1925, von 9 Uhr vormittags a^ bis zur Be endigung der Denkmalseinweihung für jeden Verkeh gespe

Von 2,30 Uhr nachmittags? ab werden folgende Strab^ soweit sich durch sie der Festzug bewegt, für dre Dauer des

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Wa tz e n b or n- S t e i n - berg.

Aachdem durch die Abschlachtung der verseuchten Schafherde in Wahenborn-Steinberg kein Seuchenherd mehr besteht dre Schafherde jedoch in dem Gebiet der Feldgemarkung Obersternberg geweidet hat und eine Desinfektion der Weideflächen nrcht nröglrch ist wird hiermit das Fahren mit Rindviehgespannen innerhalb dieses Gebietes auf die Dauer von 14 Tagen verboten.

Da mit der Möglichkeit zu rechnen ist, dah von der Schaf­herde aus eine Verschleppung der Seuche m dre Gemeinde vor­gekommen fein kann, wird die Gemeinde Wahenborn-Sternderg bis Aum 10. September ds. 3s. als Beobachtungsgebiet erklärt

Uirsere Bekanntmachung vom 25. August 1920 in Ar. 122 des Amtsverkündigungsblattes findet finngemäbe Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen wer­den mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich be- gmgen sind, so^r auf Grund des 8 328 des StGB, mit Ge­fängnis.

®ieben, den 31. August 1925.

Hess. Kreisamt Gieben. 3. V.: Wolf.___________

Festzuges für jeden Verkehr mit Kraftwagen, Kraft- und Fahr­rädern und Fahrzeugen jeder Art gesperrt: Aeustadt, Bahnhof - strabe, Westanlage, Seltersweg. Goethestvahe, Ludwigstrahe, Kaiserallee.

§ 3.

Die Kaiserallee darf von der Abzweigung der Sicher ©trabe bis zur Abzweigung der ©trabe (SiebenReiskirchen von 2 Uhr nachmittags ab bis 10 Uhr abends von Kraftfahrzeugen jeder Art nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 Kilometer in der Stunde befahren werden.

8 4.

Dke Aufstellung der konzessionierten Kraftdroschken und Pferdedroschken darf nur auf der rechten Seite der Sttahe »Am Kugelberg" (Fahrtrichtung Kaiserallee) erfolgen.

Die Aufstellung von Privatfahrzeugen jeder Art darf nur auf der rechten Seite der Kaiferallee jenseits der OtefaiuratioU .SchützenHaus" stattfinden.

§ 5.

Der Seltersweg wird für den Durchgangs verkehr mit Kraftwagen, Kraft- und Fahrrädern (nicht Krankenrädern) für die Zeit von 8 Uhr vormittags bis 9 Uhr abends gesperrt. Die Sperre gilt nicht für Fahrten zur Erledigung geschäftlicher oder privater Angelegenheiten i n dem SellerSweg.

§ 6.

3n gleicher Weise wird die für den Verkehr mit Kraftfahr­zeugen und Krafträdern überhaupt gesperrte Olläusburg für den Durchgangsverkehr mit Fahrrädern gesperrt.

8 r.

Die angeordneten Sperren gelten nicht für Dienstfahrten der Polizei, Der Feuerwehr, des Militärs, der Post und des Sanitätsdienstes.

8 8-

Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Geldstrafe bis 90 Reichsmark bestraft.

Gieben, den 31. August 1925.

Hessisches Polizeiamt. 3. 03.: Schmidt.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Londorf: hier: Rechnung.

3n der Zeit vom 3. bis einschlieblich 10. September 1925 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Dürgermeisterel Lon­dorf die Rechnung nebst Urkunden zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschusses während der Offenlegungszeit dortselbst schriftlich und nut Grün­den versehen einzureichen.

Friedberg, den 19. August 1925.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Uebel, Regierungs-Assessor.

Dienstnachrichten des Areisamtes.

Heinrich Schwarz III., Ludwig Decke r lV. und Heinrich K a r b e r V. wurden zu Feldgeschworenen für die Gemeinde Ruttershausen ernannt und verpflichtet.

Druck der Brüh Ischen Universitäts-Buch- und Steindruckerei OL Sange, ©üben.