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1. Dieh aus Zuchtbeständen der Kreise Gießen Büdingen Friedberg und Schatten (ausgenommen das gefährdete Gebiet uni Ober-Mörlen). Durch Arsprungszeugnisse, auf Seiten die Orts- Polizeibehörden ausdrücklich bestätigen, daß die Tiere aus der eigenen Zucht desjenigen stammen, der die Tiere zum Markt bringt ist die Herkunft der Tiere nachzuweisen. ■ -
2. Bieh von Händlern, das nach Einführung in den Kreis die vorgeschriebene Quarantäne, durchgemacht hat. Nachweis durch Gesundheitszeugnis eines beamteten Tierarztes.
3. Das Vieh der Händler ist auf einem, von dem Teile des Marktplatzes, auf dem die Züchter ihr Material austreiben, getrennt liegenden Teil des Marktplatzes aufzustellen.
4. Die Untersuchung des Antriebes hat abseits vom Marktplatz zu erfolgen. Der Platz ist so zu wählen, das) bei allenfalsigen Beanstandungen die beanstandeten Transporte abtransportiert werden können, ohne den Marktplatz zu berühren.
5. Der Auftrieb darf nur in der Zeit von 7—8yä Ahr vormittags stattfinden. (§ 47 der Bundesrats-Aussührüngsbestim- mungen zum RBG.)
Gießen, den 25. Juli 1923.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Welcker.
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Bekanntmachung.
Detr.: Schafräude in Allendorf a. d. Lahn.
Die Schafherde zu Allendorf (Lahn) ist an Räude erkrankt. Es ist Gemarkungssperre angeordnet worden.
G i e st e n, den 25. Juki 1923.
Kreisamt Gießen. 3. B.: W e l ck e r.
Bckairntmachnng.
Betr.: Schweinerotlauf in Gießen.
Die im Gehöfte Zozelsgasse ausgebrochene Roilaufseuche ist erloschen. - -
Die Sperrmaßregeln sind aufgehoben.
Gießen, den 27. Juli 1923.
Polizeiamk Gießen. Frhr. v. Gemmingen.
Dienstnachrichten des Kreisamtcs.
Der zum Bürgermeister der Gemeinde Kesselbach gewählte Gastwirt Friedrich Weber dortselbst wurde verpflichtet und in den Dienst eingewiesen.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch. und Steindruckerei. R. Laug«, Birß.n.


