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Betr.: Reisekostenverordimng.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Gemäß Beifügung des Gesamtministeriums Ar. 2<45 vom 10. Febr. 1923 gelten mit Wirkung voml. Februar 1923 ab svlgende Sähe:

Bolles Tagegeld sür die Beamten der Stufe II: 1300 Mk der Stufe III: 1550 Mk.

Die Vergütung für Wegestrecken, die nicht auf "stenbahnen usw. zurückgelegt werden können, wird auf 20 Mk. für das Kilo­meter festgeseht.

Gießen, 17. Februar 1923.

_________Kreisschulamt Gießen. I.D.: Hemmerde.__ Betr.: Baumwärterkursus an der Landwirtschaftlichen Schule Lich.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises..

Den in dem AmtSverkündigungsblatt Ar. 13 vom 13. l. Mts. bekanntgegebenen Baumwärterkursus an der Landwirtschaftlichen Schule Lich, beginnend am 22. März l. 38., wollen Sie alsbald ortsüblich bekannt machen lassen.

Gießen, den 21. Februar 1923.

_____________Kreisamt Gießen. I. B.: Welcke r.______________

Bclanntmnchttng.

Detr.: Errichtung einer Bauunternehmer- und Maurermeister- Zwangsinnung für den Landkreis Gießen. . .

Die Liste der Handwerker, die an der Abstimmung über die Errichtung einer Zwangsinnung der Bauunternehmer und Maurer­meister für den Landkreis Gießen teilgenommen haben, liegt wäh­rend zweier Wochen, vom Tage des Erscheinens dieser Bekannt­machung an gerechnet, auf der Registratur des Kreisamts Gießen in den üblichen Dienststunden zur Einsicht und Erhebung etwaiger Einsprüche der Beteiligten offen. Aach Ablauf der Frist vor­gebrachte Einsprüche bleiben unberücksichtigt.

Gießen, den 13. Februar 1923.

Der Kommissar. Ur. R h u m b l e r.

Betr.: Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises

Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Beteiligten bringen.

Gießen, den 13. Februar 1923.

______________Kreisamt Gießen. I. D.: W e l ck e r.______________

Bekanntmachttttjs.

Betr.: Baumfrevel an der Straße GießenRodheim, Kreis Gießen.

In der Aacht von Sonntag auf.Montag (4.5. Februar), und am Abend des Freitag auf Sanisiag (9.10. Februar) sind aber­mals auf der Straßcnflrecke GießenHeuchelheim Straßenbäum­chen durch 2lbbrechen der Kronen beschädigt worden.

.Wer den Täter namhaft niacht, so daß er gerichtlich festgestellt werden kann, erhält eine Belohnung von 5000 Mk.

Gießen, den 14. Februar 1923.

_____________Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r._____________

Bekanntmachung.

Betr.: Schafräude zu Mainzlar.

Die Schafräude zu Mainzlar ist erloschen. Die Sperrmah- nahmen werden hiermit aufgehoben.

Gießen, den 19. Februar 1923.

____________Kreisamt Gießen. 2. V.: Welcker.____________

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche.

Die Gemarkung Alten-Buseck wird aus dem Beobachtungs- gebiet ausgeschleden.

Gießen, den 19. Februar 1923.

____________Kreisamt Gießen. 2. V.: Welcker.___________ Bet r.: Das Deckgeld für Bedecken von Stuten (Dcckzeit 1923). An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­

meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Das Deckgeld für Bedecken der Stuten muß wegen der un­geheuer gestiegenen allgemeinen Kosten des Landgestüts vom Be­ginn der Deckzeit 1923 ab wiederum erhöht werden. @3 ist beab­sichtigt, als ersten Teilbetrag des Deckgeldes 2000 Mk. und als zweiten Teilbetrag (sog. Fohlengeld) den jeweiligen Geldwert für 1 Zentner Hafer zu erheben. 2keben der Barzahlung haben die Stutenbesiher für jede zu deckende Stute 3/t Zentner Hafer in trockenem, gutem, gereinigtem Zustande, und außerdem je V» Zent­ner Heu und Stroh in trockener, guter Ware vor dem erstmaligen Bedecken der Stute an den Landgestütsaufseher des betreffenden Deckortes abzuliefern. Dieser ist verpslichtet, die jeweils abgelie- fetten Mengen genau in Einnahme zu verzeichnen. Die Gemeinden der Deckorte haben zur Aufbewahrung der Aaturallieferungen einen luftigen und gut verschließbaren geeigneten Lagerraum zur Verfügung zu stellen?

Eine besondere Schreibgebühr neben dem Deckgeld wird von 1923 an nicht mehr erhoben.

Stutenbesitzer, die nicht in Hessen wohne», aber dort Stuten decken lassen, sollen neben den Naturalleistungen das volle Deck- gcld (ersten und zweiten Teilbetrag zusammen) alsbald an den Landgestütsausseher entrichten.

Die Genehmigung des Landtags hierzu bleibt Vorbehalten.

Wir empfehlen Ihnen, die Stutenbesitzer alsbald in geeig­neter Weise auf Vorstehendes hinzuweisen.

Gießen, den 20. Februar 1923.

____________Kreisamt Gießen. 2. V.: Welcker.____________ Betr.: Einsendung der Äreisabdeckereiverzeichnisse.

Au -re Bürgermeistereien Der Landgemeinde« des Kreises und das Wolizeiamt Gießen.

Wir erinnern Sie an die Einsendung der Krelsabdeckerei- verzeichnisse für den Monat Januar 1923, sptbeit noch nicht geschehen.

Gießen, den 15. Februar 1923.

_____._________Kreisamt Gießen. 2.V.: Dr. Heß._________ ..

Bcta'trltrnachttllft.

Betr.: Regelung des Derlehrs mit Getreide: hier: Ablieferung der vierten und fünften Sechstels der Amlage.

Aach Artikel II des Gesetzes zur Abänderung Les Gesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide aus der Ernte 1922 vom 27. Oktober 1922 (R.G.B. S. 809) war das vierte Sechstel der Amlage bis zum 31. Januar 1923 an uns zur Ablieferung zu bringen. Wir haben für den Kommunalverband Gießen diesen Termin bis z u m 28. F e b r u a r 1923 verlängert.

Gleichzeitig ist bis zu diesem Tage das fünfte Sechstel der Um­lage zur Ablieferung zu bringen.

Aach Ablauf dieses Termins wird für alles nichtgelieferte, auf bas vierte und fünfte Sechstel entfallende Getreide die Ersatz­leistung nach Maßgabe der §§ 1820, 26 des oben angezogenen ReichSgesctzes angefordert.

Der Preis für das vierte Sechstel ist der gleiche wie der des dritten Sechstels. Für das fünfte Sechstel bleibt der Preis noch seflzusehen.

Gießen, den 22. Februar 1923.

Kreisamt Gießen. 2. V.: Dr. Drau ».

Betr.: Wie oben.

An 6eii Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir ersuchen, vorstehende Betanntmachung sofort ortsüblich zu veröfsentlichen.

Gießen, den 10. Februar 1923.

Kreisamt Gießen. 2. V.: Dr. Brau n.

Dierlstttachrichtctt des Kreisamtes.

. 2n der Gemeinde Heegheim (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche au-gebrochen.

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in A i e d e r - O h m e n erloschen ist, ist der Sperrbezirk Aieder-Ohmen aufgehoben und Ort und Gemarkung Aieder-Ohmen zum Beobachtungsgebiet erklärt worden.

Das Deobachtungsgebiet bestehend aus den Gemeinden Lehrbach, Ho m berg, Nieder-Ofleiden und A p p e n° rod (Kreis Alsfeld) ist aufgehoben worden. Ort und Geniarkung Dannenrod bleibt vorerst noch Sperrbezirk.

Die Maul- und Klauenseuche in Alfa ist akgeheilt. Die Ge­markung Alfa ist Beobachtungsgebiet. Die Gemarkungen Eichels- dorf, Ober-Schmitten und Stornfels scheiden aus dem Beobach- tungsgebiet aus._____________

Bekatttttrnachttttg.

Betr.: Feldbereinigung Grüningen: hier: Kostenausschlag.

2n der Zeit vom 24. Februar bis einschließlich 3. März 1923 liegt auf der Dürgermeisterei Grüningen

Abschrift des Beschlusses der Vollzugskvmmission vom 27. Januar 1923 über Erhebung eines nachträglichen Kostenausschlags

zur Einsicht der Beteiligten ofsen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offcnlegungszeik bei der Bürgermeisterei Grüningen schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, Len 13. Februar 1923.

Der Hessische Frlöberernigungskommissär.

___________ Schniltspahn, Regierungsrat._________________

Bcknttnlmsrcstlnin.

Betr.: Feldbereinigung Gülshausen: hier Auslösung.

2ch bringe zur öffentlichen Kenn'nis, daß nach Beendigung sämtlicher Feldbcreinigungsarbeiten durch Entschließung hessi- fchen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung sür Er­nährung und Landwirtschaft M. A. W. L. 2474 vo n 29. Januar 1923 die Vvllzugskommission sür die Feldbereinigungs-Tesell- schaft Geilshausen aufgelöst worden ist.

Friedberg, den 3. Februar 1923.

Der Hessische Feldbeceinigungskommissar:

Dr. Jan n, Regierungsrat.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Lteindruckerei. R. Lang«, Bietzen.